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   AG Hamburg, 30.01.2014 - 22a C 100/13   

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https://dejure.org/2014,2184
AG Hamburg, 30.01.2014 - 22a C 100/13 (https://dejure.org/2014,2184)
AG Hamburg, Entscheidung vom 30.01.2014 - 22a C 100/13 (https://dejure.org/2014,2184)
AG Hamburg, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 22a C 100/13 (https://dejure.org/2014,2184)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    § 32 ZPO

  • RA Kotz

    Örtliche Zuständigkeit bei unerlaubter Handlung - Rechtsverletzung im Internet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • afp 2014, 368
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 08.04.1997 - 1 PBvU 1/95

    Spruchgruppen

    Auszug aus AG Hamburg, 30.01.2014 - 22a C 100/13
    Entscheidend ist auch nicht die Manipulation im Einzelfall, sondern bereits die Möglichkeit der Manipulation (BVerfGE 95, 322, 330; Sachs, a.a.O., Rz. 5).

    Art. 101 I S. 2 GG enthält das Gebot, den gesetzlichen Richter zu bestimmen, ihn im Voraus durch generelle, jeden möglichen Einfluss erfassende Regelungen so eindeutig wie möglich festzulegen, jeden vermeidbaren Spielraum auszuschließen (BVerfG in ständiger Rechtsprechung, u.a. BVerfGE 17, 294, 298 ff; 95, 322, 328 ff; Sachs, a.a.O., Rz. 5 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).

  • BVerfG, 24.03.1964 - 2 BvR 42/63

    Geschäftsverteilungsplan

    Auszug aus AG Hamburg, 30.01.2014 - 22a C 100/13
    Art. 101 I S. 2 GG enthält das Gebot, den gesetzlichen Richter zu bestimmen, ihn im Voraus durch generelle, jeden möglichen Einfluss erfassende Regelungen so eindeutig wie möglich festzulegen, jeden vermeidbaren Spielraum auszuschließen (BVerfG in ständiger Rechtsprechung, u.a. BVerfGE 17, 294, 298 ff; 95, 322, 328 ff; Sachs, a.a.O., Rz. 5 mit zahlreichen weiteren Nachweisen).
  • BGH, 16.10.2008 - IX ZR 183/06

    Übertragung eines anhängigen Verfahrens auf einen anderen Senat des

    Auszug aus AG Hamburg, 30.01.2014 - 22a C 100/13
    Bestimmt sein, und zwar von vornherein generell-abstrakt so eindeutig wie möglich bestimmt sein müssen nicht müder Rechtsweg und das Gericht als organisatorische Einheit, sondern auch das erkennende Gericht als Spruchkörper (BVerfGE 95, 328 ff; BVerfG NJW 2004, 3482; BGH NJW 2009, 1351; Hömig, a.a.O., Rz. 5).
  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

    Auszug aus AG Hamburg, 30.01.2014 - 22a C 100/13
    Zudem hat der BGH festgestellt, dass die bloße Abrufbarkeit eines rechtsverletzenden Inhalts noch nicht die Zuständigkeit nach § 32 ZPO begründen könne, da dies dem Sinn und Zweck der Vorschrift widersprechen würde (BGH, Urt. v. 2.3. 2010 - VI ZR 23/09).
  • BVerfG, 03.05.2004 - 2 BvR 1825/02

    Überbesetzung einer Großen Strafkammer mit vier Richtern einschließlich des

    Auszug aus AG Hamburg, 30.01.2014 - 22a C 100/13
    Bestimmt sein, und zwar von vornherein generell-abstrakt so eindeutig wie möglich bestimmt sein müssen nicht müder Rechtsweg und das Gericht als organisatorische Einheit, sondern auch das erkennende Gericht als Spruchkörper (BVerfGE 95, 328 ff; BVerfG NJW 2004, 3482; BGH NJW 2009, 1351; Hömig, a.a.O., Rz. 5).
  • BGH, 13.10.2004 - I ZR 163/02

    HOTEL MARITIME

    Auszug aus AG Hamburg, 30.01.2014 - 22a C 100/13
    So hat der BGH für die vergleichbare Problematik bei der Begründung internationaler Zuständigkeit deutscher Gericht im Rahmen von angemerkt, dass "viel für die Begrenzung einer ansonsten bestehenden Vielzahl von Gerichtsständen auf diejenigen, in deren Zuständigkeitsbereich eine Interessenkollision tatsächlich eingetreten sein kann" spreche (BGH MMR 2005, 239, 240).
  • OLG Brandenburg, 28.11.2016 - 1 U 6/16

    Der fliegende Gerichtsstand bei Verletzungen des Persönlichkeitsrechts

    Hingegen kann eine tatsächliche Kenntnisnahme auch ohne konkreten lokalen Bezug aufgrund sonstiger örtlicher Gegebenheiten besonders nahe liegen; so beispielsweise bei der Berichterstattung über einen Fußballspieler aufgrund der am Gerichtsstandort ansässigen zwei Bundesligavereine (vgl. LG Hamburg, Urteil vom 19. September 2014, Az.: 324 S 1/14, juris Rn. 15, unter Aufhebung der beklagtenseits zitierten Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg vom 30. Januar 2014, Az.: 22a C 100/13).
  • LG Hamburg, 19.09.2014 - 324 S 1/14

    Persönlichkeitsrechtverletzende Presseberichterstattung im Internet:

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Hamburg vom 30.01.2014, Az. 22a C 100/13, abgeändert.
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