Rechtsprechung
AG München, 04.11.2010 - 222 C 16217/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Leistungsfreiheit der Privathaftpflichtversicherung: Beschädigung eines Laptops beim Verstellen des Fahrersitzes
- verkehrslexikon.de
Der in der sog. "Kleinen Benzinklausel" in der Privat-Haftpflichtversicherung enthaltene Risikoausschluss für Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs greift ein, wenn ein berechtigter Fahrer zur Vorbereitung der Fahrt den Sitz verstellt und dadurch einen im ...
- IWW
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (11)
- bayern.de (Pressemitteilung)
Der zerquetschte Laptop
- bayern.de (Pressemitteilung)
Der zerquetschte Laptop...
- Burhoff online Blog (Kurzinformation)
Der zerquetsche Laptop
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Fahrersitzeinstellung als Gebrauch eines Fahrzeugs
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Gebrauch eines Fahrzeugs - Sitz verschieben gehört dazu
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Der zerquetschte Laptop im Auto
- mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)
Beschädigung eines Notebooks durch Beifahrer
- rabüro.de (Pressemitteilung)
Beschädigung eines Laptops durch Zurückschieben des Fahrersitzes eines Autos geschieht "bei Gebrauch des Fahrzeuges"
- rechtstipps.de (Kurzinformation)
Private Haftpflicht: Schäden am Fahrzeuginhalt während der Fahrt werden nicht erstattet
- anwalt.de (Kurzinformation)
Laptop im Pkw - Ein Fall für die Privathaftpflicht?
- juraforum.de (Kurzinformation)
Privathaftpflicht zahlt nicht für zerstörten Laptop im Auto
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 16.10.1991 - IV ZR 257/90
Keine Deckung durch Privathaftpflicht bei Schäden an Neufahrzeug durch …
Auszug aus AG München, 04.11.2010 - 222 C 16217/10
Der Gedanke der Lückenlosigkeit des Versicherungsschutzes würde missverstanden, wenn ein der Kfz-Haftpflichtversicherung zuzuordnendes, dort aber ausgeschlossenes Risiko deshalb als von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt angesehen würde, weil nach der Kfz-Haftpflichtversicherung Deckungsschutz nicht zu erreichen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.10, Az. 4 U 191/07, BGH VersR 1992, 47). - BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04
Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw. …
Auszug aus AG München, 04.11.2010 - 222 C 16217/10
Der Begriff "durch den Gebrauch des Fahrzeugs" schließt den Betrieb des Kraftfahrzeugs i. S. d. § 7 StVG ein und ist weit auszulegen (BGH NJW 2005, 2081). - BGH, 13.12.2006 - IV ZR 120/05
Brandschaden durch Heizlüfter in Pkw muss die Privathaftpflicht zahlen
Auszug aus AG München, 04.11.2010 - 222 C 16217/10
D. h., das Fahrzeug muss im Zusammenhang mit der schadenstiftenden Handlung zeit- und ortsnah eingesetzt gewesen sein (…Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrtversicherung, 3. Auflage, AKB 1988 § 10, Rnr. 5, m. w. N.) und nach dem Sinn der Klausel muss sich eine Gefahr verwirklicht haben, die gerade dem Fahrzeuggebrauch eigen, diesem selbst und unmittelbar zuzurechnen ist (BGH, VersR 2007, 388). - OLG Düsseldorf, 27.06.2008 - 4 U 191/07
Zur Ingebrauchnahme eines noch nichtfahrtauglichen PKW durch den Versuch den …
Auszug aus AG München, 04.11.2010 - 222 C 16217/10
Der Gedanke der Lückenlosigkeit des Versicherungsschutzes würde missverstanden, wenn ein der Kfz-Haftpflichtversicherung zuzuordnendes, dort aber ausgeschlossenes Risiko deshalb als von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt angesehen würde, weil nach der Kfz-Haftpflichtversicherung Deckungsschutz nicht zu erreichen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.10, Az. 4 U 191/07, BGH VersR 1992, 47). - OLG Nürnberg, 14.01.1982 - 8 U 1707/81
Auszug aus AG München, 04.11.2010 - 222 C 16217/10
Dies ist vergleichbar mit der Rechtsprechung, wonach auch das Beladen und Entladen noch zum "Gebrauch" eines Kfz gehört (OLG Köln, Vers. R 1970, 415, OLG Nürnberg, VersR 1982, 1092).