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   AG Berlin-Wedding, 10.05.2010 - 22b C 243/09   

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https://dejure.org/2010,38351
AG Berlin-Wedding, 10.05.2010 - 22b C 243/09 (https://dejure.org/2010,38351)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 10.05.2010 - 22b C 243/09 (https://dejure.org/2010,38351)
AG Berlin-Wedding, Entscheidung vom 10. Mai 2010 - 22b C 243/09 (https://dejure.org/2010,38351)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Unerwünschter Newsletterversand ohne Double-Opt-In-Verfahren rechtswidrig

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.03.2004 - I ZR 81/01

    E-Mail-Werbung

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 10.05.2010 - 22b C 243/09
    In diesem Sinne ist immer auch die Versendung einzelner unerwünschter Werbe-E-Mails als unzulässige Beeinträchtigung, als Teil des zu bekämpfenden Spammings, aufzufassen, nicht nur als bloße Belästigung (BGH NJW 2004, 1655; LG Heidelberg, Urteil vom 20.2.2006 AZ 4 O 67/05, BeckRS 2008 24219).

    Vielmehr muss der Versender durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Einwilligung in den Empfang von Werbesendungen in der Person des jeweiligen Empfängers vorliegt (BGH NJW 2004, 1655; LG Heidelberg, Urteil vom 20.2.2006 AZ 4 O 67/05, BeckRS 2008 24219).

  • LG Essen, 20.04.2009 - 4 O 368/08

    Alleinige Zulässigkeit des Double-Opt-In-Verfahrens

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 10.05.2010 - 22b C 243/09
    Die im Rahmen dieses Verfahrens eingehende Bestätigungsmail stellt nämlich für sich allein noch keine unzumutbare Belästigung des Empfängers dar (LG Essen NJW-RR 2009, 1556-1558).

    Durch die Einrichtung dieses Double-opt-in Verfahrens wird der Werbende auch nicht übermäßig belastet (LG Essen NJW-RR 2009, 1556-1558).

  • LG Berlin, 07.01.2000 - 15 O 495/99

    Wettbewerbsrecht; rechtswidrige E-Mail-Werbung an Rechtsanwalt

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 10.05.2010 - 22b C 243/09
    Die erforderliche Wiederholungsgefahr wird aufgrund des bereits eingetretenen Verstoßes vermutet und kann nur durch die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung entkräftet werden (LG Berlin, NJW-RR 2000, 1229), die hier schon vor dem Empfang der letzten E-Mail vom 17.10.2009 möglich war und auch bis zur mündlichen Verhandlung ausgeblieben ist.
  • OLG Koblenz, 10.06.2003 - 1 W 342/03

    Unverlangte E-Mail-Werbung

    Auszug aus AG Berlin-Wedding, 10.05.2010 - 22b C 243/09
    Dem Empfänger ist auch nicht zuzumuten, die Werbung durch Betätigung des "Abmelde-Buttons" abzustellen (OLG Koblenz MMR 2003, 590).
  • AG Hamburg, 05.05.2014 - 5 C 78/12

    Einwilligung für Werbe-E-Mails einer Partnerbörse im Single-Opt-in-Verfahren

    Dass die Schuldnerin dies nicht erfüllte, muss sie sich jedenfalls als anlasten lassen (BGH, Urteil vom 11.03.2004, AZ.: I ZR 81/01; LG Heidelberg, Urteil vom 20.02.2006, AZ.: 4 O 67/05; AG Berlin-Wedding, Urteil vom 10.05.2010, AZ.: 22b C 243/09).
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