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   OLG Karlsruhe, 02.02.2009 - 22 W 1/09 BSch   

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OLG Karlsruhe, 02.02.2009 - 22 W 1/09 BSch (https://dejure.org/2009,13490)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02.02.2009 - 22 W 1/09 BSch (https://dejure.org/2009,13490)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 02. Februar 2009 - 22 W 1/09 BSch (https://dejure.org/2009,13490)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    ZPO § 91
    Prozessbegleitendes Privatgutachten in einer Binnenschifffahrtssache

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91
    Erstattungsfähigkeit der Kosten außergerichtlich eingeholter Sachverständigengutachten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erstattungsfähigkeit von Parteigutachten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Erstattung von Kosten für prozessbegleitendes Parteigutachten im Kostenfestsetzungsverfahren

Besprechungen u.ä. (2)

  • mek-law.de (Kurzinformation/Entscheidungsbesprechung)

    Erstattung von Kosten für prozessbegleitendes Parteigutachten im Kostenfestsetzungsverfahren

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kostenerstattung für prozessbegleitendes Parteigutachten im Kostenfestsetzungsverfahren? (IBR 2009, 493)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2010, 232
  • BauR 2009, 864
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 17.12.2002 - VI ZB 56/02

    Kosten des Privatgutachters

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2009 - 22 W 1/09
    Außerdem darf die Sachkunde der Partei für ein klares Urteil in tatsächlicher Hinsicht nicht ausreichen, sodass sie sich außerstande sieht, ihrer Darlegungslast zu genügen, einen gebotenen Beweis anzutreten oder Angriffe des Gegners abzuwehren (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschl. v. 20.07.1999 - 3 W 27/99 - Beschl. v. 29.07.2002 - 3A W 59/02 - m.w.N.; Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Beschl. v. 10.03.2003 - 23 W 1/03 BSch - vgl. ferner BGH Beschl. v. 17.12.2002 - VI ZB 56/02 - sowie Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl. § 91 Rdnr. 13 m.w.N.).
  • OLG Karlsruhe, 10.03.2003 - 23 W 1/03
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2009 - 22 W 1/09
    Außerdem darf die Sachkunde der Partei für ein klares Urteil in tatsächlicher Hinsicht nicht ausreichen, sodass sie sich außerstande sieht, ihrer Darlegungslast zu genügen, einen gebotenen Beweis anzutreten oder Angriffe des Gegners abzuwehren (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschl. v. 20.07.1999 - 3 W 27/99 - Beschl. v. 29.07.2002 - 3A W 59/02 - m.w.N.; Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Beschl. v. 10.03.2003 - 23 W 1/03 BSch - vgl. ferner BGH Beschl. v. 17.12.2002 - VI ZB 56/02 - sowie Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl. § 91 Rdnr. 13 m.w.N.).
  • OLG Köln, 15.10.1999 - 3 W 27/99
    Auszug aus OLG Karlsruhe, 02.02.2009 - 22 W 1/09
    Außerdem darf die Sachkunde der Partei für ein klares Urteil in tatsächlicher Hinsicht nicht ausreichen, sodass sie sich außerstande sieht, ihrer Darlegungslast zu genügen, einen gebotenen Beweis anzutreten oder Angriffe des Gegners abzuwehren (ständige Rechtsprechung des Oberlandesgerichts Karlsruhe, Beschl. v. 20.07.1999 - 3 W 27/99 - Beschl. v. 29.07.2002 - 3A W 59/02 - m.w.N.; Schifffahrtsobergericht Karlsruhe, Beschl. v. 10.03.2003 - 23 W 1/03 BSch - vgl. ferner BGH Beschl. v. 17.12.2002 - VI ZB 56/02 - sowie Zöller/Herget, ZPO, 27. Aufl. § 91 Rdnr. 13 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 09.08.2013 - 22 U 4/13

    Wann ist HOAI-Gebührenrahmen überschritten?

    Der materiell-rechtliche Anspruch auf Erstattung von Privatgutachterkosten ist vom prozessrechtlichen Erstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren zu unterscheiden, für den im Hinblick auf die Frage der Notwendigkeit/Erforderlichkeit eines Privatgutachtens im erst späteren (vorprozessualen bzw. prozessualen) Stadium eines Gewährleistungsverlangens teilweise abweichende Grundsätze gelten (vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rn 163 mwN in Fn 74; Rn 166 ff. mwN; BGH, Beschluss 07.02.2013, VII ZB 60/11, MDR 2013, 494; BGH, Beschluss vom 20.12.2011, VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140; BGH, Beschluss vom 23.05.2006, VI ZB 7/05, BauR 2006, 1505; OLG Brandenburg, Urteil vom 09.04.2008, 4 U 102/07, BauR 2008, 1191; SchiffOG Karlsruhe, Beschluss vom 02.02.2009, 22 W 1/09 BSch, OLGR 2009, 341).
  • OLG Düsseldorf, 11.12.2014 - 22 U 92/14

    Abrechnung eines gekündigten Detailpauschalpreisvertrags

    Der materiell-rechtliche Anspruch auf Erstattung von Privatgutachterkosten ist vom prozessrechtlichen Erstattungsanspruch im Kostenfestsetzungsverfahren zu unterscheiden, für den im Hinblick auf die Frage der Notwendigkeit/Erforderlichkeit eines Privatgutachtens im erst späteren (vorprozessualen bzw. prozessualen) Stadium eines Gewährleistungsverlangens teilweise abweichende Grundsätze gelten (vgl. Werner/Pastor, a.a.O., Rn 163 mwN in Fn 74; Rn 166 ff. mwN; BGH, Beschluss 07.02.-, VII ZB 60/11, MDR -, 494; BGH, Beschluss vom 20.12.2011, VI ZB 17/11, BGHZ 192, 140; BGH, Beschluss vom 23.05.2006, VI ZB 7/05, BauR 2006, 1505; OLG Brandenburg, Urteil vom 09.04.2008, 4 U 102/07, BauR 2008, 1191; SchiffOG Karlsruhe, Beschluss vom 02.02.2009, 22 W 1/09 BSch, OLGR 2009, 341).
  • OLG Köln, 12.03.2010 - 17 W 21/10

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Privatgutachters im Bauprozess

    Eine solche Ausnahme ist grundsätzlich nur im Falle unabweisbarer Notwendigkeit gegeben, die nach ständiger Rechtsprechung etwa dann anzunehmen sein kann, wenn im Einzelfall einer Partei besondere technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen (Gesichtspunkt der "Waffengleichheit") oder wenn es gilt, ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei der Erläuterung des Gutachtens sachdienliche Vorhalte zu machen, ohne dass die Partei hierzu selbst in der Lage ist (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 07.01.2010 - 2 W 97/09, juris; OLG Schleswig IBR 2009, 549; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 341; OLG Celle BauR 2009, 286;OLG Zweibrücken MDR 2009, 415; OLG Schleswig IBR 2009, 549 - Volltext in juris; OLG Brandenburg NJ 2008, 227; OLG Bamberg BauR 2008, 1033; OLG Koblenz OLGR 2008, 41; OLG Bremen OLGR 2008, 675; OLG Köln [Senat], Beschlüsse vom 24.06.2009 - 17 W 152-153/09 - sowie vom 17.02.2010 - 17 W 32/10; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rn. 13 "Privatgutachten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 49; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rn. 59 "Privatgutachten"; insbesondere zum Baurecht zusammenfassend Werner/Pastor, Der Bauprozess 12 Aufl. Rn. 174 ff.).
  • OLG Köln, 24.03.2014 - 17 W 192/13

    Erstattungsfähigkeit von für die Einholung von Privatgutachten aufgewandten

    Eine solche Ausnahme ist grundsätzlich nur im Falle unabweisbarer Notwendigkeit gegeben, die nach ständiger Rechtsprechung etwa dann anzunehmen sein kann, wenn im Einzelfall einer Partei besondere technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen (Gesichtspunkt der "Waffengleichheit") oder wenn es gilt, ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei der Erläuterung des Gutachtens sachdienliche Vorhalte zu machen, ohne dass die Partei hierzu selbst in der Lage ist (vgl. OLG Bremen Beschluss vom 07.01.2010 - 2 W 97/09, juris; OLG Schleswig IBR 2009, 549; OLG Karlsruhe OLGR 2009, 341; OLG Celle BauR 2009, 286;OLG Zweibrücken MDR 2009, 415; OLG Schleswig IBR 2009, 549 - Volltext in juris; OLG Brandenburg NJ 2008, 227; OLG Bamberg BauR 2008, 1033; OLG Koblenz OLGR 2008, 41; OLG Bremen OLGR 2008, 675; OLG Köln [Senat], Beschlüsse vom 24.06.2009 - 17 W 152-153/09 - sowie vom 17.02.2010 - 17 W 32/10; vgl. auch Zöller/Herget, ZPO, 28. Aufl., § 91 Rn. 13 "Privatgutachten"; Thomas/Putzo/Hüßtege, ZPO, 30. Aufl., § 91 Rn. 49; Musielak/Wolst, ZPO, 7. Aufl., § 91 Rn. 59 "Privatgutachten"; insbesondere zum Baurecht zusammenfassend Werner/Pastor, Der Bauprozess, 12. Aufl. Rn. 174 ff.).
  • LG Wiesbaden, 27.12.2016 - 4 T 488/16

    Kostenfestsetzungsverfahren -Erstattungsfähigkeit Privatgutachten

    Es muss als eine unabweisbarer Notwendigkeit für die Einholung des Privatgutachten vorliegen, die beispielsweise dann anzunehmen sein kann, wenn einer Partei besondere-technische, mathematische oder sonstige fachliche Kenntnisse der Gegenpartei fehlen, oder es gilt ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen, zu erschüttern oder dem gerichtlich bestellten Sachverständigen bei seiner Erläuterung sachdienliche Vorhalte zu machen ohne dazu selbst in der Lage zu sein (OLG Nürnberg, Beschluss vom 5.7.2016, 12 W 204/16 juris Tz. 10; OLG Karlsruhe VersR 2010, 232 juris Tz. 2 m.w.N.).
  • OLG Nürnberg, 05.07.2016 - 12 W 204/16
    Zur Begründung weist der Klägerin darauf hin, dass die Kosten für die Einholung von Privatgutachten auch dann erstattungsfähig sind, wenn es gelte, ein vorliegendes privates oder gerichtliches Sachverständigengutachten zu überprüfen, zu widerlegen und zu erschüttern (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 2. Februar 2009 - 22 W 1/09 BSch ZfB 2009, Sammlung Seite 2019 ff).
  • SG Karlsruhe, 15.11.2012 - S 1 SO 3278/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Einverständnis zur Entscheidung ohne mündliche

    Von einem Rechtsanwalt ist zu verlangen, dass er sich mit der Materie auseinandersetzt, die Rechtsprechung zu den aufgeworfenen Fragen prüft und die Erfolgsaussichten der Klage eingehend abwägt (vgl. LSG Berlin-Brandenburg vom 25.11.2010 - L 22 W 1/09 - ).
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