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   AG München, 11.07.2013 - 223 C 9261/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,31345
AG München, 11.07.2013 - 223 C 9261/13 (https://dejure.org/2013,31345)
AG München, Entscheidung vom 11.07.2013 - 223 C 9261/13 (https://dejure.org/2013,31345)
AG München, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - 223 C 9261/13 (https://dejure.org/2013,31345)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit eines im Rahmens eines Darlehensabschlusses gezahlten Bearbeitungsentgelts

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • bayern.de (Pressemitteilung)

    Das Bearbeitungsentgelt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Bearbeitungsentgelt im Kreditvertrag

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Ratendarlehen gegen Bearbeitungsentgelt

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bearbeitungsentgelt für ein Ratendarlehen

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Was darf Kredit kosten? - Bank benachteiligt Kunden nicht unzulässig, wenn sie Bearbeitungsgebühr verlangt

  • rabüro.de (Pressemitteilung)

    Ist Bearbeitungsentgelt für Darlehen unverkennbar Teil des Gesamtpreises, handelt es sich nicht um Allgemeine Geschäftsbedingung

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Verbraucherdarlehen: Dürfen Banken Bearbeitungsentgelte erheben?

Besprechungen u.ä.

  • rechtstipps.de (Kurzinformation und -anmerkung)

    Verbraucherdarlehen: Dürfen Banken Bearbeitungsentgelte erheben?

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.06.2011 - XI ZR 388/10

    Klausel über die Zahlung einer monatlichen Gebühr für die Führung des

    Auszug aus AG München, 11.07.2013 - 223 C 9261/13
    Etwas anderes folgt auch nicht aus der Entscheidung BGH, BGHZ 190, 66 ff .
  • BGH, 07.12.2010 - XI ZR 3/10

    Klausel über Abschlussgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer

    Auszug aus AG München, 11.07.2013 - 223 C 9261/13
    Im Unterschied zu dem Fall BGHZ 187, 360 f. , auf den sich die Kläger stützen, wurde das Bearbeitungsentgelt nicht in einem gesonderten Bedingungswerk geregelt, sondern es ist unmittelbar im Vertragsformular aufgeführt und als Entgelt bezeichnet.
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