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   VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884   

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https://dejure.org/2016,42642
VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884 (https://dejure.org/2016,42642)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884 (https://dejure.org/2016,42642)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. November 2016 - 22 ZB 16.1884 (https://dejure.org/2016,42642)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit einer erweiterten Gewerbeuntersagung im Rahmen der Steuerentrichtungspflicht durch einen Gewerbetreibenden

  • rewis.io

    Erweiterte Gewerbeuntersagung wegen Steuerschulden und gewerbebezogener Straftaten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GewO § 35 Abs. 1 S. 1, 2
    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Verletzung der Steuerentrichtungspflicht durch einen Gewerbetreibenden; strafgerichtliche Verurteilung wegen gewerbebezogener Betrugstaten

  • rechtsportal.de

    GewO § 35 Abs. 1 S. 1
    Rechtmäßigkeit einer erweiterten Gewerbeuntersagung im Rahmen der Steuerentrichtungspflicht durch einen Gewerbetreibenden

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerwG, 15.04.2015 - 8 C 6.14

    Gewerbeausübung; Gewerbeuntersagung; Grundverwaltungsakt; Insolvenz;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. BVerwG, U. v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - BVerwGE 152, 39 Rn. 14) ist hierbei maßgeblich, ob der betreffende Gewerbetreibende nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens die Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreiben wird.

    Da der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Gewerbeuntersagung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. U. v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - GewArch 2015, 366/367; B. v. 14.5.1997 - 1 B 93/97 - GewArch 1997, 478) und des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z. B. B. v. 3.12.2015 - 22 ZB 15.2431 - Rn. 5) die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung ist, kommt es auf Änderungen des Sachverhalts, die erst später eintreten, nicht an.

    Die Klägerin hat nicht dargelegt, dass bereits vor Bescheidserlass aufgrund eines entsprechenden Sanierungskonzepts absehbar war, dass sie die Steuerrückstände voraussichtlich in einem überschaubaren Zeitraum zurückführen konnte (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - GewArch 2015, 366; BayVGH, U. v. 14.8.2014 - 22 B 14.880 - juris Rn. 19), z. B. mithilfe einer Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Finanzamt.

  • VGH Bayern, 14.03.2013 - 22 ZB 13.103

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für zwei Windkraftanlagen; wesentliche

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884
    Weiter hat die Klägerin nicht dargelegt, dass das Verwaltungsgericht mit seiner Bewertung der Sachverhalte, die den strafgerichtlichen Verurteilungen zugrunde lagen, die Grenzen richterlicher Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 VwGO) überschritten hätte (vgl. dazu BayVGH, B. v. 14.3.2013 - 22 ZB 13.103 u. a. - Rn. 11 m. w. N. u. B. v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 - Rn. 21).

    Dass die Beweiswürdigung objektiv willkürlich gewesen wäre, gegen die Denkgesetze verstoßen oder einen allgemeinen Erfahrungssatz missachtet hätte (vgl. BayVGH. B. v. 14.3.2013, a. a. O.), zeigt die Klägerin nicht auf.

  • VGH Bayern, 20.05.2015 - 22 ZB 14.2827

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884
    Allein die Möglichkeit einer anderen Bewertung des Beweisergebnisses rechtfertigt die Zulassung der Berufung nicht (BayVGH a. a. O. und B. v. 20.5.2015 - 22 ZB 14.2827 - juris, Rn. 19, m. w. N.).
  • BVerwG, 14.05.1997 - 1 B 93.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung, Verfahrenswiederaufnahme nach längerem Ruhen

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884
    Da der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Gewerbeuntersagung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. U. v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - GewArch 2015, 366/367; B. v. 14.5.1997 - 1 B 93/97 - GewArch 1997, 478) und des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z. B. B. v. 3.12.2015 - 22 ZB 15.2431 - Rn. 5) die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung ist, kommt es auf Änderungen des Sachverhalts, die erst später eintreten, nicht an.
  • VGH Bayern, 03.12.2015 - 22 ZB 15.2431

    Erweiterte Gewerbeuntersagung, wirtschaftliche Leistungsunfähigkeit,

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884
    Da der maßgebliche Zeitpunkt für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Gewerbeuntersagung nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. z. B. U. v. 15.4.2015 - 8 C 6/14 - GewArch 2015, 366/367; B. v. 14.5.1997 - 1 B 93/97 - GewArch 1997, 478) und des Verwaltungsgerichtshofs (vgl. z. B. B. v. 3.12.2015 - 22 ZB 15.2431 - Rn. 5) die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Behördenentscheidung ist, kommt es auf Änderungen des Sachverhalts, die erst später eintreten, nicht an.
  • VGH Bayern, 05.03.2014 - 22 ZB 12.2174

    Gewerbeuntersagung wegen begangener Straftaten

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884
    Es sind auch sonst keine Anhaltspunkte dafür ersichtlich, weshalb dies ausnahmsweise unzulässig gewesen wäre, etwa wegen Vorliegens eines Wiederaufnahmegrunds (§ 359 StPO) für das strafgerichtliche Verfahren (vgl. BayVGH, 5.3.2014 - 22 ZB 12.2174 - Rn. 28 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 14.08.2014 - 22 B 14.880

    Gewerbeuntersagung gegenüber einer Unternehmergesellschaft und gegenüber ihrem

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884
    Die Klägerin hat nicht dargelegt, dass bereits vor Bescheidserlass aufgrund eines entsprechenden Sanierungskonzepts absehbar war, dass sie die Steuerrückstände voraussichtlich in einem überschaubaren Zeitraum zurückführen konnte (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 15.4.2015 - 8 C 6.14 - GewArch 2015, 366; BayVGH, U. v. 14.8.2014 - 22 B 14.880 - juris Rn. 19), z. B. mithilfe einer Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Finanzamt.
  • VG Augsburg, 13.03.2014 - Au 5 K 13.1298

    Erweiterte Gewerbeuntersagung; Vertrieb von Nahrungsergänzungsmitteln; Erhebliche

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884
    Die Klägerin hat keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) dargelegt, soweit sie in der Antragsbegründung vom 2. November 2016 ausführt, in den Erwägungen des Verwaltungsgerichts zu den von ihr begangenen Betrugsdelikten werde in unzutreffender Weise auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Augsburg (U. v. 13.3.2014 - Au 5 K 13.1298) Bezug genommen.
  • VGH Bayern, 06.10.2014 - 22 ZB 14.1079

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Entgegenstehen von

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2016 - 22 ZB 16.1884
    Weiter hat die Klägerin nicht dargelegt, dass das Verwaltungsgericht mit seiner Bewertung der Sachverhalte, die den strafgerichtlichen Verurteilungen zugrunde lagen, die Grenzen richterlicher Beweiswürdigung (§ 108 Abs. 1 VwGO) überschritten hätte (vgl. dazu BayVGH, B. v. 14.3.2013 - 22 ZB 13.103 u. a. - Rn. 11 m. w. N. u. B. v. 6.10.2014 - 22 ZB 14.1079 - Rn. 21).
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