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   OLG Düsseldorf, 23.08.2002 - 22 U 25/02   

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https://dejure.org/2002,18622
OLG Düsseldorf, 23.08.2002 - 22 U 25/02 (https://dejure.org/2002,18622)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.08.2002 - 22 U 25/02 (https://dejure.org/2002,18622)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. August 2002 - 22 U 25/02 (https://dejure.org/2002,18622)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ist die Ankündigung von Zusatzvergütungen Anspruchsvoraussetzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Ist die Ankündigung von Zusatzvergütungen Anspruchsvoraussetzung? (IBR 2005, 2)

Papierfundstellen

  • BauR 2005, 438 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 30.11.1988 - 19 U 16/88

    Pauschalvertrag: Abweichung vom Leistungsverzeichnis

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2002 - 22 U 25/02
    Denn eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung wird auch dann im Sinne des § 2 Nr. 6 Abs. 1 VOB/B gefordert, wenn sie zur Erreichung einer vertragsgemäßen Leistung notwendig ist (vgl. OLG Düsseldorf, 19. Zivilsenat, BauR 1989, 483, 484/485 m. w. N.).
  • BGH, 30.09.2004 - VII ZR 165/02

    Ist die Ankündigung von Zusatzvergütungen Anspruchsvoraussetzung?

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2002 - 22 U 25/02
    BGH, Beschluss vom 30.09.2004 - VII ZR 165/02 (Nichtzulassungsbeschwerde zurückgewiesen).
  • BGH, 23.05.1996 - VII ZR 245/94

    Vergütungsanspruch für zusätzliche Leistungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 23.08.2002 - 22 U 25/02
    Der Auftraggeber soll durch diese Regelung davor geschützt werden, dass er mit Ansprüchen des Auftragnehmers überrascht wird, mit denen er nicht gerechnet hat (vgl. BGH BauR 1996, 542 = BGHZ 133, 44 = NJW 1996, 2158).
  • OLG Düsseldorf, 21.11.2014 - 22 U 37/14

    Urkalkulation nicht vorgelegt: Nachträge werden nicht vergütet!

    (aa) Dass die Ankündigung hier entbehrlich gewesen sein soll, weil für die Beklagte als Auftraggeberin nach den Umständen des Einzelfalles - aus objektiver Sicht - hinreichend klar erkennbar war, dass die Zusatzleistung nur gegen Vergütung erbracht werde (vgl. BGH, Urteil vom 23.05.1996, VII ZR 245/94, BauR 1996, 542; OLG Düsseldorf, Urteil vom 23.08.2002, 22 U 25/02, IBR 2005, 2), macht die Klägerin in beiden Instanzen nicht geltend.
  • OLG Naumburg, 18.02.2016 - 2 U 17/13

    VOB-Vertrag: Mehrvergütungsanspruch des Auftragnehmers für die vorübergehende

    Unter Berücksichtigung der Vorausführungen ist die kostenaufwendige Beräumung und Wiedereinrichtung der Baustelle als eine Zusatzleistung zu bewerten, welche in technischer Hinsicht mit der Ausführung der vereinbarten Leistungen in einem unmittelbaren Zusammenhang stand, was dazu führt, dass die Voraussetzungen eines Mehrvergütungsanspruchs nach § 2 Abs. 5 VOB/B zu prüfen waren (vgl. auch OLG Düsseldorf, Urteil v. 23.08.2002, 22 U 25/02, nachgehend BGH, Beschluss v. 30.09.2004, VII ZR 165/04, in juris Tz. 56), und nicht die Voraussetzungen des § 2 Abs. 6 VOB/B für eine nachträglich geforderte selbständige Leistung, die nur anlässlich der Ausführung der beauftragten Leistungen erbracht wurde.
  • OLG Koblenz, 30.08.2007 - 5 U 105/07

    Vorsicht bei Aufrechnungsverboten in AGB!

    Die Entscheidung OLG Düsseldorf BauR 2005, 438 = IBR 2005, 2, die sie zur Stützung ihres Standpunkts anführt, vermag ihr nicht zu helfen.
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