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   ArbG München, 18.10.2016 - 23 Ca 4324/16   

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ArbG München, 18.10.2016 - 23 Ca 4324/16 (https://dejure.org/2016,63283)
ArbG München, Entscheidung vom 18.10.2016 - 23 Ca 4324/16 (https://dejure.org/2016,63283)
ArbG München, Entscheidung vom 18. Oktober 2016 - 23 Ca 4324/16 (https://dejure.org/2016,63283)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Pflichtenkollision bei befristetem Sonderurlaub zur Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses und Möglichkeit der Rückkehr ins Beamtenverhältnis

  • rewis.io

    Pflichtenkollision bei befristetem Sonderurlaub zur Aufnahme eines Arbeitsverhältnisses und Möglichkeit der Rückkehr ins Beamtenverhältnis

  • ra.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.05.2005 - 7 AZR 402/04

    Befristung - beurlaubter Beamter

    Auszug aus ArbG München, 18.10.2016 - 23 Ca 4324/16
    Der nicht enumerative Katalog schließt weder andere, von der Rechtsprechung ausdrücklich anerkannte noch weitere Sachgründe aus, die den Wertungsmaßstäben der Befristungskontrolle entsprechen (BAG, Urteil vom 25.05.2005 - 7 AZR 402/04, NZA 2006, 858).

    bb) Angesichts der von der Klägerin hervorgehobenen finanziellen Einbußen kann dahinstehen, ob der von der Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts grundsätzlich anerkannte Rechtfertigungsgrund der gesicherten Rückkehr in ein Arbeits- oder Beamtenverhältnis (BAG, Urteil vom 14.07.2005 - 8 AZR 392/02, NZA 2005, 1411, zur Rechtslage vor Inkrafttreten von § 14 TzBfG; BAG, Urteil vom 25.05.2005 - 7 AZR 402/04, NZA 2006, 858 mwN, zu § 14 TzBfG) hier tatsächlich greift (so LAG Niedersachsen, Urteil vom 23.06.2016 - 5 Sa 1072/15, BeckRS 2016, 72221; ArbG München, Urteil vom 05.08.2016 - 3 Ca 667/16).

    Nach § 4 Abs. 3 Post-PersRG a.F. (Fassung vom 01.07.2009 bis zum 31.12.2012, d.h. zum Zeitpunkt der letzten Befristung aufgrund letzter Beurlaubung) handelt es sich um ein auf die Bedürfnisse der Nachfolgeunternehmen der Deutschen Bundespost zugeschnittenes Instrument des Statuswechsels zur Erleichterung eines flexib len Personaleinsatzes und zur Erhöhung der "personellen Beweglichkeit" (vgl. Ausführungen BAG, Urteil vom 25.05.2005 - 7 AZR 402/04, NZA 2006, 858, zu einer entsprechenden Vorgängerfassung).

    Besteht das Arbeitsverhältnis unbefristet/nicht auflösend bedingt über den Ablauf der Beurlaubung fort, kann diese Konstellation grundsätzlich zu einer Pflichtenkollision führen (BAG, Urteil vom 25.05.2005 - 7 AZR 402/04, NZA 2006, 858).

  • BAG, 21.04.2016 - 2 AZR 609/15

    Außerordentliche Kündigung mit Auslauffrist - Beendigung des Sonderurlaubs einer

    Auszug aus ArbG München, 18.10.2016 - 23 Ca 4324/16
    Insoweit verweist die Klägerin auf die Wertungen der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Unwirksamkeit einer personenbedingten Kündigung wegen Beendigung eines beamtenrechtlichen Sonderurlaubs (BAG, Urteil vom 21.04.2016 - 2 AZR 609/15, NJW 2016, 2679).

    Möglich ist jedoch auch, eine (ausschließliche) Weiterarbeit im Arbeitsverhältnis verbunden mit einem Abwarten, ob, ggf. welche, disziplinarischen Maßnahmen im Beamtenverhältnis durch den Dienstherrn ergriffen und welche beamtenrechtlichen Konsequenzen folgen (vgl. BAG, Urteil vom 21.04.2016 - 2 AZR 609/15, NJW 2016, 2679).

    Diese Pflichtenkollision besteht auch nach der genannten Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, auf die sich die Klägerin beruft, fort, auch wenn das Bundesarbeitsgericht verdeutlicht hat, dass ein theoretisch bevorstehender, jedoch noch nicht tatsächlich eingetretener Konflikt bzgl. der Erbringung der Arbeitsleistung nicht bereits im Voraus eine vorsorgliche Kündigung zu rechtfertigen vermag (vgl. BAG, Urteil vom 21.04.2016 - 2 AZR 609/15, NJW 2016, 2679, zur Darlegungs- und Beweislast des Arbeitgebers bzgl. einer fehlenden Bereitschaft des Arbeitnehmers im Arbeitsverhältnis trotz Auflebens des Beamtenverhältnisses weiterzuarbeiten).

  • BAG, 23.07.2014 - 7 AZR 771/12

    Auflösende Bedingung in Tarifvertrag - Schriftform

    Auszug aus ArbG München, 18.10.2016 - 23 Ca 4324/16
    Sie sind weder überraschend im Sinne von § 305c Abs. 1 BGB noch verletzen sie das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 Satz 2 BGB (BAG, Urteil vom 23.07.2014 - 7 AZR 771/12, ).

    Das Schriftformerfordernis des § 14 Abs. 4 TzBfG findet keine Anwendung, wenn ein einschlägiger Tarifvertrag insgesamt - und nicht nur in einzelnen Re gelungen - auf das Arbeitsverhältnis anwendbar ist, der seinerseits eine Befristung oder eine auflösende Bedingung vorsieht (BAG, Urteil vom 23.07.2014 -7 AZR 771/12, ).

    dd) Auch der Hinweis der Klägerin auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach der Eintritt einer auflösenden Bedingung nicht vom Belieben des Arbeitgebers abhängen dürfe (BAG, Urteil vom 23.07.2014 - 7 AZR 771/12, NZA 2014, 1341; BAG, Urteil vom 19.01.2005 - 7 AZR 250/04, NZA 2005, 873), führt hier nicht zur Unzulässigkeit der Bedingung des § 4 Abs. 3 der Anlage 1 zum Mantel-TV (a.A. zu einer ähnlichen Konstellation ArbG D-Stadt, Urteil vom 20.08.2015 - 3 Ca 1181/15).

  • LAG Niedersachsen, 23.06.2016 - 5 Sa 1072/15

    Auflösend bedingtes Arbeitsverhältnis nach den tariflichen "Sonderregelungen für

    Auszug aus ArbG München, 18.10.2016 - 23 Ca 4324/16
    bb) Angesichts der von der Klägerin hervorgehobenen finanziellen Einbußen kann dahinstehen, ob der von der Rechtsprechung des Bundearbeitsgerichts grundsätzlich anerkannte Rechtfertigungsgrund der gesicherten Rückkehr in ein Arbeits- oder Beamtenverhältnis (BAG, Urteil vom 14.07.2005 - 8 AZR 392/02, NZA 2005, 1411, zur Rechtslage vor Inkrafttreten von § 14 TzBfG; BAG, Urteil vom 25.05.2005 - 7 AZR 402/04, NZA 2006, 858 mwN, zu § 14 TzBfG) hier tatsächlich greift (so LAG Niedersachsen, Urteil vom 23.06.2016 - 5 Sa 1072/15, BeckRS 2016, 72221; ArbG München, Urteil vom 05.08.2016 - 3 Ca 667/16).

    Auch eine etwaige Unbeachtlichkeit des Bedingungseintritts nach § 162 Abs. 2 BGB lässt sich unter dem von der Klägerin angeführten Gesichtspunkt des unzulässigen "Beliebens" nicht begründen (vgl. zu diesem Ansatz LAG Niedersachsen, Urteil vom 23.06.2016 - 5 Sa 1072/15, BeckRS 2016, 72221).

  • BAG, 19.01.2005 - 7 AZR 250/04

    Zweckbefristung; ABM-Vertrag

    Auszug aus ArbG München, 18.10.2016 - 23 Ca 4324/16
    dd) Auch der Hinweis der Klägerin auf die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach der Eintritt einer auflösenden Bedingung nicht vom Belieben des Arbeitgebers abhängen dürfe (BAG, Urteil vom 23.07.2014 - 7 AZR 771/12, NZA 2014, 1341; BAG, Urteil vom 19.01.2005 - 7 AZR 250/04, NZA 2005, 873), führt hier nicht zur Unzulässigkeit der Bedingung des § 4 Abs. 3 der Anlage 1 zum Mantel-TV (a.A. zu einer ähnlichen Konstellation ArbG D-Stadt, Urteil vom 20.08.2015 - 3 Ca 1181/15).
  • LAG München, 10.05.2017 - 11 Sa 941/16

    Auflösende Bedingung, Sonderurlaub, Beamtenstatus

    Die Berufung der Klägerin gegen das Endurteil des Arbeitsgerichts München (Az.: 23 Ca 4324/16) vom 18.10.2016 wird auf Kosten der Klägerin zurückgewiesen.

    Das Urteil des Arbeitsgerichts München vom 18.10.16, 23 Ca 4324/16, zugestellt am 16.11.16, wird wie folgt geändert:.

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