Rechtsprechung
AG Köln, 12.10.1984 - 226 C 356/84 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- dietmarbeining.de
§ 833 BGB
Bierkutscher-Urteil - Brauereigaul - privilegiertes Haustier - iurado.de (Kurzinformation und Volltext)
Bei einem Verkehrsunfall mit einem Pferdefuhrwerk gilt § 833 BGB, nicht § 24 StVO
- rabüro.de
Huftritte eines Brauereigauls gegen parkenden Pkw
- VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)
- archive.org
Huftritte eines Brauereigauls gegen parkenden Pkw
- uni-trier.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Der fahrerflüchtige Bierkutscher (Hans Putzo; NJW 1987, 1426)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (7)
- Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Haftung bei Huftritten eines Brauereigauls
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Alkohol im Verkehr; Führer eines Pferdegespanns; Fahrerlaubnisentzug; Führen eines Fahrzeuges; Pferdefuhrwerk; Fahrzeug Begriff
- law-blog.de (Kurzinformation und Auszüge)
§ 833 BGB; § 24 StVO; § 316 StGB
Huftritte eines Brauereigauls gegen parkenden PKW
- focus.de (Kurzinformation)
Rösser außer Rand und Band
- wengersky.de (Leitsatz)
- anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)
Brauereipferde gehören an die Theke und nicht an die Parkuhr!
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- uni-trier.de (Volltext und Entscheidungsanmerkung)
Der fahrerflüchtige Bierkutscher (Hans Putzo; NJW 1987, 1426)
Sonstiges
- spiegel.de (Pressebericht mit Bezug zur Entscheidung, 15.06.1987)
Vom Pferd getroten
Papierfundstellen
- NJW 1986, 1266
- VersR 1986, 559
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- RG, 19.11.1938 - VI 127/38
1. Zur Frage der Haftung des Bienenhalters auf einem Truppenübungsplatz. 2. Ist …
Auszug aus AG Köln, 12.10.1984 - 226 C 356/84
Zu den Haustieren zählen nämlich alle die Tiere, die jemand "in seiner Wirtschaft" hält (vgl. dazu Palandt-Thomas, BGB, § 833 Anm. 6a; insoweit genießt lediglich die Biene einen rechtlichen Sonderstatus, weil sie sich der Verfügungsgewalt des Imkermeisters entziehen kann, um Soldatenpferde zu stechen: RGZ 158, 388).