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   AG München, 04.11.2010 - 222 C 16217/10   

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https://dejure.org/2010,57628
AG München, 04.11.2010 - 222 C 16217/10 (https://dejure.org/2010,57628)
AG München, Entscheidung vom 04.11.2010 - 222 C 16217/10 (https://dejure.org/2010,57628)
AG München, Entscheidung vom 04. November 2010 - 222 C 16217/10 (https://dejure.org/2010,57628)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Leistungsfreiheit der Privathaftpflichtversicherung: Beschädigung eines Laptops beim Verstellen des Fahrersitzes

  • verkehrslexikon.de

    Der in der sog. "Kleinen Benzinklausel" in der Privat-Haftpflichtversicherung enthaltene Risikoausschluss für Schäden durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeugs greift ein, wenn ein berechtigter Fahrer zur Vorbereitung der Fahrt den Sitz verstellt und dadurch einen im ...

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (11)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Fahrersitzeinstellung als Gebrauch eines Fahrzeugs

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Gebrauch eines Fahrzeugs - Sitz verschieben gehört dazu

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Der zerquetschte Laptop im Auto

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Beschädigung eines Notebooks durch Beifahrer

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Beschädigung eines Laptops durch Zurückschieben des Fahrersitzes eines Autos geschieht "bei Gebrauch des Fahrzeuges"

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Private Haftpflicht: Schäden am Fahrzeuginhalt während der Fahrt werden nicht erstattet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Laptop im Pkw - Ein Fall für die Privathaftpflicht?

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Privathaftpflicht zahlt nicht für zerstörten Laptop im Auto

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 16.10.1991 - IV ZR 257/90

    Keine Deckung durch Privathaftpflicht bei Schäden an Neufahrzeug durch

    Auszug aus AG München, 04.11.2010 - 222 C 16217/10
    Der Gedanke der Lückenlosigkeit des Versicherungsschutzes würde missverstanden, wenn ein der Kfz-Haftpflichtversicherung zuzuordnendes, dort aber ausgeschlossenes Risiko deshalb als von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt angesehen würde, weil nach der Kfz-Haftpflichtversicherung Deckungsschutz nicht zu erreichen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.10, Az. 4 U 191/07, BGH VersR 1992, 47).
  • BGH, 26.04.2005 - VI ZR 168/04

    Haftung des Fahrzeughalters für eine nicht erforderliche Ausweich- bzw.

    Auszug aus AG München, 04.11.2010 - 222 C 16217/10
    Der Begriff "durch den Gebrauch des Fahrzeugs" schließt den Betrieb des Kraftfahrzeugs i. S. d. § 7 StVG ein und ist weit auszulegen (BGH NJW 2005, 2081).
  • BGH, 13.12.2006 - IV ZR 120/05

    Brandschaden durch Heizlüfter in Pkw muss die Privathaftpflicht zahlen

    Auszug aus AG München, 04.11.2010 - 222 C 16217/10
    D. h., das Fahrzeug muss im Zusammenhang mit der schadenstiftenden Handlung zeit- und ortsnah eingesetzt gewesen sein (Feyock/Jacobsen/Lemor, Kraftfahrtversicherung, 3. Auflage, AKB 1988 § 10, Rnr. 5, m. w. N.) und nach dem Sinn der Klausel muss sich eine Gefahr verwirklicht haben, die gerade dem Fahrzeuggebrauch eigen, diesem selbst und unmittelbar zuzurechnen ist (BGH, VersR 2007, 388).
  • OLG Düsseldorf, 27.06.2008 - 4 U 191/07

    Zur Ingebrauchnahme eines noch nichtfahrtauglichen PKW durch den Versuch den

    Auszug aus AG München, 04.11.2010 - 222 C 16217/10
    Der Gedanke der Lückenlosigkeit des Versicherungsschutzes würde missverstanden, wenn ein der Kfz-Haftpflichtversicherung zuzuordnendes, dort aber ausgeschlossenes Risiko deshalb als von der Privathaftpflichtversicherung gedeckt angesehen würde, weil nach der Kfz-Haftpflichtversicherung Deckungsschutz nicht zu erreichen ist (OLG Düsseldorf, Urteil vom 27.06.10, Az. 4 U 191/07, BGH VersR 1992, 47).
  • OLG Nürnberg, 14.01.1982 - 8 U 1707/81
    Auszug aus AG München, 04.11.2010 - 222 C 16217/10
    Dies ist vergleichbar mit der Rechtsprechung, wonach auch das Beladen und Entladen noch zum "Gebrauch" eines Kfz gehört (OLG Köln, Vers. R 1970, 415, OLG Nürnberg, VersR 1982, 1092).
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