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   AG München, 18.06.2007 - 222 C 5471/07   

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https://dejure.org/2007,1109
AG München, 18.06.2007 - 222 C 5471/07 (https://dejure.org/2007,1109)
AG München, Entscheidung vom 18.06.2007 - 222 C 5471/07 (https://dejure.org/2007,1109)
AG München, Entscheidung vom 18. Juni 2007 - 222 C 5471/07 (https://dejure.org/2007,1109)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Keine Abgleichpflicht der Empfängerbank beim Online-Banking - Im beleglosen Überweisungsverkehrtrifft die Empfängerbank keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen.

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzanspruch aufgrud einer Verletzung von Pflichten aus einem Girovertrags; Verpflichtung einer Empfängerbank zum Abgleich von Kontonummer und Empfängername im beleglosen Überweisungsverkehr i.R.d. Online-Banking

Kurzfassungen/Presse (23)

  • MIR - Medien Internet und Recht (Kurzmitteilung)

    Erst prüfen, dann klicken! - Keine Pflicht der Empfängerbank zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen im beleglosen Überweisungsverkehr beim Online-Banking

  • raheinemann.de (Kurzinformation)

    Online-Banking: Keine Pflicht der Empfängerbank zum Abgleich von Kontonummer und Empfängername

  • wb-law.de (Kurzinformation)

    Kein Schadensersatz bei falscher Online-Überweisung

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Online Banking: Im beleglosen Überweisungsverkehr trifft die Empfängerbank keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen

  • internetrecht-infos.de (Pressemitteilung)

    Online Banking: Im beleglosen Überweisungsverkehr trifft die Empfängerbank keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängernamen

  • IWW (Kurzinformation)

    Wer haftet beim Homebanking?

  • IWW (Kurzinformation)

    Bargeldloser Zahlungsverkehr - Wer haftet beim Homebanking?

  • heise.de (Pressebericht, 26.05.2008)

    Neues Risiko bei Online-Überweisungen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Keine Überprüfungspflicht der Bank beim Online-Banking

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Falsche Kontoangabe bei Online-Überweisung

  • Fahrlehrerverband Baden-Württemberg e.V. (Kurzmitteilung)

    Fehlbuchung beim Online-Banking

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Folgenschwerer Tippfehler am PC - Beim Online-Banking Geld auf ein falsches Konto überwiesen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Bei Online-Überweisungen soll Kontonummer ausschlaggebend sein

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Keine Abgleichungspflicht bei Online-Banking

  • eurojuris.de (Kurzinformation)

    Vorsicht beim Onlinebanking - Wer die falsche Kontonummer eingibt muss noch einmal zahlen!

  • fahrschule-online.de (Kurzinformation)

    Nutzer von Online-Banking haften selbst für Tippfehler

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Bei Online-Überweisungen soll Kontonummer ausschlaggebend sein -

  • taxi-zeitschrift.de (Kurzinformation)

    Nutzer von Online-Banking haften selbst für Tippfehler

  • beck.de (Pressemitteilung)

    Keine Pflicht zum Abgleich zwischen Kontonummer und Empfängenamen bei Onlinebanking

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Onlinebanking - Wer die falsche Kontonummer eingibt muss noch einmal zahlen

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Online- Überweisungen: Banken treffen grundsätzlich keine Pflichten zur Prüfung auf Richtigkeit!

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Keine Abgleichungspflicht bei Online-Banking

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Empfängerbank muss Kontonummer und Empfängernamen nicht abgleichen

Besprechungen u.ä.

Papierfundstellen

  • NJW 2008, 2275
  • WM 2008, 1451
  • MMR 2008, 566
  • MIR 2008, Dok. 163
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 15.11.2005 - XI ZR 265/04

    Formularmäßige Vereinbarung der Abwicklung von Zahlungsverkehraufträgen in der

    Auszug aus AG München, 18.06.2007 - 222 C 5471/07
    Der BGH entschied jedoch in einem Urteil vom 15.11.2005, XI ZR 265/04, dass ein derartiger Verzicht jedenfalls dann zu bejahen sei, wenn - wie vorliegend - der Überweisende Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und mit seiner Bank den beleglosen Überweisungsverkehr vereinbart hat.
  • BGH, 03.10.1989 - XI ZR 163/88

    Gegenseitige Rechte und Pflichten der Kreditinstitute im beleglosen

    Auszug aus AG München, 18.06.2007 - 222 C 5471/07
    In diesem Fall ist aber die Empfängerbank berechtigt, die ihr von der überweisenden Bank übermittelten Daten ausschließlich aufgrund der numerischen Angaben auszuführen (vgl. BGHZ 108, 386, 389).
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