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   VG Köln, 13.05.2009 - 23 K 3425/06   

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VG Köln, 13.05.2009 - 23 K 3425/06 (https://dejure.org/2009,9879)
VG Köln, Entscheidung vom 13.05.2009 - 23 K 3425/06 (https://dejure.org/2009,9879)
VG Köln, Entscheidung vom 13. Mai 2009 - 23 K 3425/06 (https://dejure.org/2009,9879)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der pauschalen Erhebung einer Vergnügungssteuer gegenüber einem gewerblichen Spielautomatenaufsteller; Wirksamkeit einer Satzung hinsichtlich der Apparate mit Gewinnmöglichkeit; Fehlen der Definition des Begriffes "Spielbeitrag/Spieleinsatz" in einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • blogspot.com (Kurzinformation)

    Vergnügungssteuersatzung muss den Spieleinsatz hinreichend bestimmt definieren

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (13)

  • VG Arnsberg, 24.04.2008 - 5 K 2713/06

    Erhebung der Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit;

    Auszug aus VG Köln, 13.05.2009 - 23 K 3425/06
    Die von der Klägerin vorgetragenen Verstöße gegen europarechtliche Richtlinien liegen zwar nicht vor, zur Richtlinie 77/388/EWG bzw. 2006/112/EG vgl. nur Urteil des erkennenden Gerichtes vom 04. Februar 2009 - 23 K 2778/08 -, juris- Dokumenation Rnr. 9ff. m.w.N.; zur Richtlinie 92/12/EWG, jetzt 2008/118 , vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 24. August 2008 - 5 K 2713/06 -, juris- Dokumentation Rnr. 126.

    Zudem werden Aufsteller an lukrativen Orten mit höherem Einspielergebnis bevorzugt, vgl. auch Hessischer VGH, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 5 TG 1924/07 -, HGZ 2007, 395; VG Arnsberg, Urteil vom 24. April 2008 - 5 K 2713/06 -, juris-Dokumentation Rn. 85.

  • VG Köln, 04.02.2009 - 23 K 2778/08

    Rechtmäßigkeit eines Vergnügungssteuerbescheids der Stadt Köln über die Erhebung

    Auszug aus VG Köln, 13.05.2009 - 23 K 3425/06
    Die von der Klägerin vorgetragenen Verstöße gegen europarechtliche Richtlinien liegen zwar nicht vor, zur Richtlinie 77/388/EWG bzw. 2006/112/EG vgl. nur Urteil des erkennenden Gerichtes vom 04. Februar 2009 - 23 K 2778/08 -, juris- Dokumenation Rnr. 9ff. m.w.N.; zur Richtlinie 92/12/EWG, jetzt 2008/118 , vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 24. August 2008 - 5 K 2713/06 -, juris- Dokumentation Rnr. 126.

    Denn er ist willkürlich festgesetzt und mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren, weil der Rat der Stadt Sankt Augustin keine verlässliche Tatsachenermittlung vorgenommen hat, ohne welche die Festsetzung eines dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als Maßstab der steuerlichen Lastengleichheit Rechnung tragenden und damit willkürfreien Steuersatzes nicht zulässig ist, vgl. Urteile des erkennenden Gerichtes vom 05. März 2007 - 23 K 1704/03 -, juris-Dokumentation Rnr. 21f., m.w.N. und vom 04. Februar 2009 - 23 K 2778/08 -, juris-Dokumentation Rnr. 16; so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2005 - 25 K 366/05 -,juris-Dokumentation Rnr. 40; VG Göttingen, Urteil vom 01. Februar 2005 - 3 A 228/03 -, juris-Dokumentation Rnr. 20; Sächsisches OVG , Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 5 BS 242/06-, juris-Dokumentation Rnr. 7; a. A.: VG Aachen, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 4 K 1032/07 -, juris-Dokumentation Rnr. 132 ff. (reine Ergebniskontrolle durch das Gericht); vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 18.Juli 2008 - 14 B 492/08 -, juris-Dokumentation Rnr. 7,8, das diese Frage ausdrücklich offen gelassen hat.

  • OVG Sachsen, 19.12.2006 - 5 BS 242/06

    Vergnügungssteuer, Umsatzsteuer, Einspielergebnis, Automatenumsatzsteuer

    Auszug aus VG Köln, 13.05.2009 - 23 K 3425/06
    Dadurch ist für den Steuerschuldner, der das Einspielergebnis selbst berechnen und bei dem Beklagten einreichen muss (§ 12 Abs. 3 VStS), nicht ausreichend klar, ob und welche Geldeinwürfe, z.B. durch Benutzung des Spielgerätes als Geldwechsler, Falsch-, Fremd- und Prüftestgeld, nicht zu den eingesetzten Spielbeiträgen gehören, vgl. zur wortgleichen Regelung: VG Düsseldorf, Urteil vom 07. April 2005 - 25 K 1327/05 -, juris-Dokumentation Rnr. 39; a. A.: Sächsisches OVG, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 5 BS 242/06 -, juris-Dokumentation Rnr. 5.

    Denn er ist willkürlich festgesetzt und mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren, weil der Rat der Stadt Sankt Augustin keine verlässliche Tatsachenermittlung vorgenommen hat, ohne welche die Festsetzung eines dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als Maßstab der steuerlichen Lastengleichheit Rechnung tragenden und damit willkürfreien Steuersatzes nicht zulässig ist, vgl. Urteile des erkennenden Gerichtes vom 05. März 2007 - 23 K 1704/03 -, juris-Dokumentation Rnr. 21f., m.w.N. und vom 04. Februar 2009 - 23 K 2778/08 -, juris-Dokumentation Rnr. 16; so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2005 - 25 K 366/05 -,juris-Dokumentation Rnr. 40; VG Göttingen, Urteil vom 01. Februar 2005 - 3 A 228/03 -, juris-Dokumentation Rnr. 20; Sächsisches OVG , Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 5 BS 242/06-, juris-Dokumentation Rnr. 7; a. A.: VG Aachen, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 4 K 1032/07 -, juris-Dokumentation Rnr. 132 ff. (reine Ergebniskontrolle durch das Gericht); vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 18.Juli 2008 - 14 B 492/08 -, juris-Dokumentation Rnr. 7,8, das diese Frage ausdrücklich offen gelassen hat.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2008 - 14 B 492/08

    Streit über die Rechtmäßigkeit der Erhebung einer Vergnügungssteuer für

    Auszug aus VG Köln, 13.05.2009 - 23 K 3425/06
    Denn er ist willkürlich festgesetzt und mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren, weil der Rat der Stadt Sankt Augustin keine verlässliche Tatsachenermittlung vorgenommen hat, ohne welche die Festsetzung eines dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als Maßstab der steuerlichen Lastengleichheit Rechnung tragenden und damit willkürfreien Steuersatzes nicht zulässig ist, vgl. Urteile des erkennenden Gerichtes vom 05. März 2007 - 23 K 1704/03 -, juris-Dokumentation Rnr. 21f., m.w.N. und vom 04. Februar 2009 - 23 K 2778/08 -, juris-Dokumentation Rnr. 16; so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2005 - 25 K 366/05 -,juris-Dokumentation Rnr. 40; VG Göttingen, Urteil vom 01. Februar 2005 - 3 A 228/03 -, juris-Dokumentation Rnr. 20; Sächsisches OVG , Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 5 BS 242/06-, juris-Dokumentation Rnr. 7; a. A.: VG Aachen, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 4 K 1032/07 -, juris-Dokumentation Rnr. 132 ff. (reine Ergebniskontrolle durch das Gericht); vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 18.Juli 2008 - 14 B 492/08 -, juris-Dokumentation Rnr. 7,8, das diese Frage ausdrücklich offen gelassen hat.
  • VGH Hessen, 23.10.2007 - 5 TG 1924/07

    Vergnügungssteuer; Wahl zwischen Einspielergebnis- und Stückzahlmaßstab

    Auszug aus VG Köln, 13.05.2009 - 23 K 3425/06
    Zudem werden Aufsteller an lukrativen Orten mit höherem Einspielergebnis bevorzugt, vgl. auch Hessischer VGH, Beschluss vom 23. Oktober 2007 - 5 TG 1924/07 -, HGZ 2007, 395; VG Arnsberg, Urteil vom 24. April 2008 - 5 K 2713/06 -, juris-Dokumentation Rn. 85.
  • BVerfG, 18.05.2004 - 2 BvR 2374/99

    Zur Beitragspflicht für den Klärschlamm-Entschädigungsfonds

    Auszug aus VG Köln, 13.05.2009 - 23 K 3425/06
    Dieses fordert vom Normgeber, seine Regelungen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist, damit die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können, vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 -, BVerfGE 110, 370, juris-Dokumentation Rnr. 124 und BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 8 BN 3.05 -, SächsVBl.
  • VG Düsseldorf, 19.09.2005 - 25 K 366/05

    Stückzahlmaßstab bei der Vergnügungssteuer

    Auszug aus VG Köln, 13.05.2009 - 23 K 3425/06
    Denn er ist willkürlich festgesetzt und mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren, weil der Rat der Stadt Sankt Augustin keine verlässliche Tatsachenermittlung vorgenommen hat, ohne welche die Festsetzung eines dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als Maßstab der steuerlichen Lastengleichheit Rechnung tragenden und damit willkürfreien Steuersatzes nicht zulässig ist, vgl. Urteile des erkennenden Gerichtes vom 05. März 2007 - 23 K 1704/03 -, juris-Dokumentation Rnr. 21f., m.w.N. und vom 04. Februar 2009 - 23 K 2778/08 -, juris-Dokumentation Rnr. 16; so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2005 - 25 K 366/05 -,juris-Dokumentation Rnr. 40; VG Göttingen, Urteil vom 01. Februar 2005 - 3 A 228/03 -, juris-Dokumentation Rnr. 20; Sächsisches OVG , Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 5 BS 242/06-, juris-Dokumentation Rnr. 7; a. A.: VG Aachen, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 4 K 1032/07 -, juris-Dokumentation Rnr. 132 ff. (reine Ergebniskontrolle durch das Gericht); vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 18.Juli 2008 - 14 B 492/08 -, juris-Dokumentation Rnr. 7,8, das diese Frage ausdrücklich offen gelassen hat.
  • OVG Sachsen, 06.10.2008 - 5 A 237/08

    Vergnügungssteuer; Spieleinsatz; Kalkulation; Einspielergebnis

    Auszug aus VG Köln, 13.05.2009 - 23 K 3425/06
    Dahinstehen kann danach, ob nicht letztlich auch der Spieleinsatz, auf den in der Satzung der Stadt Sankt Augustin Bezug genommen wird, ein untauglicher Steuermaßstab für die Vergnügungssteuer ist, so Sächsisches OVG, Urteil vom 06.10.2008 - 5 A 237/08 -, juris- Dokument Rn. 28.
  • BVerwG, 08.02.2006 - 8 BN 3.05

    Übertragung von Teilen der Abwasserbeseitigung auf einen Zweckverband;

    Auszug aus VG Köln, 13.05.2009 - 23 K 3425/06
    Dieses fordert vom Normgeber, seine Regelungen so bestimmt zu fassen, wie dies nach der Eigenart der zu ordnenden Lebenssachverhalte und mit Rücksicht auf den Normzweck möglich ist, damit die Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach ausrichten können, vgl. nur BVerfG, Beschluss vom 18. Mai 2004 - 2 BvR 2374/99 -, BVerfGE 110, 370, juris-Dokumentation Rnr. 124 und BVerwG, Beschluss vom 8. Februar 2006 - 8 BN 3.05 -, SächsVBl.
  • VG Göttingen, 01.02.2005 - 3 A 228/03

    Zu den Anforderungen an eine ermessensgerechte Erhöhung von Sätzen der

    Auszug aus VG Köln, 13.05.2009 - 23 K 3425/06
    Denn er ist willkürlich festgesetzt und mit Art. 3 Abs. 1 GG nicht zu vereinbaren, weil der Rat der Stadt Sankt Augustin keine verlässliche Tatsachenermittlung vorgenommen hat, ohne welche die Festsetzung eines dem Prinzip der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als Maßstab der steuerlichen Lastengleichheit Rechnung tragenden und damit willkürfreien Steuersatzes nicht zulässig ist, vgl. Urteile des erkennenden Gerichtes vom 05. März 2007 - 23 K 1704/03 -, juris-Dokumentation Rnr. 21f., m.w.N. und vom 04. Februar 2009 - 23 K 2778/08 -, juris-Dokumentation Rnr. 16; so auch VG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2005 - 25 K 366/05 -,juris-Dokumentation Rnr. 40; VG Göttingen, Urteil vom 01. Februar 2005 - 3 A 228/03 -, juris-Dokumentation Rnr. 20; Sächsisches OVG , Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 5 BS 242/06-, juris-Dokumentation Rnr. 7; a. A.: VG Aachen, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 4 K 1032/07 -, juris-Dokumentation Rnr. 132 ff. (reine Ergebniskontrolle durch das Gericht); vgl. auch OVG NRW, Beschluss vom 18.Juli 2008 - 14 B 492/08 -, juris-Dokumentation Rnr. 7,8, das diese Frage ausdrücklich offen gelassen hat.
  • VG Aachen, 30.10.2008 - 4 K 1032/07

    Fehlendes Rechtsschutzbedürfnis mangels Beschwer aufgrund einer positiven

  • VG Köln, 05.03.2007 - 23 K 1704/03

    Kölner Vergnügungssteuersatzung für Gewinnspielautomaten ist unwirksam

  • VG Düsseldorf, 07.04.2006 - 25 K 1327/05

    Aufstellung von Automaten mit und ohne Gewinnmöglichkeit in Spielhallen; Erhebung

  • OVG Niedersachsen, 08.11.2010 - 9 LA 199/09

    Bemessung der Rechtmäßigkeit einer Steuersatzhöhe bei Übereinstimmung mit

    Dies bedeutet im Bereich der Vergnügungsteuer mangels zwingender Vorschriften des Haushaltsrechts, dass regelmäßig so lange von der Rechtmäßigkeit des festgesetzten Steuersatzes ausgegangen werden darf, wie eine erdrosselnde Wirkung nicht nachgewiesen und festgestellt worden ist (so bereits Beschluss des Senats vom 22.3.2007 - 9 ME 84/07 - NVwZ-RR 2007, 551 = ZkF 2007, 210; ebenso Rosenzweig/Freese, NKAG, Stand: August 2010, § 3 Rdnrn. 4 c und 4 d; VG Oldenburg, Urt. vom 22.10.2009 - 2 A 233/09 - anders Sächsisches OVG, Beschluss vom 19.12.2006 - 5 BS 242/06 -, VG Göttingen, Urteil vom 1.2.2005 - 3 A 228/03 - und VG Köln, Urteil vom 13.5.2009 - 23 K 3425/06 -).
  • VG Arnsberg, 13.08.2009 - 5 K 677/09

    Normsetzungskompetenz des Rates einer Stadt für eine Besteuerung von

    Es kann hier dahinstehen, ob sich die Festlegung eines Steuersatzes für Gewinnspielgeräte bereits deshalb als willkürlich erweisen kann, weil der Satzungsgeber vor der Beschlussfassung keine "ausreichend verlässlichen Tatsachenermittlungen" angestellt hat, vgl. in diesem Sinne VG Köln, Urteile vom 17. September 2008 - 23 K 4340/07 - und vom 13. Mai 2009 - 23 K 3425/06 - jeweils m.w.N. (www.nrwe.de), oder ob sich insoweit die gerichtliche Überprüfung auf die bloße Kontrolle des Ergebnisses des Abwägungsvorgangs des Satzungsgebers beschränkt.
  • VG Arnsberg, 15.04.2010 - 5 K 1367/09

    Rechtsgrundlage für die Steuerveranlagung von Gewinnspielgeräten zur Heranziehung

    Es kann hier dahinstehen, ob sich die Festlegung eines Steuersatzes für Gewinnspielgeräte bereits deshalb als willkürlich erweisen kann, weil der Satzungsgeber vor der Beschlussfassung keine "ausreichend verlässlichen Tatsachenermittlungen" angestellt hat, vgl. in diesem Sinne VG Köln, Urteile vom 17. September 2008 - 23 K 4340/07 - und vom 13. Mai 2009 - 23 K 3425/06 - jeweils m.w.N. (juris und www.nrwe.de), oder ob sich insoweit die gerichtliche Überprüfung auf die bloße Kontrolle des Ergebnisses des Abwägungsvorgangs des Satzungsgebers beschränkt.
  • VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 887/09

    Festsetzung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

    Es kann hier dahinstehen, ob sich die Festlegung eines Steuersatzes für Gewinnspielgeräte bereits deshalb als willkürlich erweisen kann, weil der Satzungsgeber vor der Beschlussfassung keine "ausreichend verlässlichen Tatsachenermittlungen" angestellt hat, vgl. in diesem Sinne VG Köln, Urteile vom 17. September 2008 - 23 K 4340/07 - und vom 13. Mai 2009 - 23 K 3425/06 - jeweils m.w.N. (www.nrwe.de), oder ob sich insoweit die gerichtliche Überprüfung auf die bloße Kontrolle des Ergebnisses des Abwägungsvorgangs des Satzungsgebers beschränkt.
  • VG Arnsberg, 15.04.2010 - 5 K 930/09
    Es kann hier dahinstehen, ob sich die Festlegung eines Steuersatzes für Gewinnspielgeräte bereits deshalb als willkürlich erweisen kann, weil der Satzungsgeber vor der Beschlussfassung keine "ausreichend verlässlichen Tatsachenermittlungen" angestellt hat, vgl. in diesem Sinne VG Köln, Urteile vom 17. September 2008 - 23 K 4340/07 - und vom 13. Mai 2009 - 23 K 3425/06 - jeweils m.w.N. (juris und www.nrwe.de), oder ob sich insoweit die gerichtliche Überprüfung auf die bloße Kontrolle des Ergebnisses des Abwägungsvorgangs des Satzungsgebers beschränkt.
  • VG Arnsberg, 14.08.2009 - 5 K 888/09

    Festsetzung von Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit in

    Es kann hier dahinstehen, ob sich die Festlegung eines Steuersatzes für Gewinnspielgeräte bereits deshalb als willkürlich erweisen kann, weil der Satzungsgeber vor der Beschlussfassung keine "ausreichend verlässlichen Tatsachenermittlungen" angestellt hat, vgl. in diesem Sinne VG Köln, Urteile vom 17. September 2008 - 23 K 4340/07 - und vom 13. Mai 2009 - 23 K 3425/06 - jeweils m.w.N. (www.nrwe.de), oder ob sich insoweit die gerichtliche Überprüfung auf die bloße Kontrolle des Ergebnisses des Abwägungsvorgangs des Satzungsgebers beschränkt.
  • VG Arnsberg, 13.08.2009 - 5 K 942/09

    Normsetzungskompetenz des Rates einer Stadt für eine Besteuerung von

    Es kann hier dahinstehen, ob sich die Festlegung eines Steuersatzes für Gewinnspielgeräte bereits deshalb als willkürlich erweisen kann, weil der Satzungsgeber vor der Beschlussfassung keine "ausreichend verlässlichen Tatsachenermittlungen" angestellt hat, vgl. in diesem Sinne VG Köln, Urteile vom 17. September 2008 - 23 K 4340/07 - und vom 13. Mai 2009 - 23 K 3425/06 - jeweils m.w.N. (www.nrwe.de), oder ob sich insoweit die gerichtliche Überprüfung auf die bloße Kontrolle des Ergebnisses des Abwägungsvorgangs des Satzungsgebers beschränkt.
  • VG Köln, 03.06.2009 - 23 K 3142/08

    Erhebung von Vergnügungssteuer für das Aufstellen von Geldspielgeräten in

    Um zu einem angemessenen Steuersatz zu gelangen, hat er vielmehr ausreichend verlässliche Tatsachen zugrunde zu legen, vgl. zuletzt Urteil der Kammer vom 13. Mai 2009 - 23 K 3425/06 - ; ferner Urteil vom 04. Februar 2009 - 23 K 2778/08 -, juris, Rz. 16; ebenso VG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2005 - 25 K 366/05 -, juris, Rz. 40; Sächs. OVG, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 5 BS 242/06 -, juris, Rz. 7; anderer Ansicht: VG Aachen, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 4 K 1032/07 -, juris, Rz. 132 ff. (reine Ergebniskontrolle durch das Gericht); diese Frage ausdrücklich offen lassend OVG NRW, Beschluss vom 18. Juli 2008 - 14 B 492/08 -, juris, Rz. 7,8.
  • VG Köln, 03.06.2009 - 23 K 3156/08

    Erhebung von Vergnügungssteuer für das Aufstellen von Geldspielgeräten in

    Um zu einem angemessenen Steuersatz zu gelangen, hat er vielmehr ausreichend verlässliche Tatsachen zugrunde zu legen, vgl. zuletzt Urteil der Kammer vom 13. Mai 2009 - 23 K 3425/06 - ; ferner Urteil vom 04. Februar 2009 - 23 K 2778/08 -, juris, Rz. 16; ebenso VG Düsseldorf, Urteil vom 19. September 2005 - 25 K 366/05 -, juris, Rz. 40; Sächs. OVG, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 5 BS 242/06 -, juris, Rz. 7; anderer Ansicht: VG Aachen, Urteil vom 30. Oktober 2008 - 4 K 1032/07 -, juris, Rz. 132 ff. (reine Ergebniskontrolle durch das Gericht); diese Frage ausdrücklich offen lassend OVG NRW, Beschluss vom 18. Juli 2008 - 14 B 492/08 -, juris, Rz. 7,8.
  • VG Oldenburg, 22.10.2009 - 2 A 233/09

    Gerichtliche Kontrolle einer Satzung über Spielgerätesteuer

    Der sinngemäß geäußerte Einwand der Klägerin, angesichts des Fehlens einer verlässlichen Tatsachenermittlung im Satzungsgebungsverfahren sei der Steuersatz - wie in einem vergleichbaren, vom VG Köln (Urteil vom 13. Mai 2009 - 23 K 3425/06 -, juris) entschiedenen Fall willkürlich festgesetzt worden, greift nicht durch.
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