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   AG Leipzig, 04.10.2005 - 225 Ds 501 Js 23673/05   

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https://dejure.org/2005,44870
AG Leipzig, 04.10.2005 - 225 Ds 501 Js 23673/05 (https://dejure.org/2005,44870)
AG Leipzig, Entscheidung vom 04.10.2005 - 225 Ds 501 Js 23673/05 (https://dejure.org/2005,44870)
AG Leipzig, Entscheidung vom 04. Oktober 2005 - 225 Ds 501 Js 23673/05 (https://dejure.org/2005,44870)
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Kurzfassungen/Presse

  • verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)

    Fahren ohne Fahrerlaubnis bei EU-Führerschein

 
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  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus AG Leipzig, 04.10.2005 - 225 Ds 501 Js 23673/05
    1.) Nach der Entscheidung des EuGH vom 29.04.2004 (Rechtssache C-476/01, Kapper Rn. 70 ff) darf ein Mitgliedstaat einem von einem anderen Mitgliedstaat später ausgestellten Führerschein die Anerkennung nicht weiterhin versagen, wenn die frühere Fahrerlaubnis des Führerscheininhabers im erstgenannten Mitgliedstaat entzogen wurde, die Sperrfrist aber für die Neuerteilung der Fahrerlaubnis in diesem Mitgliedstaat bereits abgelaufen ist.
  • OLG Saarbrücken, 04.11.2004 - Ss 16/04

    Anerkennung eines EU-Führerscheins; Fahren ohne Fahrerlaubnis

    Auszug aus AG Leipzig, 04.10.2005 - 225 Ds 501 Js 23673/05
    Unter Anwendung dieser Rechtsprechung lehnten das OLG Saarbrücken im Beschluss vom 04.11.2004 (Az.: Ss 16/04 (42/04)) und das OLG Köln im Beschluss vom 04.11.2004 (Az.: Ss 184/04) eine Strafbarkeit nach § 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG wegen Fahrens mit gültiger (EU-) Fahrerlaubnis ab.
  • VG Karlsruhe, 18.08.2004 - 11 K 4476/03

    Geltung von Bundesbürgern erteilten EU-Führerscheinen im Inland, wenn zur

    Auszug aus AG Leipzig, 04.10.2005 - 225 Ds 501 Js 23673/05
    Aus der EuGH-Entscheidung (Rn. 70 ff., insbesondere Rn. 75 ff.; vgl. aber auch OLG Saarbrücken, s.o.; VG Karlsruhe, Urteil vom 18.08.2004, Az.: 11 K 4476/03, Rn. 22 ff., ergibt sich, dass für die in der Richtlinie 91/439/EWG geforderte gegenseitige Anerkennung eines EU/EWR-Führerscheins ohne jede Formalität allein die Frage maßgeblich sein kann, ob bei den deutschen Behörden wieder ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis hätte gestellt werden dürfen oder ob diesbezüglich noch irgendeine Sperre bestand. Trifft Ersteres zu, so kann die Fahrerlaubnis auch in einem anderen EU-Mitgliedstaat (v.a. bei Erfüllung des Wohnsitzerfordernisses) erworben werden.
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