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AG München, 11.01.1989 - 223 C 40534/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- WM 1989, 231
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 20.12.1988 - VI ZR 182/88
Unterlassungsanspruch gegen Einwurf von Werbung
Auszug aus AG München, 11.01.1989 - 223 C 40534/88
In diesem Sinne hat auch kürzlich der BGH gegen ein Unternehmen entschieden, das trotz eines derartigen Aufklebers Wurfsendungen in den Briefkasten gesteckt hatte [BGH, NJW 1989 S. 902 Ä hier: I (150) 295 a-c]. - AG Osnabrück, 13.03.1984 - 31 C 1008/83
Entfernung von Aufklebern mit politischen Meinungsäußerungen
Auszug aus AG München, 11.01.1989 - 223 C 40534/88
Grundsätzlich zulässig ist auch ein Aufkleber an der Wohnungseingangstüre (AG Osnabrück, WuM 1986, 306 ). - LG Hamburg, 26.03.1985 - 16 S 215/84
Auszug aus AG München, 11.01.1989 - 223 C 40534/88
Das Gestaltungsinteresse des Vermieters ist beispielsweise davon nicht berührt, daß der Mieter Aufkleber allgemeinen Inhalts ins Fenster klebt (LG Hamburg, NJW 1986, 320).
- KG, 01.12.2020 - 5 U 26/19
unbestellter Vertreterbesuch
Insoweit kann aus Sicht des Senats auf die Grundsätze abgestellt werden, die dann gelten, wenn ein Mieter auf dem Briefkasten einen Aufkleber zur Abwehr von Papierwerbung anbringt (s. etwa AG München, Urt. v. 11.01.1989 - 223 C 40534/88, WM 1989, 231; Reismann, WuM 2007, 361).