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   OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 22 U 225/13   

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https://dejure.org/2015,7350
OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 22 U 225/13 (https://dejure.org/2015,7350)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19.03.2015 - 22 U 225/13 (https://dejure.org/2015,7350)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 19. März 2015 - 22 U 225/13 (https://dejure.org/2015,7350)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 7 StVG, § 17 StVG, § 5 StVO, § 9 StVO
    Haftungsverteilung zwischen Überholer und links abbiegendem Traktor auf Landstraße

  • verkehrslexikon.de

    Alleinhaftung eines einen abbiegenden Traktor überholenden Fahrzeugführers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsverteilung zwischen Überholer und links abbiegendem Traktor auf Landstraße

  • RA Kotz

    Traktor - Kollision beim Abbiegen mit Überholendem

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StVG § 7; StVG § 17; StVO § 5; StVO § 9
    Haftungsverteilung bei Kollision eines überholenden Fahrzeugs mit einem nach links in einen Wirtschaftsweg abbiegenden Traktor

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Verkehrsunfall: Zusammenprall von Linksüberholer und Linksabbieger

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Kollision zwischen Überholer und abbiegendem Traktor

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Unfall zwischen Überholer und links abbiegendem Traktor auf Landstraße

  • bld.de (Leitsatz/Kurzinformation)

    Haftungsverteilung zwischen Überholer und links abbiegendem Traktor auf einer Landstraße

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Abbiegenden Traktor überholt - Bei grob verkehrswidrigem Überholen haftet die Autofahrerin allein für den Unfallschaden

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung in Fällen der Kollision eines Linksabbiegers mit einem Linksüberholer

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Haftungsverteilung in Fällen der Kollision eines Linksabbiegers mit einem Linksüberholer

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Kollision des Linksabbiegers mit Überholendem

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2015, 796
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (13)

  • OLG Frankfurt, 28.08.2012 - 22 U 148/11

    Verkehrsunfall: Beweis des ersten Anscheins für Sorgfaltspflichtverletzung des

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 22 U 225/13
    Der Senat geht zwar mit der überwiegenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung grundsätzlich davon aus, dass der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers spricht, wenn es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug kommt (Senat 28.8.12 - 22 U 148/11 - vgl. nur KG NZV 2006, 309; NZV 2007, 408; Martis/Enslin, MDR 2008, 117; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, Rz. 161 ff.).
  • OLG Koblenz, 26.01.2004 - 12 U 1439/02

    Haftung bei Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei Kollision eines links

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 22 U 225/13
    Bei PKW wird überwiegend angenommen, dass dem Linksabbieger, der den Fahrtrichtungsanzeiger links rechtzeitig betätigt und sich zur Mitte hin eingeordnet, es aber unterlassen hatte, seiner zweiten Rückschauverpflichtung nachzukommen, ein Drittel Mithaftung trifft (KG NVZ 1993, 272; OLG Koblenz, NZV 05, 413; OLG Stuttgart VersR 82, 454; OLG Hamm NVZ 93, 313).
  • OLG Hamm, 08.10.1981 - 27 U 132/81

    Trecker in linken Feldweg

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 22 U 225/13
    So muss nach einer Entscheidung des OLG Hamm (VersR 1982, 1055) ein zum Linksabbiegen entschlossener Traktorführer, der erkennt, dass ein schnelleres Fahrzeug ihn noch vor dem Abbiegen links überholen will, darauf Rücksicht nehmen, den Abbiegevorgang sofort unterbrechen und auf der Stelle anhalten.
  • OLG Brandenburg, 26.09.2001 - 14 U 24/01

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links abbiegenden Traktors mit einem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 22 U 225/13
    Das OLG Brandenburg (26.09.2001 - 14 U 24/01) hat eine hälftige Schadensteilung angenommen.
  • OLG Stuttgart, 08.05.1981 - 2 U 5/81

    Ersatz pauschaler Unkosten im Rahmen der schadensersatzrechtlichen Abwicklung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 22 U 225/13
    Bei PKW wird überwiegend angenommen, dass dem Linksabbieger, der den Fahrtrichtungsanzeiger links rechtzeitig betätigt und sich zur Mitte hin eingeordnet, es aber unterlassen hatte, seiner zweiten Rückschauverpflichtung nachzukommen, ein Drittel Mithaftung trifft (KG NVZ 1993, 272; OLG Koblenz, NZV 05, 413; OLG Stuttgart VersR 82, 454; OLG Hamm NVZ 93, 313).
  • OLG Köln, 08.10.1981 - 7 U 74/81

    Festlegung der Haftung von Unfallbeteiligten für die materiellen Folgen eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 22 U 225/13
    Ebenso hat das OLG Köln (08.10.1981 - 7 U 74/81) eine Quote von je 50 % angenommen.
  • OLG Celle, 08.01.2004 - 14 U 85/03

    Haftungsverteilung bei Kollision von Fahrzeugen; Überhöhte Geschwindigkeit eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 22 U 225/13
    Das OLG Celle (08.01.2004 - 14 U 85/03) hat eine Haftung von 25/75 zu Lasten des Überholers deshalb angenommen, weil dieser mit überhöhter Geschwindigkeit zwei Fahrzeuge überholt hat und von dem Überholer angesichts seiner Eigenschaft als Sattelzug ein hohes Gefährdungspotenzial ausging.
  • OLG Naumburg, 25.03.2010 - 1 U 113/09

    Schadenersatz aus Verkehrsunfall: Haftungsverteilung bei einem Unfall zwischen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 22 U 225/13
    Das OLG Jena (25.03.2010 - 1 U 113/09) hat eine alleinige Haftung des Überholers dann angenommen, weil dieser in andauerndem Überholverbot überholt hat und ihm deshalb grobes Verschulden vorzuwerfen war.
  • KG, 15.08.2005 - 12 U 41/05

    Haftung bei Verkehrsunfall: Voraussetzungen einer unklaren Verkehrslage beim

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 22 U 225/13
    Der Senat geht zwar mit der überwiegenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung grundsätzlich davon aus, dass der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers spricht, wenn es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug kommt (Senat 28.8.12 - 22 U 148/11 - vgl. nur KG NZV 2006, 309; NZV 2007, 408; Martis/Enslin, MDR 2008, 117; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, Rz. 161 ff.).
  • KG, 04.12.2006 - 12 U 84/06

    Verkehrsunfall: Kollision eines in eine Tankstelleneinfahrt einbiegenden Kfz mit

    Auszug aus OLG Frankfurt, 19.03.2015 - 22 U 225/13
    Der Senat geht zwar mit der überwiegenden Meinung in Literatur und Rechtsprechung grundsätzlich davon aus, dass der Beweis des ersten Anscheins für eine Sorgfaltspflichtverletzung des Linksabbiegers spricht, wenn es in unmittelbarem örtlichen und zeitlichen Zusammenhang mit dem Linksabbiegen zu einer Kollision mit einem links überholenden Fahrzeug kommt (Senat 28.8.12 - 22 U 148/11 - vgl. nur KG NZV 2006, 309; NZV 2007, 408; Martis/Enslin, MDR 2008, 117; Grüneberg, Haftungsquoten bei Verkehrsunfällen, Rz. 161 ff.).
  • LG Bautzen, 28.11.2003 - 4 O 650/03
  • LG Saarbrücken, 13.03.2009 - 13 S 174/08
  • OLG Nürnberg, 14.12.2000 - 2 U 2634/00

    Haftungsverteilung bei Kollision eines links in einen Feldweg abbiegenden

  • OLG Saarbrücken, 16.11.2017 - 4 U 100/16

    Verkehrsunfallhaftung: Kollision zwischen an einem Hindernis ausscherenden

    Außerdem liegt ein die Betriebsgefahr weiter erhöhender Umstand darin, dass es sich bei dem Beklagtenfahrzeug um ein Gespann handelte, das naturgemäß schwerer zu überblicken war und verlangsamte Fahrvorgänge aufwies (in diesem Sinne LG Magdeburg, Urteil vom 10. Januar 2012 - 9 O 164/09 (044), juris; vgl. auch OLG Frankfurt, NJW-RR 2015, 796).
  • OLG Nürnberg, 29.03.2022 - 3 U 4188/21

    Wirkung einer Erklärung am Unfallort

    Denn es handelt sich auf Grund der örtlichen Gegebenheiten und der Feststellungen des Sachverständigen nicht um einen derart typischen Vorgang, dass allein auf Grund des Zusammenstoßes mit der notwendigen Sicherheit auf einen Verstoß des Abbiegenden gegen die zweite Rückschaupflicht geschlossen werden kann (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 2015, 796 Rn. 18 f.).

    Die Haftungsverteilung wird in den Fällen der Kollision des Linksabbiegers mit dem Linksüberholer in der Rechtsprechung nicht einheitlich behandelt (Übersicht in OLG Frankfurt, NJW-RR 2015, 796 Rn. 21 ff.).

  • OLG Oldenburg, 30.07.2020 - 14 U 13/18

    Verkehrsunfall auf Feldweg bei Linksabbieger mit überholendem Kraftfahrzeug

    Dasselbe gilt für die von den Beklagten zitierte Entscheidung des OLG Frankfurt, Urteil vom 19.03.2015, Az. 22 U 225/13.

    Die mit Schriftsatz vom 20.12.2019 zitierten Urteile des OLG Nürnberg, DAR 2001, 170 und OLG Frankfurt, Urteil vom 19.03.2015, Az. 22 U 225/13 (zur Qualifikation von Feld- bzw. Wirtschaftswegen als Grundstück i.S.d. § 9 Abs. 5 StVO) stehen, wie bereits dargelegt, nicht in Widerspruch zur vorliegenden Entscheidung.

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