Rechtsprechung
OLG Dresden, 03.02.2014 - 22 UF 1113/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Justiz Sachsen
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an die Glaubhaftmachung von außergewöhnlichen Gründen für eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Den Mahnbescheid habe ich nicht erhalten...
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Den Mahnbescheid habe ich nicht erhalten...
Verfahrensgang
- AG Bautzen - 11 F 626/13
- OLG Dresden, 03.02.2014 - 22 UF 1113/13
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 19.10.1983 - VIII ZB 30/83
Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand - Versäumen der Einspruchsfrist wegen …
Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2014 - 22 UF 1113/13
Auf die Differenzierung zwischen dem Nachweis, dass der Postbedienstete den Bescheid in den Briefkasten eingeworfen und der Empfänger ihn tatsächlich erhalten hat, kommt es dabei nicht an (BGH, Beschl. v. 19.10.1983, VIII ZB 30/83 - juris, Rn. 8).Denn aus dem belegten Einwurf in den Briefkasten des Antragsgegners, womit der Vollstreckungsbescheid in seinen Empfangsbereich gelangte, ergibt sich zugleich, dass der Antragsgegner (Adressat) den Bescheid auch erhalten hat und von ihm Kenntnis nehmen konnte, sofern nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen (BGH, Beschlüsse vom 12.03.1986, IVb ZB 115/85; vom 19.10.1983, VIII ZB 30/83 - juris).
Damit liegt der Fall anders als in der Konstellation, in der der Empfänger im Urlaub weilte (vgl. BGH vom 19.10.1983, VIII ZB 30/83 - juris) oder in der die Frau den Niederlegungsschein vorenthalten hatte (vgl. BGH v. 8.03.1957, IV ZR 29/57, FamRZ 1957, 173) oder in der ein Dritter mit der Postdurchsicht beauftragt wurde (BGH v. 28.07.1999, VIII ZB 3/99).
Infolge der klaren Darstellung einer Vermutung musste der Senat auch nicht mehr zu einer weiteren Darlegung auffordern (zu einem derartigen Fall BGH vom 19.10.1983, VIII ZB 30/83 - juris; BVerfG vom 12.03.2003,1 BvR 2240/02 - juris).
- BVerfG, 12.03.2003 - 1 BvR 2240/02
Mangels hinreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde - Zu den …
Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2014 - 22 UF 1113/13
Daher muss dem Vortrag dieser Umstände eine hinreichende Wahrscheinlichkeit erreichen, um die mit der Zustellung verbundene Kenntnisnahme in Form des Gegenbeweises erschüttern zu können (§ 418 Abs. 2 ZPO, vgl. BGH v. 5.10.2000, X ZB 13/00 - juris, Rn.5;… BVerfG vom 14.10.1997, 2 BvR 1007/97 - juris, Rz. 7; vom 12.03.2003, 1 BvR 2240/02 - juris).Infolge der klaren Darstellung einer Vermutung musste der Senat auch nicht mehr zu einer weiteren Darlegung auffordern (zu einem derartigen Fall BGH vom 19.10.1983, VIII ZB 30/83 - juris; BVerfG vom 12.03.2003,1 BvR 2240/02 - juris).
- BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 115/85
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist - …
Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2014 - 22 UF 1113/13
Denn aus dem belegten Einwurf in den Briefkasten des Antragsgegners, womit der Vollstreckungsbescheid in seinen Empfangsbereich gelangte, ergibt sich zugleich, dass der Antragsgegner (Adressat) den Bescheid auch erhalten hat und von ihm Kenntnis nehmen konnte, sofern nicht außergewöhnliche Umstände vorliegen (BGH, Beschlüsse vom 12.03.1986, IVb ZB 115/85; vom 19.10.1983, VIII ZB 30/83 - juris).Der bloße Vortrag, der Antragsgegner habe den Brief nicht erhalten, genügt in dieser Konstellation nicht (vgl. BGH v. 12.3. 1986 IVb ZB 115/85 a.a.O.;… BVerfG a.a.O.).
- BGH, 28.07.1999 - VIII ZB 3/99
Ersatzzustellung an den Hausgenossen i.S. des § 181 ZPO
Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2014 - 22 UF 1113/13
Allein durch das bloße Bestreiten des Empfangs der schriftlichen Mitteilung wird die Beweiskraft der öffentlichen Urkunde nicht erschüttert (BGH, Beschluss vom 28.07.1999, VIII ZB 3/99 - juris).Damit liegt der Fall anders als in der Konstellation, in der der Empfänger im Urlaub weilte (vgl. BGH vom 19.10.1983, VIII ZB 30/83 - juris) oder in der die Frau den Niederlegungsschein vorenthalten hatte (vgl. BGH v. 8.03.1957, IV ZR 29/57, FamRZ 1957, 173) oder in der ein Dritter mit der Postdurchsicht beauftragt wurde (BGH v. 28.07.1999, VIII ZB 3/99).
- OLG Dresden, 23.11.1998 - 13 W 285/98
Beweiskraft des maschinellen Aktenausdrucks im automatisierten Mahnverfahren
Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2014 - 22 UF 1113/13
Dieser ist in seinen Wirkungen einer öffentlichen Urkunde gleichgestellt - § 296 Abs. 2 Satz 2 ZPO (vgl. hierzu: OLG Dresden JurBüro 1999, 154)). - BGH, 08.03.1957 - IV ZR 29/57
Rechtsmittel
Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2014 - 22 UF 1113/13
Damit liegt der Fall anders als in der Konstellation, in der der Empfänger im Urlaub weilte (vgl. BGH vom 19.10.1983, VIII ZB 30/83 - juris) oder in der die Frau den Niederlegungsschein vorenthalten hatte (vgl. BGH v. 8.03.1957, IV ZR 29/57, FamRZ 1957, 173) oder in der ein Dritter mit der Postdurchsicht beauftragt wurde (BGH v. 28.07.1999, VIII ZB 3/99). - BGH, 05.10.2000 - X ZB 13/00
Gegenbeweis gegen Zustellungsnachweis aufgrund Postzustellungsurkunde
Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2014 - 22 UF 1113/13
Daher muss dem Vortrag dieser Umstände eine hinreichende Wahrscheinlichkeit erreichen, um die mit der Zustellung verbundene Kenntnisnahme in Form des Gegenbeweises erschüttern zu können (§ 418 Abs. 2 ZPO, vgl. BGH v. 5.10.2000, X ZB 13/00 - juris, Rn.5;… BVerfG vom 14.10.1997, 2 BvR 1007/97 - juris, Rz. 7; vom 12.03.2003, 1 BvR 2240/02 - juris). - BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvR 1007/97
Subsidiaritä der Verfassungbsbeschwerde - Nachholung des rechtlichen Gehörs im …
Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2014 - 22 UF 1113/13
Daher muss dem Vortrag dieser Umstände eine hinreichende Wahrscheinlichkeit erreichen, um die mit der Zustellung verbundene Kenntnisnahme in Form des Gegenbeweises erschüttern zu können (§ 418 Abs. 2 ZPO, vgl. BGH v. 5.10.2000, X ZB 13/00 - juris, Rn.5; BVerfG vom 14.10.1997, 2 BvR 1007/97 - juris, Rz. 7; vom 12.03.2003, 1 BvR 2240/02 - juris). - OLG Düsseldorf, 17.12.1992 - 1 WF 213/92
Auszug aus OLG Dresden, 03.02.2014 - 22 UF 1113/13
Die Zustellung erfolgte hier (anders als in der Konstellation, die dem Beschluss des OLG Düsseldorf, FamRZ 1993, 583 f., zugrunde lag) an die Adresse, unter der der Bescheidadressat, der Antragsgegner, damals wohnhaft und gemeldet war.