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   OLG Hamm, 25.10.2007 - 22 U 25/07   

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https://dejure.org/2007,11422
OLG Hamm, 25.10.2007 - 22 U 25/07 (https://dejure.org/2007,11422)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.10.2007 - 22 U 25/07 (https://dejure.org/2007,11422)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 22 U 25/07 (https://dejure.org/2007,11422)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs auf Grund positiver Vertragsverletzung; Haftung eines persönlich haftenden Gesellschafters; Anwendung der Regelung über die Gesamtschuld ohne Vorliegen eines echten Gesamtschuldverhältnisses; Zustandekommen eines ...

  • Judicialis

    BGB § 204 Abs. 2; ; BGB § ... 249 S. 1; ; ZPO § 128 Abs. 2; ; ZPO § 141; ; ZPO § 167; ; ZPO § 531 Abs. 2; ; HGB § 128; ; HGB § 129 Abs. 1; ; HGB § 161 Abs. 3; ; EStG § 9; ; EStG § 23 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG § 23 Abs. 3 Satz 1; ; EStG § 23 Abs. 3 Satz 4

  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 20.07.2007 - V ZR 227/06

    Voraussetzungen eines neben einem Grundstückskaufvertrag abgeschlossenen

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2007 - 22 U 25/07
    Im Übrigen entnimmt der Senat der Entscheidung des BGH vom 20.07.2007 - V ZR 227/06 - (Rn 11), dass zumindest ("nicht nur") die Einkalkulierung eines Mietausfallrisikos erforderlich ist.

    Soweit nach dem Vortrag der Beklagten im Vorfeld der EXPO 2000 im Umfeld von Hannover ein erhöhter Wohnbedarf erwartet worden sein soll und sie deswegen auf steigende Mieteinnahmen gesetzt haben sollten, worauf ihr Vortrag zur Höhe der bis Ende 1996 neu abgeschlossenen Mietverträge hindeutet, enthält ihre Berechnung ein spekulatives Element, über welches ein Käufer Aufklärung erwarten kann, wenn es bei der Kalkulation und damit bei der Berechnung der den Käufer treffenden monatlichen Belastungen berücksichtigt worden ist (BGH, Urteil vom 20.07.2007 - V ZR 227/06 -).

  • BGH, 14.01.2005 - V ZR 260/03

    Zustandekommen eines Beratungsvertrages im Rahmen des Erwerbs einer Immobilie

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2007 - 22 U 25/07
    Nach der Rechtsprechung des BGH (vgl. NJW 2004, 64; WuM 2005, 205) kommt zwischen dem Verkäufer und dem Käufer einer Immobilie ein Beratungsvertrag zustande, wenn der Verkäufer im Zuge eingehender Vertragsverhandlungen dem Käufer einen ausdrücklichen Rat erteilt oder dem Käufer als Ergebnis der Verhandlungen ein Berechnungsbeispiel über Kosten und finanzielle Vorteile des Erwerbs vorlegt, die den Käufer zum Vertragsabschluss bewegen sollen.

    Wenn er hierbei ein in tatsächlicher Hinsicht unzutreffendes, zu positives Bild der Ertragserwartung der Immobilie zeichnet und dem Interessenten dadurch zum Vertragsschluss veranlasst, verletzt er seine Beratungspflichten (vgl. BGH WM 2005, 69, 70; WuM 2005, 205).

  • BGH, 17.10.2003 - V ZR 84/02

    Schadensmindernde Berücksichtigung von Steuervorteilen; Darlegungs- und

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2007 - 22 U 25/07
    Hier ist anzunehmen, dass die der Klägerin und dem Drittwiderbeklagten zurück zu erstattenden Werbungskosten gem. § 9 ESTG im Zuflussjahr der Besteuerung unterliegen (vgl. BGH NJW-RR 2004, 79; BGH vom 17.11.2005 - III ZR 350/04 - unter Hinweis auf BFH NJW 1995, 499; BFHE 170, 111; BFHE 171, 183).

    Eine solche nähere Darlegung ist aber schon deswegen erforderlich, weil etwaige Steuervorteile der Klägerin und des Drittwiderbeklagten dadurch wieder ausgeglichen sein können, dass der zugesprochene Schadensersatzbetrag seinerseits zu versteuern ist, wie hier als zurückerstattete Werbungskosten (vgl. BGH NJW-RR 2004, 79).

  • BGH, 05.04.2001 - VII ZR 135/00

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage gegen den am Prozeß bisher nicht beteiligten

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2007 - 22 U 25/07
    Auch in dem hier gegebenen Fall, dass eine Abtretung der Ansprüche des Drittwiderbeklagten insgesamt vorgenommen wurde, gebietet es das gesetzliche Ziel der Widerklage, eine Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen zu verhindern (vgl. BGH NJW 2001, 2094; NJW 1984, 2104), die Zulässigkeit der Drittwiderklage zu bejahen.
  • BGH, 16.03.1973 - V ZR 118/71

    Seegrundstück - Fahrlässige c.i.c. (nunmehr § 311 Abs. 2 BGB <Fassung seit

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2007 - 22 U 25/07
    Der Senat der Entscheidung des BGH (NJW 1973, 1234) nichts zu entnehmen, was im vorliegenden Fall zu einem Entfallen des Anspruchs auf Zahlung von Prozesszinsen führen könnte.
  • BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74

    Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2007 - 22 U 25/07
    Dies zeigt ohne weiteres die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass die Abtretung beispielsweise durch eine Anfechtung oder andere rechtlich bedeutsame Willensmängel sich als unwirksam herausstellen sollte (vgl. BGH NJW 1977, 1637; Senatsurteil vom 19.09.2002 - 22 U 195/01 - ).
  • BGH, 30.04.1984 - II ZR 293/83

    Fortbestand der OHG trotz Nachlasskonkurses eines Gesellschafter-Erben

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2007 - 22 U 25/07
    Auch in dem hier gegebenen Fall, dass eine Abtretung der Ansprüche des Drittwiderbeklagten insgesamt vorgenommen wurde, gebietet es das gesetzliche Ziel der Widerklage, eine Vervielfältigung und Zersplitterung von Prozessen zu verhindern (vgl. BGH NJW 2001, 2094; NJW 1984, 2104), die Zulässigkeit der Drittwiderklage zu bejahen.
  • BGH, 21.10.2004 - III ZR 323/03

    Verzinsung eines Zug um Zug gegen Vorteilsausgleichung zu erfüllenden

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2007 - 22 U 25/07
    Im Übrigen besteht keine innere Rechtfertigung dafür, eine beklagte Partei, die der Klage mit sachlichen Einwendungen zum Grund und zur Höhe des Anspruchs, nicht aber mit einem Zurückbehaltungsrecht, entgegengetreten ist, von der Pflicht zur Zahlung von Prozesszinsen zu befreien (vgl. BGH NJW-RR 2005, 170, 171).
  • OLG Hamm, 19.09.2002 - 22 U 195/01

    Anspruch auf Rückabwicklung eines abgeschlossen Kaufvertrags wegen Erklärung des

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2007 - 22 U 25/07
    Dies zeigt ohne weiteres die nicht auszuschließende Möglichkeit, dass die Abtretung beispielsweise durch eine Anfechtung oder andere rechtlich bedeutsame Willensmängel sich als unwirksam herausstellen sollte (vgl. BGH NJW 1977, 1637; Senatsurteil vom 19.09.2002 - 22 U 195/01 - ).
  • BGH, 13.03.2007 - VI ZR 129/06

    Zulässigkeit einer Drittwiderklage bei Abtretung von Schadensersatzansprüchen aus

    Auszug aus OLG Hamm, 25.10.2007 - 22 U 25/07
    Insoweit ist der Grundsatz der Waffengleichheit zu beachten (vgl. BGH, Urteil vom 13.03.2007 - VI ZR 129/06 -).
  • BGH, 15.10.2004 - V ZR 223/03

    Übernahme und Verletzung von Beratungspflichten durch den Verkäufer

  • BGH, 10.11.2006 - V ZR 73/06

    Beratungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung

  • BFH, 01.12.1992 - IX R 189/85

    Zeitpunkt für Abzug von AfaA eines Mietwohnhauses als Werbungskosten

  • BGH, 31.03.2006 - V ZR 51/05

    Rückabwicklung eines Grundstückskaufvertrages im Wege des großen

  • BFH, 27.06.2006 - IX R 47/04

    Rückabwicklung eines Anschaffungsgeschäfts kein steuerpflichtiges

  • BFH, 23.03.1993 - IX R 67/88

    Ersatzleistungen für nicht im zeitlichen Anwendungsbereich des § 21a EStG

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das

  • BGH, 31.10.2003 - V ZR 423/02

    Voraussetzungen eines zu einem Kaufvertrag hinzutretenden Beratungsvertrages;

  • BGH, 17.11.2005 - III ZR 350/04

    Anrechnung steuerlicher Vorteile auf Schadensersatzansprüche gegen den Vermittler

  • BGH, 24.01.2006 - XI ZR 320/04

    Banken müssen die Erfüllung ihrer Beratungs- und Aufklärungspflichten gegenüber

  • BGH, 13.06.2008 - V ZR 114/07

    Darlegungs- und Beweislast bei Verletzung eines Beratungsvertrages im Rahmen des

    Die Rechtsfrage, ob derartige Widerklagen gegen den Zedenten zulässig sind, wird von den Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet (für deren Zulässigkeit: OLG Hamm, Urt. v. 19. September 2002, 22 U 195/01, Rdn. 65 ff.; Urt. v. 18. August 2006, 34 U 146/05, Rdn. 90 ff.; Urt. v. 25. Oktober 2007, 22 U 25/07, Rn. 106; OLG Oldenburg, Urt. v. 24. Mai 2007, 8 U 129/06, Rdn. 60 und OLG Schleswig, Urt. v. 19. Januar 2007, 14 U 188/05, Rdn. 53; dagegen OLG Celle, Urt. v. 29. März 2007, 8 U 143/06, Rdn. 87).
  • OLG Karlsruhe, 07.12.2010 - 17 U 133/09

    Bankenhaftung bei Finanzierung einer vermieteten Eigentumswohnung: Haftung wegen

    Das von den Klägern angesprochene Urteil des Oberlandesgerichts Hamm vom 25.10.2007 (22 U 25/07) befasst sich mit einer (fahrlässigen) Falschberatung und sagt über eine Arglist von Verkäuferin oder Vertrieb nichts aus.
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   OLG Köln, 09.08.2007 - 22 U 25/07   

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https://dejure.org/2007,43813
OLG Köln, 09.08.2007 - 22 U 25/07 (https://dejure.org/2007,43813)
OLG Köln, Entscheidung vom 09.08.2007 - 22 U 25/07 (https://dejure.org/2007,43813)
OLG Köln, Entscheidung vom 09. August 2007 - 22 U 25/07 (https://dejure.org/2007,43813)
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