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   VGH Bayern, 24.03.2015 - 22 ZB 15.113   

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VGH Bayern, 24.03.2015 - 22 ZB 15.113 (https://dejure.org/2015,14066)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.03.2015 - 22 ZB 15.113 (https://dejure.org/2015,14066)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. März 2015 - 22 ZB 15.113 (https://dejure.org/2015,14066)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachweis einer optisch bedrängenden Wirkung für eine Wohnnutzung im Außenbereich im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windkraftanlage

  • rewis.io

    Nachbarklage gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlage

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachweis einer optisch bedrängenden Wirkung für eine Wohnnutzung im Außenbereich im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für eine Windkraftanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (14)

  • VGH Bayern, 01.12.2014 - 22 ZB 14.1594

    Optisch bedrängende Wirkung für eine Wohnnutzung im Außenbereich

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2015 - 22 ZB 15.113
    Als Kriterien für eine optisch bedrängende Wirkung können auch die Lage bestimmter Räume und deren Fenster sowie von Terrassen und Ähnlichem zur Windkraftanlage, eine bestehende oder in zumutbarer Weise herstellbare Abschirmung des Wohngrundstücks in Richtung der Windkraftanlage, die Hauptwindrichtung und damit die häufigste Stellung des Rotors zu einem Wohnhaus, die topographische Situation, ein Sichtschutz durch Waldgebiete oder Gebäude, weitere Beeinträchtigungen durch bereits vorhandene Windkraftanlagen sowie die planungsrechtliche Lage des Wohnhauses herangezogen werden (vgl. BayVGH, U.v. 29.05.2009 - 22 B 08.1785 - juris Rn. 17, 23 m.w.N.; BayVGH, B.v. 1.12.2014 - 22 ZB 14.1594 - Rn. 16).

    Wer im Außenbereich wohnt, muss grundsätzlich mit der Errichtung dort privilegierter Windkraftanlagen und deren optischen Auswirkungen rechnen (vgl. OVG NRW, B.v. 17.1.2007 - 8 A 2042/06 - juris Rn. 17; HessVGH, B.v. 26.9.2013 - 9 B 1674.13 - juris Rn. 11; im Anschluss BayVGH, B.v. 1.12.2014 - 22 ZB 14.1594 - Rn. 20).

  • VGH Bayern, 29.05.2009 - 22 B 08.1785

    Windkraftanlage; Gebot der Rücksichtnahme; optisch bedrängende Wirkung (bejaht)

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2015 - 22 ZB 15.113
    Dabei können aber bestimmte Abstände als grobe Anhaltswerte für oder gegen eine Verletzung des bauplanungsrechtlichen Rücksichtnahmegebots herangezogen werden (vgl. BayVGH, U.v. 29.5.2009 - 22 B 08.1785 - juris Rn. 15, 20 ff. m.w.N.).

    Als Kriterien für eine optisch bedrängende Wirkung können auch die Lage bestimmter Räume und deren Fenster sowie von Terrassen und Ähnlichem zur Windkraftanlage, eine bestehende oder in zumutbarer Weise herstellbare Abschirmung des Wohngrundstücks in Richtung der Windkraftanlage, die Hauptwindrichtung und damit die häufigste Stellung des Rotors zu einem Wohnhaus, die topographische Situation, ein Sichtschutz durch Waldgebiete oder Gebäude, weitere Beeinträchtigungen durch bereits vorhandene Windkraftanlagen sowie die planungsrechtliche Lage des Wohnhauses herangezogen werden (vgl. BayVGH, U.v. 29.05.2009 - 22 B 08.1785 - juris Rn. 17, 23 m.w.N.; BayVGH, B.v. 1.12.2014 - 22 ZB 14.1594 - Rn. 16).

  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2015 - 22 ZB 15.113
    Die Klägerin macht zwar geltend, das Verwaltungsgericht habe die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts missachtet, wonach immissionsschutzfachliche Prognosen "auf der sicheren Seite liegen" müssten (unter Verweis wohl auf BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209 ff.).

    Ein Gutachten ist im Übrigen dann unverwertbar, wenn es unvollständig, widersprüchlich oder aus sonstigen Gründen nicht überzeugend ist, wenn es auf unzutreffenden tatsächlichen Annahmen beruht, wenn Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des erstbeauftragten Sachverständigen bestehen, wenn ein anderer Sachverständiger über neuere oder überlegene Forschungsmittel verfügt oder wenn die Erkenntnisse, die in dem vorliegenden Gutachten ihren Niederschlag gefunden haben, durch substantiierte Einwände eines Beteiligten oder durch die übrige Ermittlungstätigkeit des Gerichts ernsthaft in Frage gestellt erscheinen (vgl. BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 - BVerwGE 129, 209 ff., juris Rn. 33 m.w.N.).

  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2015 - 22 ZB 15.113
    Dass die vorhandenen Wohnräume im für die hier vorliegende Drittanfechtungsklage entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Genehmigung vom 10. April 2013 (Bekanntmachung vom 16.4.2013, Behördenakte Bl. 572; zur Maßgeblichkeit des Zeitpunkts des Bescheidserlasses BVerwG, B.v. 11.1.1991 - 7 B 102/90 - NVwZ-RR 1991, 236; BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - BayVBl 2014, 502/505 Rn. 47) tatsächlich nach Norden und Westen und damit von der Windkraftanlage abgewandt ausgerichtet waren, aber zur Windkraftanlage hin nur ein einziges Fenster im Vorbau für den Treppenaufgang vorhanden war, der aber kein Wohnraum ist, ist nicht zweifelhaft.
  • VGH Bayern, 05.10.2000 - 22 ZB 00.2803
    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2015 - 22 ZB 15.113
    Bloße denkbare Chancen, auch bereits gedachte Möglichkeiten, selbst unverbindliche Absichtserklärungen zur Nutzung vermitteln noch keine solche Prägung (vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2000 - 22 ZB 00.2803 - BA S. 4 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2015 - 22 ZB 15.113
    Dass die vorhandenen Wohnräume im für die hier vorliegende Drittanfechtungsklage entscheidungserheblichen Zeitpunkt des Erlasses der angefochtenen Genehmigung vom 10. April 2013 (Bekanntmachung vom 16.4.2013, Behördenakte Bl. 572; zur Maßgeblichkeit des Zeitpunkts des Bescheidserlasses BVerwG, B.v. 11.1.1991 - 7 B 102/90 - NVwZ-RR 1991, 236; BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - BayVBl 2014, 502/505 Rn. 47) tatsächlich nach Norden und Westen und damit von der Windkraftanlage abgewandt ausgerichtet waren, aber zur Windkraftanlage hin nur ein einziges Fenster im Vorbau für den Treppenaufgang vorhanden war, der aber kein Wohnraum ist, ist nicht zweifelhaft.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2007 - 8 A 2042/06

    Optisch bedrängende Wirkung einer 99,9 m hohen Windkraftanlage auf ein 239 m

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2015 - 22 ZB 15.113
    Wer im Außenbereich wohnt, muss grundsätzlich mit der Errichtung dort privilegierter Windkraftanlagen und deren optischen Auswirkungen rechnen (vgl. OVG NRW, B.v. 17.1.2007 - 8 A 2042/06 - juris Rn. 17; HessVGH, B.v. 26.9.2013 - 9 B 1674.13 - juris Rn. 11; im Anschluss BayVGH, B.v. 1.12.2014 - 22 ZB 14.1594 - Rn. 20).
  • BVerwG, 27.01.1967 - IV C 33.65

    Erweiterung bzw. Verfestigung einer Splittersiedlung als öffentlicher Belang;

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2015 - 22 ZB 15.113
    Den eigentumsrechtlichen Schutz des Art. 14 Abs. 1 GG genießt ein Anspruch auf Zulassung einer Bebauung, der zu einem früheren Zeitpunkt entstanden sein muss und nicht mehr entschädigungslos entzogen werden kann (vgl. BVerwG, U.v. 27.1.1967 - 4 C 33.65 - BVerwGE 26, 111/117 ff.).
  • BVerwG, 13.03.1981 - 4 C 1.78

    Gebot der Rücksichtnahme - Drittschutz - Ausgleich - Belästigung - Nachbar -

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2015 - 22 ZB 15.113
    Das Rücksichtnahmegebot schützt die Nachbarschaft vor unzumutbaren Einwirkungen eines Bauvorhabens, wozu optisch bedrängende Wirkungen gehören können (vgl. BVerwG, U.v. 13.3.1981 - 4 C 1.78; BVerwG, U.v. 23.5.1986 - 4 C 34.85), wie sie im Einzelfall auch von einer Windkraftanlage durch die Höhe ihres Mastes und die Breite ihrer sich drehenden Rotorblätter ausgehen können (vgl. BVerwG, B.v. 11.12.2006 - 4 B 72/06 - juris Rn. 4, 10).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 24.03.2015 - 22 ZB 15.113
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
  • VGH Bayern, 21.12.2010 - 22 ZB 09.1682

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung für eine Windkraftanlage

  • VGH Bayern, 01.10.2007 - 15 B 06.2356

    Windkraftanlage; Naturpark Bayerischer Wald; Verunstaltung des Landschaftsbildes

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

  • BVerwG, 23.05.1986 - 4 C 34.85

    Umfang des Gebots der Rücksichtnahme; Verletzung trotz Einhaltung

  • VGH Bayern, 10.12.2015 - 22 CS 15.2247

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung, Windkraftanlage, Anlagenbegriff,

    Fehlt es - wie hier - an Anhaltspunkten dafür, dass das Vorhaben nachteilige Auswirkungen auf von der Nummer 2.3 dieser Anlage erfasste Gebiete oder Einzelobjekte zu zeitigen vermag, kann die Vorprüfung bereits an dieser Stelle beendet werden (OVG SA, U. v. 24.3.2015 a. a. O. Rn. 81; vgl. zur fehlenden Berücksichtigungsfähigkeit etwaiger Beeinträchtigungen von nicht in der Nummer 2.3 der Anlage 2 aufgeführten Schutzgütern bei einer standortbezogenen Umweltverträglichkeitsvorprüfung auch VGH BW, B. v. 8.3.2011 - 10 S 161/09 - NVwZ-RR 2011, 355/356 f.; HessVGH, B. v. 19.3.2012 - 9 B 1916/11 - juris Rn. 73).

    Für die Entscheidung über Anfechtungsklagen Dritter gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist aber die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt ihrer Erteilung maßgeblich (vgl. BVerwG, B. v. 11.1.1991 - 7 B 102/90 - NVwZ-RR 1991, 236; BayVGH, U. v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - BayVBl 2014, 502/505 Rn. 47; BayVGH, B. v. 24.3.2015 - 22 ZB 15.113 - juris Rn. 36).

  • VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.457

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

    Für die Entscheidung über die Anfechtungsklagen von Nachbarn gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung maßgeblich (BVerwG, B.v. 11.1.1991 - 7 B 102/90 - NVwZ-RR 1991, 236; BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - BayVBl 2014, 502/505 Rn. 47; BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 22 ZB 15.113 - Rn. 36), hier also der Bekanntmachung des Genehmigungsbescheids am 13. März 2014 (Behördenakte Ordner 2 Bl. 69).

    Eine Abweichung von der TA Lärm ist nicht gerechtfertigt, solange die Regelungen der TA Lärm Verbindlichkeit besitzen, nicht geändert worden und nicht durch gesicherte Erkenntnisfortschritte überholt sind (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2010 - 22 ZB 09.1682 - Rn. 9; BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 22 ZB 15.113 - Rn. 15; BayVGH, B.v. 10.8.2015 - 22 ZB 15.1113) Der Kläger hat dergleichen aber nicht dargelegt, sondern darauf verwiesen, dass Nachbarn zur Nachtzeit besonders der Ruhe bedürften, die streitgegenständlichen Windkraftanlagen aber auch nachts in Betrieb seien (VGH-Akte Bl. 33).

  • VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.458

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

    Für die Entscheidung über die Anfechtungsklagen von Nachbarn gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung maßgeblich (BVerwG, B.v. 11.1.1991 - 7 B 102/90 - NVwZ-RR 1991, 236; BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - BayVBl 2014, 502/505 Rn. 47; BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 22 ZB 15.113 - Rn. 36), hier also der Bekanntmachung des Genehmigungsbescheids am 13. März 2014 (Behördenakte Ordner 2 Bl. 69).
  • VGH Bayern, 18.02.2016 - 22 ZB 15.2412

    Konflikt von Windkraftanlagen und Wohnnutzung im Außenbereich

    Im Beschluss vom 24. März 2015 - 22 ZB 15.113 - Rn. 33 hat der Verwaltungsgerichtshof dazu Folgendes ausgeführt: "Vorliegend besteht ein konkreter Nutzungskonflikt zwischen zwei Vorhaben im Außenbereich, unter denen nur die Windkraftanlage nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB privilegiert ist, während die Wohnnutzung außenbereichsfremd und allenfalls als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2, Abs. 4 BauGB überhaupt zulässig ist.
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.05.2023 - 5 K 448/21

    Klage einer Umweltvereinigung gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    10. April.2018 - 3 LB 133/08 -, juris Rn. 107; OVG Münster, Urteil vom 15. Dezember 2022 - 7 D 301/21.AK -, juris Rn. 71 ff. und vom 9. August.2006 - 8 A 3726/05 -, juris Rn. 91; VGH München, Beschluss vom 24. März 2015 - 22 ZB 15.113 - juris 22; OVG Koblenz, Beschluss vom 10. März 2011 - 8 A 11215/10 -, juris Rn. 6; VGH Kassel, Beschluss vom 1. März 2011 - 9 B 121/11 -, juris Rn. 12).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.04.2023 - 5 KM 559/22

    Windenergieanlage; Nachbarschutz; Raumordnungsbelange; schädliche

    Denn bei einem solchen Abstand treten die Baukörperwirkung und die am Baukörper auftretende Rotorbewegung der Anlage soweit in den Hintergrund, dass in der Regel keine beherrschende Dominanz und damit auch keine optisch bedrängende Wirkung gegenüber der Wohnbebauung entstehen kann (vgl. OVG Münster, Urteil vom 15. Dezember 2022 - 7 D 301/21.AK -, juris Rn. 71 ff. und vom 9. August.2006 - 8 A 3726/05 -, juris Rn. 91; OVG Greifswald, Urteil vom 10. April.2018 - 3 LB 133/08 -, juris Rn. 107; VGH München, Beschluss vom 24. März 2015 - 22 ZB 15.113 - juris 22; OVG Koblenz, Beschluss vom 10. März 2011 - 8 A 11215/10 -, juris Rn. 6; VGH Kassel, Beschluss vom 1. März 2011 - 9 B 121/11 -, juris Rn. 12).
  • VG Ansbach, 05.08.2015 - AN 11 K 14.01905

    Verfahren wg. WKA im Landkreis ERH

    Wie der Kläger selbst vorträgt, geht auch der Bayerische Verwaltungsgerichtshof davon aus, dass ein Sichtschutz durch Waldgebiete bei der Einzelfallbeurteilung des Vorliegens einer optisch bedrängenden Wirkung zu berücksichtigen ist (vgl. jüngst VGH München, Beschluss vom 24.03.2015 - 22 ZB 15.113 - juris Rz. 23).
  • VG Ansbach, 08.02.2017 - AN 11 K 16.01742

    Vorhaben, Bescheid, Gutachten, Gemeinde, Genehmigung, Niederschlagswasser,

    Im Beschluss vom 24. März 2015 - 22 ZB 15.113 - Rn. 33 hat der Verwaltungsgerichtshof dazu Folgendes ausgeführt: "Vorliegend besteht ein konkreter Nutzungskonflikt zwischen zwei Vorhaben im Außenbereich, unter denen nur die [dortige Windkraft-] Anlage privilegiert ist, während die Wohnnutzung außenbereichsfremd und allenfalls als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2, Abs. 4 BauGB überhaupt zulässig ist.
  • VG Augsburg, 07.12.2016 - Au 4 K 16.975

    Klagen gegen Windkraftanlagen bei Baar (Schwaben) erfolglos

    Ebenso wenig könnte sie - im maßgeblichen Zeitpunkt der Erteilung der streitgegenständlichen Genehmigung (vgl. etwa BayVGH, B. v. 24.3.2015 - 22 ZB 15.113 - Rn. 36) - errichtet werden.
  • VGH Bayern, 21.06.2016 - 22 ZB 16.24

    Drittschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

    Für die Entscheidung über Anfechtungsklagen von Nachbarn wegen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung maßgeblich (BVerwG, B.v. 11.1.1991 - 7 B 102/90 - NVwZ-RR 1991, 236; BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - BayVBl 2014, 502/505 Rn. 47; BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 22 ZB 15.113 - Rn. 36).
  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 22 ZB 16.9

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

  • VG München, 07.12.2016 - Au 4 K 16.1019

    Erfolglose Nachbarklage (Landwirt) gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung

  • VGH Bayern, 20.07.2016 - 22 ZB 16.11

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen und Eiswurfgefahr

  • VGH Bayern, 16.09.2015 - 15 B 15.1836

    Kostenentscheidung nach Erledigung der Hauptsache

  • VG Bayreuth, 15.09.2015 - B 2 K 15.141

    Klage gegen immissionsschutzrechtlichen Vorbescheid zur Errichtung und zum

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