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   VGH Bayern, 21.06.2016 - 22 ZB 16.24   

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VGH Bayern, 21.06.2016 - 22 ZB 16.24 (https://dejure.org/2016,21049)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21.06.2016 - 22 ZB 16.24 (https://dejure.org/2016,21049)
VGH Bayern, Entscheidung vom 21. Juni 2016 - 22 ZB 16.24 (https://dejure.org/2016,21049)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen; Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lärmeinwirkungen zur Nachtzeit

  • rewis.io

    Drittschutz gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für fünf Windkraftanlagen; Darlegung ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils; Darlegung von Verfahrensmängeln; standortbezogene Vorprüfung des Einzelfalls; optisch bedrängende Wirkung; schädliche ...

  • rechtsportal.de

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windkraftanlagen; Gesundheitsbeeinträchtigungen durch Lärmeinwirkungen zur Nachtzeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 22.11.2013 - 7 B 16.13

    Abwehrmaßnahmen eines Grundstückseigentümers vor Vernässung und Schadstoffeintrag

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2016 - 22 ZB 16.24
    Einer ohne Auseinandersetzung mit den Gegenargumenten gleichsam "ins Blaue hinein" aufrechterhaltenen Behauptung braucht das Gericht nicht nachzugehen (BVerwG, B.v. 22.11.2013 - 7 B 16.13 - Rn. 5 f.).
  • VGH Bayern, 27.03.2015 - 22 CS 15.481

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung von

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2016 - 22 ZB 16.24
    Schränkt der Landesgesetzgeber nämlich die kraft Bundesrechts (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) grundsätzlich bestehende Befugnis, Windkraftanlagen im Außenbereich zu errichten, gemäß § 249 Abs. 3 BauGB ein, bestimmt er jedoch gleichzeitig, dass diese Einschränkung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt Platz greifen soll, so ist es dem Rechtsanwender verwehrt, diese ausdrückliche Entscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers dadurch zu unterlaufen, dass er die einschränkende Regelung im Rahmen der Konkretisierung des Gebots der Rücksichtnahme auch auf Vorhaben anwendet, die nach dem Willen des Gesetzgebers dieser Restriktion nicht unterfallen sollen (BayVGH, B.v. 27.3.2015 - 22 CS 15.481 - Rn. 27; BayVGH B.v. 23.4.2015 - 22 CS 15.484 -Rn. 4; BayVGH, B.v. 19.8.2015 - 22 ZB 15.457 -Rn. 12).
  • VGH Bayern, 24.03.2015 - 22 ZB 15.113

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2016 - 22 ZB 16.24
    Für die Entscheidung über Anfechtungsklagen von Nachbarn wegen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung maßgeblich (BVerwG, B.v. 11.1.1991 - 7 B 102/90 - NVwZ-RR 1991, 236; BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - BayVBl 2014, 502/505 Rn. 47; BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 22 ZB 15.113 - Rn. 36).
  • BVerwG, 29.08.2007 - 4 C 2.07

    Windenergieanlage; schädliche Umwelteinwirkungen; TA Lärm; Bindungswirkung;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2016 - 22 ZB 16.24
    Hierbei handelt es sich nicht lediglich um Parteivortrag, sondern um für Behörden und Gerichte grundsätzlich verbindliche normkonkretisierende Verwaltungsvorschriften (TA Lärm, vgl. z. B. BVerwG, U.v. 29.8.2007 - 4 C 2.07 -BVerwGE 129, 209 Rn. 12) sowie um antizipierte Sachverständigengutachten (einschlägige Passage des Bayerischen Windkrafterlasses, vgl. dazu auch BayVGH, U.v. 18.6.2014 - 22 B 13.1358 - Rn. 45).
  • VGH Bayern, 23.04.2015 - 22 CS 15.484

    Für sofort vollziehbar erklärte immissionsschutzrechtliche Genehmigung für

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2016 - 22 ZB 16.24
    Schränkt der Landesgesetzgeber nämlich die kraft Bundesrechts (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) grundsätzlich bestehende Befugnis, Windkraftanlagen im Außenbereich zu errichten, gemäß § 249 Abs. 3 BauGB ein, bestimmt er jedoch gleichzeitig, dass diese Einschränkung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt Platz greifen soll, so ist es dem Rechtsanwender verwehrt, diese ausdrückliche Entscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers dadurch zu unterlaufen, dass er die einschränkende Regelung im Rahmen der Konkretisierung des Gebots der Rücksichtnahme auch auf Vorhaben anwendet, die nach dem Willen des Gesetzgebers dieser Restriktion nicht unterfallen sollen (BayVGH, B.v. 27.3.2015 - 22 CS 15.481 - Rn. 27; BayVGH B.v. 23.4.2015 - 22 CS 15.484 -Rn. 4; BayVGH, B.v. 19.8.2015 - 22 ZB 15.457 -Rn. 12).
  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2016 - 22 ZB 16.24
    Für die Entscheidung über Anfechtungsklagen von Nachbarn wegen einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung ist die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der Erteilung der Genehmigung maßgeblich (BVerwG, B.v. 11.1.1991 - 7 B 102/90 - NVwZ-RR 1991, 236; BayVGH, U.v. 25.6.2013 - 22 B 11.701 - BayVBl 2014, 502/505 Rn. 47; BayVGH, B.v. 24.3.2015 - 22 ZB 15.113 - Rn. 36).
  • BVerwG, 22.10.2015 - 7 C 15.13

    Wasserrückhaltung; Polder; Altrip; Überschwemmung; Grundwasser;

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2016 - 22 ZB 16.24
    In Betracht kommen: entscheidungserhebliche unzutreffende Tatsachenannahmen, unlösbare Widersprüche, sich aus den Stellungnahmen ergebende Zweifel an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit des Umweltingenieurs, Erforderlichkeit eines speziellen, bei letzterem nicht vorhandenen Fachwissens (vgl. dazu näher BVerwG, U.v. 22.10.2015 -7 C 15/13 - NVwZ 2016, 308/312 Rn. 47 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 19.08.2015 - 22 ZB 15.457

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für Windkraftanlagen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2016 - 22 ZB 16.24
    Schränkt der Landesgesetzgeber nämlich die kraft Bundesrechts (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) grundsätzlich bestehende Befugnis, Windkraftanlagen im Außenbereich zu errichten, gemäß § 249 Abs. 3 BauGB ein, bestimmt er jedoch gleichzeitig, dass diese Einschränkung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt Platz greifen soll, so ist es dem Rechtsanwender verwehrt, diese ausdrückliche Entscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers dadurch zu unterlaufen, dass er die einschränkende Regelung im Rahmen der Konkretisierung des Gebots der Rücksichtnahme auch auf Vorhaben anwendet, die nach dem Willen des Gesetzgebers dieser Restriktion nicht unterfallen sollen (BayVGH, B.v. 27.3.2015 - 22 CS 15.481 - Rn. 27; BayVGH B.v. 23.4.2015 - 22 CS 15.484 -Rn. 4; BayVGH, B.v. 19.8.2015 - 22 ZB 15.457 -Rn. 12).
  • BVerfG, 08.12.2009 - 2 BvR 758/07

    Kürzung des Ausgleichsbetrags für Unternehmen des öffentlichen

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2016 - 22 ZB 16.24
    Dazu muss er sich mit den entscheidungstragenden Annahmen des Verwaltungsgerichts konkret auseinandersetzen und im Einzelnen dartun, in welcher Hinsicht und aus welchen Gründen diese Annahmen ernstlichen Zweifeln begegnen (BVerfG, B.v. 8.12.2009 - 2 BvR 758/07 - NVwZ 2010, 634/641; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124a Rn. 62 f.).
  • BVerwG, 14.01.1998 - 11 C 11.96

    Bundesverwaltungsgericht bestätigt die Aufhebung der neuen Ersten Teilgenehmigung

    Auszug aus VGH Bayern, 21.06.2016 - 22 ZB 16.24
    Dass der Kläger diese Rechtsauffassung nicht teilt, ist hier ohne Bedeutung, weil es insofern auf den materiellrechtlichen Standpunkt des Verwaltungsgerichts ankommt, selbst wenn dieser falsch sein sollte (vgl. BVerwG, U.v. 14.1.1998 - 11 C 11.96 - BVerwGE 106, 115/119).
  • VGH Bayern, 13.10.2015 - 22 ZB 15.1186

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von vier Windkraftanlagen

  • BVerwG, 30.05.1997 - 8 C 6.95

    Bauplanungsrecht - Erschließungsbeitragsrecht, - Begriff der Erschließungsanlage

  • VGH Bayern, 06.10.2011 - 22 ZB 11.1585

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Überprüfung der

  • VGH Bayern, 25.06.2013 - 22 B 11.701

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung zweier Windkraftanlagen

  • VGH Bayern, 18.06.2014 - 22 B 13.1358

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für eine Windkraftanlage; Verunstaltung

  • VG Freiburg, 23.09.2016 - 6 K 2683/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 19

    Wenn es nicht zu einer unzumutbaren bzw. rücksichtslosen Beeinträchtigung der Nutzungsmöglichkeiten des betroffenen Anwesens kommt, dann betreffen die Chancen und Risiken einer Veränderung des Verkehrswerts die Sphäre des Grundstückseigentümers (BVerwG, Beschl. v. 13.11.1997 - 4 B 195/97 -, juris; Bay. VGH, Beschl. v. 21.06.2016 - 22 ZB 16.24 -, Rn. 35, juris; ebenso unter dem Gesichtspunkt der "sonstigen Sachgüter" in § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 UVPG: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 06.07.2015, a.a.O., Rn. 100/101).

    Das Erfordernis, die Gesamtbelastung eines Schutzguts durch Immissionen zu berücksichtigen, beschränkt sich grundsätzlich auf die einzelnen Immissionsarten (Bay. VGH, Beschl. v. 21.06.2016 - 22 ZB 16.24 -, Rn. 33, juris).

  • VG Würzburg, 05.12.2017 - W 4 K 15.530

    Gemeindliches Einvernehmen und immissionsschutzrechtliche Genehmigung zum Bau von

    Dass dieser Vorschrift keine Wirkung dergestalt zukommt, dass einem Wohnnachbarn nunmehr nur noch Windenergieanlagen in einer Entfernung des Zehnfachens ihrer Gesamthöhe zugemutet werden könnten, ist in der Rechtsprechung hinreichend geklärt (BayVerfGH, E.v. 9.5.2016 - Vf. 14-VII 14 - juris Rn. 148; BayVGH, B.v. 21.6.2016 - 22 ZB 16.24 - juris Rn. 29; B.v. 28.7.2017 - 22 ZB 16.2119 - juris Rn. 10 ff.; BayVGH, B.v. 28.8.2017 - 22 ZB 16.1445 - juris Rn. 9; VG Augsburg, U.v. 7.12.2016 - Au 4 K 16.975 - juris Rn. 59).

    Erforderlich wäre insoweit, dass das betreffende Grundstück gerade in seinen konkreten Nutzungsmöglichkeiten unzumutbar beeinträchtigt werden würde (BayVGH, B.v. 21.6.2016 - 22 ZB 16.24 - juris Rn. 35).

  • VG Darmstadt, 24.01.2018 - 6 L 180/17

    Immissionsschutzrechtlicher Genehmigung

    Aufgrund von Messungen verschiedener Landesumweltämter sowie von anerkannten Messinstituten geht die obergerichtliche Rechtsprechung, der sich das beschließende Gericht anschließt, daher davon aus, dass bereits bei einem Abstand von 250 m bis 500 m von einer Windkraftanlage im Allgemeinen keine erheblichen Belästigungen durch Infraschall mehr zu erwarten sind (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.11.2017 - 2 B 584/17 -, juris Rn. 28 ff.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.12.2016 -12 ME 85/16 -, juris Rn. 22; Bayer. VGH, Beschluss vom 21.06.2016 - 22 ZB 16.24 -, juris Rn. 20; OVG NRW, Beschluss v. 17.06.2016 - 8 B 1018/15 -, juris Rn. 50 und vom 29.06.2017 - 8 B 1233/16 -, juris Rn. 29 ff.; VGH Ba-Wü, Beschluss vom 23.02.2016 - 3 S 2225/15 -, juris Rn. 72; Hess VGH, Beschluss vom 26.09.2013 - 9 B 1674/13 -, juris Rn. 30).

    Ansonsten betreffen die Chancen und Risiken einer Veränderung des Verkehrswerts eines Anwesens infolge einer rechtmäßigen behördlichen Zulassung eines Vorhabens in der Nachbarschaft den Schutzbereich des Eigentumsrechts nicht (BayVGH, Beschluss vom 21.06.2016 - 22 ZB 16.24 - Rn. 35; VG Darmstadt, Beschluss vom 20.10.2009 - 6 L 1287/09.DA -, juris Rn. 27).

  • VG Düsseldorf, 23.09.2016 - 28 L 1759/16

    Windenergieanlage; Windkraftanlage; Windfarm; optische; Beeinträchtigung;

    vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 21. Juni 2016 - 22 ZB 16.24 - juris und Beschluss vom 6. November 2011 - 22 ZB 11.1585 - juris, m.w.N.
  • VG Düsseldorf, 12.01.2017 - 28 L 3406/16

    Keine Gesundheitsgefahr durch Windenergieanlagen-Infraschall bei Entfernung von

    vgl. Bayerischer VGH, Beschlüsse vom 21. Juni 2016 - 22 ZB 16.24 -, juris, und vom 6. November 2011 - 22 ZB 11.1585 -, juris, m.w.N., sowie Beschluss der Kammer vom 20. September 2016 - 28 L 2532/16-, juris.
  • VG Darmstadt, 09.09.2016 - 6 L 285/16

    § 4 Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 1 UmwRG vermittelt einem sonstigen Beteiligten im

    Das Gericht nimmt wegen der weiteren Begründung Bezug auf die Entscheidungen des Bayer. VGH, Beschluss v. 21.06.2016 - 22 ZB 16.24 (Juris, RdNr. 20) und des OVG NRW, Beschluss v. 17.06.2016 - 8 B 1018/15 (Juris, RdNr. 50) und macht sich dieselben zur Vermeidung von Wiederholungen zu eigen, sowie die Ausführungen des VGH Ba-Wü, soweit in dessen Beschluss vom 23.02.2016 - 3 S 2225/15 (Juris, RdNr. 72) dargelegt ist, dass nach dem Zwischenbericht der Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW - Tieffrequente Geräusche und Infraschall von Windkraftanlagen und anderen Ken, Dezember 2014) bei Messungen zu beobachten gewesen sei, dass sich der gemessene Infraschallpegel beim Einschalten der Anlage in einer Entfernung von 700 m nicht mehr nennenswert erhöht habe, sich also in dieser Entfernung nicht mehr von der vorhandenen Vorbelastung mit Infraschall abgehoben habe.
  • VG München, 07.12.2016 - Au 4 K 16.1019

    Erfolglose Nachbarklage (Landwirt) gegen immissionsschutzrechtliche Genehmigung

    Eine das Gebot der Rücksichtnahme beeinflussende mittelbare Wirkung der "10 H-Regelung" ist hinsichtlich von Anlagen, die nach den gesetzlichen Bestimmungen dieser Regelung (noch) nicht unterfallen, nicht gegeben (vgl. zuletzt BayVGH, B.v. 21.6.2016 - 22 ZB 16.24 - juris Rn. 31 m. w. N.).
  • VG Augsburg, 07.12.2016 - Au 4 K 16.975

    Klagen gegen Windkraftanlagen bei Baar (Schwaben) erfolglos

    Schränkt der Landesgesetzgeber die kraft Bundesrechts (§ 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB) grundsätzlich bestehende Befugnis, Windkraftanlagen im Außenbereich zu errichten, gemäß § 249 Abs. 3 BauGB ein, bestimmt er jedoch gleichzeitig, dass diese Einschränkung erst ab einem bestimmten Zeitpunkt Platz greifen soll, so ist es dem Rechtsanwender verwehrt, diese ausdrückliche Entscheidung des parlamentarischen Gesetzgebers dadurch zu unterlaufen, dass er die einschränkende Regelung im Rahmen der Konkretisierung des Gebots der Rücksichtnahme auch auf Vorhaben anwendet, die nach dem Willen des Gesetzgebers dieser Restriktion nicht unterfallen sollen (zuletzt BayVGH, B. v. 21.6.2016 - 22 ZB 16.24 - juris Rn. 31 m. w. N.).
  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 229/16

    Klage gegen Windpark Greiner Eck im Odenwald abgewiesen

    Aufgrund von Messungen verschiedener Landesumweltämter sowie von anerkannten Messinstituten geht die obergerichtliche Rechtsprechung, der sich das erkennende Gericht anschließt, daher davon aus, dass bereits bei einem Abstand von 250 m bis 500 m von einer Windkraftanlage im Allgemeinen keine erheblichen Belästigungen durch Infraschall mehr zu erwarten sind (vgl. OVG des Saarlandes, Beschluss vom 03.11.2017 - 2 B 584/17 -, juris Rn. 28 ff.; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 19.12.2016 -12 ME 85/16 -, juris Rn. 22; Bay. VGH, Beschluss vom 21.06.2016 - 22 ZB 16.24 -, juris Rn. 20; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 17.06.2016 - 8 B 1018/15 -, juris Rn. 50 und vom 29.06.2017 - 8 B 1233/16 -, juris Rn. 29 ff.; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 23.02.2016 - 3 S 2225/15 -, juris Rn. 72; Hess VGH, Beschluss vom 26.09.2013 - 9 B 1674/13 -, juris Rn. 30 ).
  • VerfGH Bayern, 13.10.2016 - 18-VII-15

    Erfolglose Popularklage wegen gesetzgeberischen Unterlassens (Erweiterung der

    Es wird nicht einmal ansatzweise aufgezeigt, inwiefern die Schutzbereiche dieser Grundrechte überhaupt berührt sein sollen und aus welchen Gründen sie den Gesetzgeber gerade zu der angestrebten Bestimmung verpflichten könnten, obwohl das geltende Bauplanungs- und Immissionsschutzrecht ein ausdifferenziertes System an nachbarschützenden Vorschriften bereithält (aus der aktuellen fachgerichtlichen Rechtsprechung zu Windenergieanlagen etwa BayVGH vom 20.4.2016 -22 ZB 16.9 - juris; vom 21.6.2016 - 22 ZB 16.24 - juris).
  • VG Hannover, 18.05.2018 - 12 A 3782/17

    Bauaufsichtliches Einschreiten; Baugrenze; Beseitigungsanordnung;

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