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   AG Berlin-Charlottenburg, 12.08.2014 - 224 C 175/14   

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https://dejure.org/2014,21669
AG Berlin-Charlottenburg, 12.08.2014 - 224 C 175/14 (https://dejure.org/2014,21669)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 12.08.2014 - 224 C 175/14 (https://dejure.org/2014,21669)
AG Berlin-Charlottenburg, Entscheidung vom 12. August 2014 - 224 C 175/14 (https://dejure.org/2014,21669)
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Volltextveröffentlichung

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Filesharing - Keine Haftung des Anschlussinhabers bei gemeinschaftlich genutztem Internet

Kurzfassungen/Presse (4)

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Filesharing: Ehemann muss nicht seine Frau überwachen

  • internetrecht-freising.de (Kurzinformation)

    Keine Überwachungspflicht für Ehepartner bei Filesharing

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Klage gegen Ehemann abgewiesen

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Filesharing: Ehemann braucht nicht seine Frau zu überwachen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.05.2010 - I ZR 121/08

    Sommer unseres Lebens

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.08.2014 - 224 C 175/14
    Deren Umfang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genommenen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist (BGHZ 185, 330 Rn. 19 - Sommer unseres Lebens, m.w.N.).
  • LG München I, 22.03.2013 - 21 S 28809/11

    Zur Entkräftung der tatsächlichen Vermutung und zur sekundären Darlegungslast in

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.08.2014 - 224 C 175/14
    Der Anschlussinhaber ist prozessual nicht gehalten, die im Rahmen der sekundären Darlegungslast vorgebrachten Tatsachen auch zu beweisen, um die tatsächliche Vermutung dafür, dass er für die Rechtsverletzung verantwortlich ist, zu entkräften (LG München, Urteil vom 22.03.2013 - 21 S 28809/11, zitiert nach juris).
  • BGH, 08.01.2014 - I ZR 169/12

    BearShare - Zur Haftung für illegales Filesharing volljähriger

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.08.2014 - 224 C 175/14
    Der Anschlussinhaber genügt seiner sekundären Darlegungslast dadurch, dass er vorträgt, ob andere Personen und gegebenenfalls welche Personen selbständigen Zugang zu seinem Internetanschluss hatten und als Täter der Rechtsverletzung in Betracht kommen (BGH, Urteil vom 08.01.2014 - I ZR 169/12 - BearShare, zitiert nach juris).
  • BGH, 15.11.2012 - I ZR 74/12

    Morpheus - Zur Haftung von Eltern für illegales Filesharing ihrer minderjährigen

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.08.2014 - 224 C 175/14
    Die tatsächliche Vermutung ist entkräftet, wenn die ernsthafte Möglichkeit besteht, dass allein ein Dritter und nicht auch der Anschlussinhaber den Internetzugang für die behauptete Rechtsverletzung genutzt hat (BGH, Urteil vom 15.11.2012 -I ZR 74/12, Rn. 34- Morpheus, zitiert nach juris).
  • OLG Köln, 16.05.2012 - 6 U 239/11

    Haftung des Inhabers eines Internetanschlusses für Rechteverletzungen

    Auszug aus AG Berlin-Charlottenburg, 12.08.2014 - 224 C 175/14
    Eine Umkehr der Beweislast ist mit der sekundären Darlegungslast ebensowenig verbunden wie eine über die prozessuale Wahrheitspflicht hinausgehende Verpflichtung des Anschlussinhabers, dem Kläger alle für seinen Prozesserfolg benötigten Informationen zu verschaffen (LG München a.a.O.; OLG Köln MMR 2012, 549, 550).
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