Rechtsprechung
EuGH, 12.07.1979 - 223/78 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- EU-Kommission
Grosoli
1 . LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - PREISBILDUNG - INNERSTAATLICHE MASSNAHMEN - UNVEREINBARKEIT MIT DER GEMEINSCHAFTSREGELUNG - KRITERIEN - BEURTEILUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES INNERSTAATLICHEN GERICHTS
- EU-Kommission
Grosoli
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit eines auf den Einzelhandelssektor beschränkten behördlichen Preissystems mit der Gemeinschaftsregelung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft; Verstoß gegen ein italienisches Gesetz über Verbraucherhöchstpreise für gefrorenes Rindfleisch (CIP 1977) und ...
- Judicialis
Provvedimento Nr. 35/1977 CIP; ; Verordnung Nr. 2793/76/EWG Art. 3; ; Verordnung Nr. 2793/76/EWG Art. 8
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
1. LANDWIRTSCHAFT - GEMEINSAME MARKTORGANISATION - PREISBILDUNG - INNERSTAATLICHE MASSNAHMEN - UNVEREINBARKEIT MIT DER GEMEINSCHAFTSREGELUNG - KRITERIEN - BEURTEILUNG - ZUSTÄNDIGKEIT DES INNERSTAATLICHEN GERICHTS
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Verfahrensgang
- EuGH, 12.01.1979 - 223/78
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1979 - 223/78
- EuGH, 12.07.1979 - 223/78
Papierfundstellen
- NJW 1979, 2458
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 26.02.1976 - 65/75
Tasca
Auszug aus EuGH, 12.07.1979 - 223/78
5. Der Pretore erinnert daran, daß der Gerichtshof in seinem Urteil vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 65/75 (Strafverfahren gegen Riccardo Tasca - Slg. 1976, 291) entschieden hat, daß es Sache des innerstaatlichen Gerichts ist, im Einzelfall zu entscheiden, ob die Höchstpreise, über die es zu befinden hat, Wirkungen erzeugen, aus denen sich ihre Unvereinbarkeit mit den Gemeinschaftsbestimmungen für Zucker ergibt.gereichte Erklärungen A - Erklärungen des Herrn Grosoli Herr Grosoli faßt zunächst das Urteil des Gerichtshofes vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 31/74 (Strafverfahren gegen Filippo Galli - Slg. 1975, 47) sowie die Urteile vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 65/75 (Strafverfahren gegen Riccardo Tasca - Slg. 1976, 291) und in den verbundenen Rechtssachen 88 bis 90/75 (Società Sadam u. a./Interministerieller Preisausschuß u. a. - Slg. 1976, 323) kurz zusammen.
Nach Ansicht des Herrn Grosoli gelangt man selbst dann zu dem gleichen Ergebnis, wenn zu den allgemeinen Grundsätzen derjenige zu zählen sei, den der Gerichtshof in Randnummer 24 der Entscheidungsgründe in der Rechtssache 65/75 aufgestellt habe, nach dem es nämlich Sache des innerstaatlichen Gerichts sei zu entscheiden, ob die Höchstpreise, über die es zu befinden habe, mit den Gemeinschaftsbestimmungen unvereinbar seien.
Die italienische Regierung erinnert an die Rechtsprechung des Gerichtshofes und an die Erklärungen, die sie in den Rechtssachen 65/75, Tasca, und 88 bis 90/75, Sadam, eingereicht hat.
Die italienische Regierung erkennt nicht, worauf die Besorgnis des Pretore von Padua beruhen könne, der fürchte, daß die Anwendung des vom Gerichtshof in der Rechtssache 65/75, Tasca, angegebenen Verfahrens zu einer Ungleichheit zwischen den Wirtschaftsteilnehmern führe, die die nationale Preisregelung einhalten wollten, und denjenigen, die sich dazu entschlössen, sie zu mißachten.
Jedenfalls sei hierzu auf die Randnummern 21 ff. der Entscheidungsgründe in der Rechtssache 65/75, Tasca, zu verweisen.
7 Hierzu hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung - Urteil vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 31/74 (Galli - Slg. 1975, 47), Urteile vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 65/75 (Tasca - Slg. 1976, 291) und in den verbundenen Rechtssachen 88 bis 90/75 (Sadam - Slg. 1976, 323) und Urteil vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 154/77 (Dechmann - Slg. 1978, 1573) - entschieden, daß die Mitgliedstaaten in den Bereichen, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegen - und erst recht, wenn diese Organisation auf einem gemeinsamen Preissystem fußt -, nicht mehr befugt sind, durch einseitig erlassene innerstaatliche Rechtsvorschriften in den Preisbildungsmechanismus der gemeinsamen Marktorganisation einzugreifen.
- EuGH, 23.01.1975 - 31/74
Galli
Auszug aus EuGH, 12.07.1979 - 223/78
gereichte Erklärungen A - Erklärungen des Herrn Grosoli Herr Grosoli faßt zunächst das Urteil des Gerichtshofes vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 31/74 (Strafverfahren gegen Filippo Galli - Slg. 1975, 47) sowie die Urteile vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 65/75 (Strafverfahren gegen Riccardo Tasca - Slg. 1976, 291) und in den verbundenen Rechtssachen 88 bis 90/75 (Società Sadam u. a./Interministerieller Preisausschuß u. a. - Slg. 1976, 323) kurz zusammen.Herr Grosoli verweist in diesem Zusammenhang auf Randnummer 32 der Entscheidungsgründe in der Rechtssache 31/74, Galli; er fügt jedoch hinzu, daß dieser Grundsatz auf alle Produktions- und Vermarktungsstufen zu erstrecken sei und nicht - wie Randnummer 34 der vorerwähnten Entscheidungsgründe vermuten lasse - auf bestimmte Stufen beschränkt werden dürfe.
7 Hierzu hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung - Urteil vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 31/74 (Galli - Slg. 1975, 47), Urteile vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 65/75 (Tasca - Slg. 1976, 291) und in den verbundenen Rechtssachen 88 bis 90/75 (Sadam - Slg. 1976, 323) und Urteil vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 154/77 (Dechmann - Slg. 1978, 1573) - entschieden, daß die Mitgliedstaaten in den Bereichen, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegen - und erst recht, wenn diese Organisation auf einem gemeinsamen Preissystem fußt -, nicht mehr befugt sind, durch einseitig erlassene innerstaatliche Rechtsvorschriften in den Preisbildungsmechanismus der gemeinsamen Marktorganisation einzugreifen.
- EuGH, 26.02.1976 - 88/75
Sadam / Comitato interministeriale dei prezzi
Auszug aus EuGH, 12.07.1979 - 223/78
gereichte Erklärungen A - Erklärungen des Herrn Grosoli Herr Grosoli faßt zunächst das Urteil des Gerichtshofes vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 31/74 (Strafverfahren gegen Filippo Galli - Slg. 1975, 47) sowie die Urteile vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 65/75 (Strafverfahren gegen Riccardo Tasca - Slg. 1976, 291) und in den verbundenen Rechtssachen 88 bis 90/75 (Società Sadam u. a./Interministerieller Preisausschuß u. a. - Slg. 1976, 323) kurz zusammen.7 Hierzu hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung - Urteil vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 31/74 (Galli - Slg. 1975, 47), Urteile vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 65/75 (Tasca - Slg. 1976, 291) und in den verbundenen Rechtssachen 88 bis 90/75 (Sadam - Slg. 1976, 323) und Urteil vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 154/77 (Dechmann - Slg. 1978, 1573) - entschieden, daß die Mitgliedstaaten in den Bereichen, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegen - und erst recht, wenn diese Organisation auf einem gemeinsamen Preissystem fußt -, nicht mehr befugt sind, durch einseitig erlassene innerstaatliche Rechtsvorschriften in den Preisbildungsmechanismus der gemeinsamen Marktorganisation einzugreifen.
- EuGH, 29.06.1978 - 154/77
Dechmann
Auszug aus EuGH, 12.07.1979 - 223/78
7 Hierzu hat der Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung - Urteil vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 31/74 (Galli - Slg. 1975, 47), Urteile vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 65/75 (Tasca - Slg. 1976, 291) und in den verbundenen Rechtssachen 88 bis 90/75 (Sadam - Slg. 1976, 323) und Urteil vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 154/77 (Dechmann - Slg. 1978, 1573) - entschieden, daß die Mitgliedstaaten in den Bereichen, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegen - und erst recht, wenn diese Organisation auf einem gemeinsamen Preissystem fußt -, nicht mehr befugt sind, durch einseitig erlassene innerstaatliche Rechtsvorschriften in den Preisbildungsmechanismus der gemeinsamen Marktorganisation einzugreifen.
- EuGH, 12.12.1996 - C-74/95
Strafverfahren gegen X
Der Gerichtshof ist jedoch befugt, dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts zu geben, die es diesem ermöglichen können, bei der Entscheidung über das bei ihm anhängige Verfahren diese Frage der Vereinbarkeit zu beurteilen (vgl. z. B. Urteil vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 223/78, Grosoli, Slg. 1979, 2621, Randnr. 3). - EuGH, 16.01.1997 - C-134/95
USSL nº 47 di Biella / INAIL
Er kann jedoch dem vorlegenden Gericht alle Hinweise zur Auslegung des Gemeinschaftsrechts geben, die es diesem ermöglichen, die Frage der Vereinbarkeit bei der Entscheidung des bei ihm anhängigen Rechtsstreits zu beurteilen (vgl. z. B. Urteil vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 223/78, Grosoli, Slg. 1979, 2621, Randnr. 3). - EuGH, 25.06.1997 - C-304/94
Tombesi
Vorab ist darauf hinzuweisen, daß der Gerichtshof zwar in einem nach Artikel 177des Vertrages eingeleiteten Verfahren nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicherRechtsnormen mit dem Gemeinschaftsrecht entscheiden kann, wie ihm dies imRahmen des Artikels 169 EG-Vertrag möglich wäre (vgl. z. B. Urteil vom 15. Juli1964 in der Rechtssache 6/64, Costa, Slg. 1964, 1251); er ist jedoch befugt, demvorlegenden Gericht alle Kriterien für die Auslegung des Gemeinschaftsrechts andie Hand zu geben, die es diesem ermöglichen, über die Vereinbarkeit dergenannten Normen mit der Gemeinschaftsregelung zu befinden (vgl. z. B. Urteilvom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 223/78, Grosoli, Slg. 1979, 2621, Randnr. 3).
- EuGH, 06.11.1979 - 16/79
Danis
Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes (Urteil vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 31/74, Galli, Slg. 1975, 47; Urteile vom 26. Februar 1976 in den Rechtssachen 65/75, Tasca, und 88 bis 90/75, Sadam, Slg. 1976, 291 bzw. 323; Urteil vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 154/77, Dechmann, Slg. 1978, 1573, sowie Urteil vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 223/78, Grosoli) sind die Mitgliedstaaten nämlich in den Bereichen, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegen - und erst recht, wenn diese Organisation auf einem gemeinsamen Preissystem fußt -, nicht mehr befugt, durch einseitig erlassene innerstaatliche Rechtsvorschriften in den Preisbildungsmechanismus der gemeinsamen Marktorganisation einzugreifen. - Generalanwalt beim EuGH, 20.09.1979 - 16/79
Strafverfahren gegen Joseph Danis und andere. - Preiserzeugnisse für …
Im Unterschied zur Rechtssache 223/78, Grosoli, über die der Gerichtshof mit Urteil vom 12. Juli 1979 entschieden hat und in der es um die Kontrolle der Rindfleischpreise auf der Einzelhandelsstufe ging, und im Unterschied zur Rechtssache 5/79, Buis, über die demnächst zu entscheiden sein wird und die den Preisstopp auf der Erzeuger- und der Großhandelsstufe bei Milchaustauschfutter betrifft, geht es in den vorliegenden Rechtssachen um eine obligatorische Regelung über die Anmeldung von Preiserhöhungen.Wenn die Ausführungen von Generalanwalt Capotorti in seinen Schlußanträgen vom 27. Juni 1979 in der Rechtssache 223/78, Grosoli, zutreffen, wonach "diese Art von Nachteilen zum Erscheinungsbild der innerstaatlichen Rechtsordnung gehört", so ergibt sich daraus auf Gemeinschaftsebene im Interesse der Rechtssicherheit und der Einheitlichkeit der Rechtsanwendung die nachstehende Schlußfolgerung, die gleichzeitig meinen Antrag bildet: Im Hinblick auf eine Regelung von der Art der in Rede stehenden ministeriellen Verordnung gewährt Artikel 30 EWG-Vertrag den Futtermittelherstellern kein von den einzelstaatlichen Gerichten zu schützendes Recht.
- EuGH, 18.10.1979 - 5/79
Buys
Der Gerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung - Urteil vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 31/74 (Galli, Slg. 1975, 47), Urteile vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 65/75 und in den verbundenen Rechtssachen 88 bis 90/75 (Tasca und Sadam, Slg. 1976, 291, 323), Urteil vom 29. Juni 1978 in der Rechtssache 154/77 (Dechmann, Slg. 1978, 1573) und Urteil vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 223/78 (Grosoli) - entschieden, daß in den Bereichen, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegen - und erst recht, wenn diese Organisation auf einem gemeinsamen Preissystem fußt -, die Mitgliedstaaten nicht mehr befugt sind, durch einseitig erlassene innerstaatliche Rechtsvorschriften in den Preisbildungsmechanismus der gemeinsamen Marktorganisation einzugreifen. - Generalanwalt beim EuGH, 14.07.1993 - C-185/91
Bundesanstalt für den Güterfernverkehr gegen Gebrüder Reiff GmbH & Co. KG. - …
(6) ° Urteil vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 223/78 (Grosoli, Slg. 1979, 2621, 2630). - Generalanwalt beim EuGH, 29.01.1998 - C-215/97
Barbara Bellone gegen Yokohama SpA. - Richtlinie 86/653/EWG - Selbständige …
(11) - Vgl. insbesondere Urteile vom 12. Dezember 1996 in den verbundenen Rechtssachen C-74/95 und C-129/95 (Strafverfahren gegen X, Slg. 1996, I-6609, Randnr. 21) und vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 223/78 (Grosoli, Slg. 1979, 2621, Randnr. 3). - Generalanwalt beim EuGH, 30.09.1999 - C-318/98
Fornasar u.a.
20: - Vgl. z. B. Urteile vom 12. Juli 1979 in der Rechtssache 223/78 (Grosoli, Slg. 1979, 2621, Randnr. 3) und Tombesi (zitiert in Fußnote 18, Randnr. 36). - Generalanwalt beim EuGH, 27.04.1983 - 90/82
Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Französische Republik. - …
So hat der Gerichtshof im Urteil in der Rechtssache Galli und in vielen weiteren Urteilen entschieden, daß "- unbeschadet anderer Bestimmungen des Vertrages - die Befugnis der Mitgliedstaaten unberührt [bleibt], geeignete Maßnahmen zur Preisgestaltung auf der Einzelhandels- und Verbraucherebene zu treffen, vorausgesetzt, daß diese nicht die Ziele und das Funktionieren der in Frage stehenden gemeinsamen Marktorganisation gefährden" (Urteil vom 23.1. 1975 in der Rechtssache 31/74, Slg. 1975, 47, Randnummer 34 der Entscheidungsgründe; s. auch Urteile vom 26.2.1976 in der Rechtssache 65/75, Tasca, und in den verbundenen Rechtssachen 88 bis 90/75, Sadam, Slg. 1976, 291 und 323; vom 29.6.1978 in der Rechtssache 154/77, Dechmann, Slg. 1978, 1573; vom 12.7.1973 in der Rechtssache 223/78, Grosoli, Slg. 1979, 2621, und vom 18.10.1979 in der Rechtssache 5/79, Buys, Slg. 1979, 3203). - Generalanwalt beim EuGH, 12.02.1985 - 116/84
Strafverfahren gegen Henri Roelstraete. - Rind- und Schweinefleisch - Pauschale …
Rechtsprechung
EuGH, 12.01.1979 - 223/78 |
Verfahrensgang
- EuGH, 12.01.1979 - 223/78
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1979 - 223/78
- EuGH, 12.07.1979 - 223/78
Papierfundstellen
- NJW 1979, 2458
Rechtsprechung
FG Niedersachsen, 11.11.1981 - V 223/78 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- BFH, 22.07.1986 - VII R 10/82
Ein Abrechnungsbescheid kann nicht mit Einwendungen gegen die Steuerfestsetzung …
Die nach erfolglosem Vorverfahren gegen den Abrechnungsbescheid erhobene Klage wies das Finanzgericht (FG) durch sein in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 1982, 496 veröffentlichtes Urteil vom 11. November 1981 V 223/78 ab.
Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1979 - 223/78 |
Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Strafverfahren gegen Adriano Grosoli.
Höchstpreise für Rindfleisch
Verfahrensgang
- EuGH, 12.01.1979 - 223/78
- Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1979 - 223/78
- EuGH, 12.07.1979 - 223/78
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- EuGH, 29.06.1978 - 154/77
Dechmann
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1979 - 223/78
2. Zunächst möchte ich bemerken, daß die Formulierung der Frage im Widerspruch zu der gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofes steht (vgl. zuletzt EuGH 29. Juni 1978 - Dechmann, 154/77 - Slg. 1978, 1573), wonach der Gerichtshof im Rahmen eines Verfahrens gemäß Artikel 177 EWG-Vertrag nicht über die Vereinbarkeit innerstaatlicher Rechtsnormen mit dem Gemeinschaftsrecht entscheiden kann. - EuGH, 26.02.1976 - 88/75
Sadam / Comitato interministeriale dei prezzi
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1979 - 223/78
(Sadam - Slg. 1976, 323). - EuGH, 26.02.1976 - 65/75
Tasca
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1979 - 223/78
Von diesen Entscheidungen sind besonders bedeutsam die Urteile vom 26. Februar 1976 in der Rechtssache 65/75 (Tasca - Slg. 1976, 291) und in den verbundenen Rechtssachen 88 bis 90/75. - EuGH, 23.01.1975 - 31/74
Galli
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.06.1979 - 223/78
Bekanntlich hat der Gerichtshof im Urteil vom 23. Januar 1975 in der Rechtssache 31/74 (Galli - Slg. 1975, 47) den Grundsatz aufgestellt, daß in den Bereichen, die einer gemeinsamen Marktorganisation unterliegen - und erst recht, wenn diese Organisation auf einem gemeinsamen Preissystem fußt -, die Mitgliedstaaten nicht mehr befugt sind, durch einseitige Maßnahmen in den Preisbildungsmechanismus der gemeinsamen Organisation einzugreifen.