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   EuGH, 01.07.1982 - 222/81   

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EuGH, 01.07.1982 - 222/81 (https://dejure.org/1982,390)
EuGH, Entscheidung vom 01.07.1982 - 222/81 (https://dejure.org/1982,390)
EuGH, Entscheidung vom 01. Juli 1982 - 222/81 (https://dejure.org/1982,390)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • EU-Kommission PDF

    Bausystem / Finanzamt München für Körperschaften

    STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - RECHTSANGLEICHUNG - UMSATZSTEUER - GEMEINSAMENS MEHRWERTSTEUERSYSTEM - DIENSTLEISTUNGEN - BESTEUERUNGSGRUNDLAGE - GEGENWERT DER DIENSTLEISTUNG - BEGRIFF - GERICHTLICH ZUERKANNTE VERZUGSZINSEN - AUSSCHLUSS

  • EU-Kommission

    Bausystem / Finanzamt München für Körperschaften

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs "Gegenwert" in Art. 8 Abs. 1a Zweite Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern; Einbeziehung von Verzugszinsen in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer

  • Judicialis

    Zweite Richtlinie des Rates zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuer Art. 8 Abs. 1a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    STEUERLICHE VORSCHRIFTEN - RECHTSANGLEICHUNG - UMSATZSTEUER - GEMEINSAMENS MEHRWERTSTEUERSYSTEM - DIENSTLEISTUNGEN - BESTEUERUNGSGRUNDLAGE - GEGENWERT DER DIENSTLEISTUNG - BEGRIFF - GERICHTLICH ZUERKANNTE VERZUGSZINSEN - AUSSCHLUSS

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 505
 
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Wird zitiert von ... (36)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.12.1971 - V R 2/69

    Verzugszinsen - Wechselumsatzspesen - Wechselvorzinsen - Entgelt

    Auszug aus EuGH, 01.07.1982 - 222/81
    Der Reichsfinanzhof in seiner späteren Rechtsprechung (Urteil vom 23.6. 1939, V 421/37, RStBl. 1939, 1011) sowie der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 29.11.1955, V 79/55 S, BStBl. III 1956, 53, und vom 16.12.1971 V R 2/69, BStBl. II 1972, 508) hätten den darin liegenden tatsächlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang zum Anlaß genommen, Verzugszinsen in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer einzubeziehen, und die Literatur habe sich dem überwiegend angeschlossen.
  • RFH, 23.06.1939 - V 421/37
    Auszug aus EuGH, 01.07.1982 - 222/81
    Der Reichsfinanzhof in seiner späteren Rechtsprechung (Urteil vom 23.6. 1939, V 421/37, RStBl. 1939, 1011) sowie der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 29.11.1955, V 79/55 S, BStBl. III 1956, 53, und vom 16.12.1971 V R 2/69, BStBl. II 1972, 508) hätten den darin liegenden tatsächlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang zum Anlaß genommen, Verzugszinsen in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer einzubeziehen, und die Literatur habe sich dem überwiegend angeschlossen.
  • BFH, 29.11.1955 - V 79/55 S

    Einbeziehung von Verzugszinsen, Stundungszinsen und Wechselumlaufkosten

    Auszug aus EuGH, 01.07.1982 - 222/81
    Der Reichsfinanzhof in seiner späteren Rechtsprechung (Urteil vom 23.6. 1939, V 421/37, RStBl. 1939, 1011) sowie der Bundesfinanzhof in ständiger Rechtsprechung (Urteile vom 29.11.1955, V 79/55 S, BStBl. III 1956, 53, und vom 16.12.1971 V R 2/69, BStBl. II 1972, 508) hätten den darin liegenden tatsächlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang zum Anlaß genommen, Verzugszinsen in die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer einzubeziehen, und die Literatur habe sich dem überwiegend angeschlossen.
  • BGH, 22.03.1984 - VII ZR 50/82

    Rechte des Unternehmers bei einem Mängelbeseitigungsverlangen mit

    Vorsorglich weist der Senat darauf hin, daß der Klägerin nach neuerer Rechtsprechung keine Mehrwertsteuer auf Verzugszinsen zusteht (EuGH NJW 1983, 505, 506; BGH Urteil vom 20. Juni 1983 - II ZR 224/82 = WM 1983, 1006).
  • BFH, 25.10.1994 - VIII R 79/91

    1. Schadensersatzrenten zum Ausgleich vermehrter Bedürfnisse (sog.

    Soweit die Revision auf die im Anschluß an die Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 1. Juli 1982 Rs. 222/81 (Umsatzsteuer-Rundschau - UR - 1982, 159 mit Anm. von Weiss, S. 162) geänderte Rechtsprechung zur Steuerbarkeit von Verzugszinsen gemäß § 1 Abs. 1 UStG verweist, fehlt es an der Vergleichbarkeit des einkommensteuerrechtlichen Tatbestandes.
  • EuGH, 18.07.2007 - C-277/05

    'Société thermale d''Eugénie-Les-Bains' - Mehrwertsteuer - Geltungsbereich -

    Eine solche Entschädigung stellt kein Entgelt für eine Dienstleistung dar und ist kein Bestandteil der Besteuerungsgrundlage der Mehrwertsteuer (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf Verzugszinsen Urteil vom 1. Juli 1982, BAZ Bausystem, 222/81, Slg. 1982, 2527, Randnrn. 8 bis 11).
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Rechtsprechung
   FG Hessen, 09.02.1982 - I 222/81   

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FG Hessen, 09.02.1982 - I 222/81 (https://dejure.org/1982,21968)
FG Hessen, Entscheidung vom 09.02.1982 - I 222/81 (https://dejure.org/1982,21968)
FG Hessen, Entscheidung vom 09. Februar 1982 - I 222/81 (https://dejure.org/1982,21968)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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   Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1982 - 222/81   

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Generalanwalt beim EuGH, 06.05.1982 - 222/81 (https://dejure.org/1982,13591)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06.05.1982 - 222/81 (https://dejure.org/1982,13591)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 06. Mai 1982 - 222/81 (https://dejure.org/1982,13591)
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Volltextveröffentlichung

  • EU-Kommission PDF

    BAZ Bausystem AG gegen Finanzamt München für Körperschaften.

    Mehrwertsteuer - Verzugszinsen

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