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   AG Bremen, 29.05.2013 - 23 C 104/11   

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https://dejure.org/2013,22716
AG Bremen, 29.05.2013 - 23 C 104/11 (https://dejure.org/2013,22716)
AG Bremen, Entscheidung vom 29.05.2013 - 23 C 104/11 (https://dejure.org/2013,22716)
AG Bremen, Entscheidung vom 29. Mai 2013 - 23 C 104/11 (https://dejure.org/2013,22716)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • verkehrslexikon.de

    Unfall eines Kfz bei Wiedereinfahrt in den Parkplatz vom "Drive-In" eines Schnellrestaurants auf einen vorgelagerten Parkplatz

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OLG Naumburg, 28.07.2006 - 10 U 28/06

    Verwirrung auf Parkplätzen von Einkaufszentren

    Auszug aus AG Bremen, 29.05.2013 - 23 C 104/11
    Öffentlich i. S. d. Straßenverkehrsrechts sind neben den wegerechtlich öffentlichen Wegen und Plätzen auch die tatsächlich öffentlichen Wege und Plätze, die ohne Rücksicht auf Eigentumsverhältnisse oder Widmung auf Grund ausdrücklicher oder stillschweigender Billigung des Verfügungsberechtigten für die Benutzung durch jedermann tatsächlich freigegeben sind (OLG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28.07.2006 - 10 U 28/06).

    Eine Einmündung im Sinne des § 8 StVO ist jedes Zusammentreffen von Straßen mit nur einer Fortsetzung und setzt zwei gleichberechtigte, dem fließenden Verkehr dienende Straßen voraus, von denen die eine in die andere einmündet (OLG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28.07.2006 - 10 U 28/06).

    Die Beurteilung im Einzelfall richtet sich nach dem äußeren Erscheinungsbild und den jedermann erkennbaren Merkmalen einer Absonderung vom fließenden Verkehr (OLG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 28.07.2006 - 10 U 28/06).

  • LG Bonn, 21.02.2011 - 10 O 291/10

    Anwendung von § 10 Straßenverkehrs-Ordnung ( StVO ) bei einer Kreuzung mehrerer

    Auszug aus AG Bremen, 29.05.2013 - 23 C 104/11
    "Andere Straßenteile" im Sinne des § 10 StVO sind Flächen, die zwar dem öffentlichen Verkehr, aber nicht dem durchgehenden fließenden Verkehr dienen (LG Bonn, Urt. v. 21.02.2011 - 10 O 291/10).
  • OLG Düsseldorf, 30.12.1999 - 2b Ss OWi 253/99

    Rechts vor links auf öffentlichen Parkplätzen

    Auszug aus AG Bremen, 29.05.2013 - 23 C 104/11
    Eine Kreuzung ist dabei die Schnittfläche zweier oder mehrerer sich schneidender Fahrbahnen verschiedener Straßen, die sich jenseits fortsetzen (OLG Düsseldorf, NZV 2000, 263).
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