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   VG Köln, 11.07.2007 - 23 K 4180/04 u.a.   

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VG Köln, 11.07.2007 - 23 K 4180/04 u.a. (https://dejure.org/2007,5492)
VG Köln, Entscheidung vom 11.07.2007 - 23 K 4180/04 u.a. (https://dejure.org/2007,5492)
VG Köln, Entscheidung vom 11. Juli 2007 - 23 K 4180/04 u.a. (https://dejure.org/2007,5492)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Vergnügungssteuersatzung (VStS) der Stadt Köln; Vergnügungssteuerpflichtigkeit des Betriebs eines FKK-Sauna-Clubs; Zulässigkeit einer pauschalierten Steuerbemessung i.R.d. Vergügungssteuer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Kölner "Sexsteuer" ist im Wesentlichen rechtmäßig

  • kommunen.nrw (Kurzinformation)

    Rechtmäßigkeit der "Sexsteuer" in der Stadt Köln

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    "Sexsteuer" ist im wesentlichen rechtmäßig

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Köln darf Sex-Steuer erheben

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Kölner Sex-Steuer rechtmäßig

  • kanzlei-szk.de (Kurzinformation)

    Vergnügungssteuersatzung ist rechtswirksam

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    "Sexsteuer" ist im wesentlichen rechtmäßig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Kölner "Sexsteuer" ist im wesentlichen rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Köln darf "Sexsteuer" für sexuelle Vergnügungen erheben - Vergnügungssteuer zur Einräumung der Gelegenheit von sexuellen Vergnügungen in FKK- und Swingerclubs

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 03.05.2001 - 1 BvR 624/00

    Höhere Vergnügungsteuer auf Gewaltspielautomaten

    Auszug aus VG Köln, 11.07.2007 - 23 K 4180/04
    Die Steuerüberwälzung ist ein rein wirtschaftlicher Vorgang; das Gesetz überlässt es dem Steuerschuldner, den Steuerbetrag in die Kalkulation einzubeziehen und die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens auch dann zu wahren, Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u. a., NVwZ 1997, 573, 574; Beschluss vom 3. Mai 2001 - 1 BvR 624/00 -, NVwZ 2001, 1264; Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99 -, 1 BvR 905/00 -, GewArch.

    Zu diesen traditionellen Kommunalsteuern gehört auch die Vergnügungssteuer, vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 3. Mai 2001 - 1 BvR 624/00 -, NVwZ 2001, 1264; ferner zuletzt sächsisches OVG, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 5 BS 242/06 - (juris).

    Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenze der normgeberischen Freiheit ist gerichtlich überprüfbar, nicht aber, ob der Normgeber im Einzelfall die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat, zum ganzen vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325, 354 f.; Beschluss vom 3. Mai 2001 - 1 BvR 624/00 -, NVwZ 2001, 1264; OVG NRW, Urteil vom 15. März 1999 - 22 A 391/98 -, NVwZ 2000, 223, 224; Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 7. Auflage 2004, Art. 3 Rz. 44 ff. m.w.N.

  • EuGH, 09.03.2000 - C-437/97
    Auszug aus VG Köln, 11.07.2007 - 23 K 4180/04
    Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, vgl. zuletzt Urteil vom 9. März 2000 - Rechtssache C - 437/97 -, Slg. 2000, Seite I - 1157 Rz. 20, 21 m.w.N., soll Artikel 33 der 6. EG-Richtlinie, der den Mitgliedsstaaten die Befugnis zur Beibehaltung oder Einführung bestimmter indirekter Abgaben nur belässt, sofern es sich dabei nicht um Abgaben handelt, "die... den Charakter von Umsatzsteuern haben", verhindern, dass das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems durch steuerliche Maßnahmen eines Mitgliedsstaats beeinträchtigt wird, die den Waren- und Dienstleistungsverkehr belasten und gewerbliche Umsätze in einer mit der Mehrwertsteuer vergleichbaren Art und Weise erfassen.

    Diese wesentlichen Merkmale sind, wie der Europäische Gerichtshof in seiner Rechtsprechung herausgestellt hat, vgl. nur Urteil vom 9. März 2000, a.a.O., Rz. 22, die folgenden: Die Mehrwertsteuer gilt ganz allgemein für alle Umsätze mit Gegenständen und Dienstleistungen; sie ist, unabhängig von der Anzahl der Geschäfte, proportional zum Preis dieser Gegenstände und Dienstleistungen; sie wird auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebs erhoben und sie erfasst schließlich den Mehrwert der Gegenstände und Dienstleistungen, d.h. die bei einem Umsatz entstehende Steuer wird unter Abzug der Steuer berechnet, die bei dem vorhergehenden Umsatz entrichtet worden ist.

    Daraus folgt, dass Art. 33 der Richtlinie 77/388/EWG der Beibehaltung oder Einführung einer Abgabe seitens eines Mitgliedsstaats der Europäischen Union nicht entgegensteht, wenn diese Abgabe eines der aufgezeigten wesentlichen Merkmale der Mehrwertsteuer nicht aufweist, vgl. EuGH, Urteil vom 9. März 2000, a.a.O., Rz. 23.

  • VG Köln, 19.07.2004 - 20 L 893/04

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus VG Köln, 11.07.2007 - 23 K 4180/04
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens und der Verfahren 23 K 4572/04, 23 K 274/05, 20 L 893/04, 20 L 3478/04, 20 L 3512/04 und 20 L 3513/04 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

    Der Beklagte hat ausführlich dazu vorgetragen (vgl. seine Schriftsätze vom 15. Juni 2004 und 26. April 2004 im Verfahren 20 L 893/04), dass schon knapp fünf Monate nach Einführung des Steuertatbestandes des § 2 Nr. 6 VStS alle in Betracht kommenden Betriebe steuerlich erfasst worden seien.

  • VG Köln, 11.07.2007 - 23 K 274/05

    Vergnügungssteuer, Umsatzsteuer, Einspielergebnis, Automatenumsatzsteuer

    Auszug aus VG Köln, 11.07.2007 - 23 K 4180/04
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens und der Verfahren 23 K 4572/04, 23 K 274/05, 20 L 893/04, 20 L 3478/04, 20 L 3512/04 und 20 L 3513/04 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

    Die vom Gericht im Verfahren 23 K 274/05 wegen Verstoßes gegen den Gleichheitsgrundsatz festgestellte Unwirksamkeit von § 4 Nr. 2 Satz 2 VStS und § 6 (vormals § 7) VStS bewirkt nicht, dass die Vergnügungssteuersatzung der Stadt Köln vom 19. Dezember 2003 in der Fassung der Änderungssatzung vom 14. April 2004 insgesamt unwirksam ist.

  • BVerwG, 13.04.2005 - 10 C 5.04

    Vergnügungssteuer; Aufwandsteuer; Spielautomatensteuer; Stückzahlmaßstab;

    Auszug aus VG Köln, 11.07.2007 - 23 K 4180/04
    Die Gemeinde bewegt sich nur dann außerhalb der ihr für die Erhebung der Vergnügungssteuer gesetzten Grenzen, wenn im Regelfall, das heißt in Ansehung aller Steuerpflichtigen, eine Abwälzung der Steuer auf die sich vergnügenden Personen nicht durchführbar ist, vgl. nur Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. Januar 1998 - 8 B 228.97 -, Buchholz, 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 32; Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 5.04 -, Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 38.
  • BVerwG, 03.03.2004 - 9 C 3.03

    Vergnügungssteuer; Aufwandsbegriff; Kartensteuer; vergnügungssteuerfreier

    Auszug aus VG Köln, 11.07.2007 - 23 K 4180/04
    Hinzu kommen muss, dass der für die Pauschalierung gewählte Ersatzmaßstab bei der Steuerbemessung zumindest einen lockeren Bezug zu dem Benutzungsaufwand der Konsumenten als eigentlichem Ziel der Vergnügungssteuer hat, vgl. dazu Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 3. März 2004 - 9 C 3.03 - , Buchholz, 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 37 m.w.N.
  • BVerwG, 07.01.1998 - 8 B 228.97

    Spielautomatensteuer; örtliche Aufwandsteuer; kalkulatorische Abwälzbarkeit;

    Auszug aus VG Köln, 11.07.2007 - 23 K 4180/04
    Die Gemeinde bewegt sich nur dann außerhalb der ihr für die Erhebung der Vergnügungssteuer gesetzten Grenzen, wenn im Regelfall, das heißt in Ansehung aller Steuerpflichtigen, eine Abwälzung der Steuer auf die sich vergnügenden Personen nicht durchführbar ist, vgl. nur Bundesverwaltungsgericht, Beschluss vom 7. Januar 1998 - 8 B 228.97 -, Buchholz, 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 32; Urteil vom 13. April 2005 - 10 C 5.04 -, Buchholz 401.68 Vergnügungssteuer Nr. 38.
  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsbeschwerden gegen Ökosteuer ohne Erfolg

    Auszug aus VG Köln, 11.07.2007 - 23 K 4180/04
    Die Steuerüberwälzung ist ein rein wirtschaftlicher Vorgang; das Gesetz überlässt es dem Steuerschuldner, den Steuerbetrag in die Kalkulation einzubeziehen und die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens auch dann zu wahren, Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u. a., NVwZ 1997, 573, 574; Beschluss vom 3. Mai 2001 - 1 BvR 624/00 -, NVwZ 2001, 1264; Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99 -, 1 BvR 905/00 -, GewArch.
  • BVerfG, 20.04.2004 - 1 BvR 1748/99

    Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten

    Auszug aus VG Köln, 11.07.2007 - 23 K 4180/04
    Die Steuerüberwälzung ist ein rein wirtschaftlicher Vorgang; das Gesetz überlässt es dem Steuerschuldner, den Steuerbetrag in die Kalkulation einzubeziehen und die Wirtschaftlichkeit seines Unternehmens auch dann zu wahren, Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 1. März 1997 - 2 BvR 1599/89 u. a., NVwZ 1997, 573, 574; Beschluss vom 3. Mai 2001 - 1 BvR 624/00 -, NVwZ 2001, 1264; Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99 -, 1 BvR 905/00 -, GewArch.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.03.1999 - 22 A 391/98

    Überarbeitete Mustersatzung für Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus VG Köln, 11.07.2007 - 23 K 4180/04
    Nur die Einhaltung dieser äußersten Grenze der normgeberischen Freiheit ist gerichtlich überprüfbar, nicht aber, ob der Normgeber im Einzelfall die jeweils zweckmäßigste, vernünftigste und gerechteste Lösung gefunden hat, zum ganzen vgl. nur Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 6. Dezember 1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325, 354 f.; Beschluss vom 3. Mai 2001 - 1 BvR 624/00 -, NVwZ 2001, 1264; OVG NRW, Urteil vom 15. März 1999 - 22 A 391/98 -, NVwZ 2000, 223, 224; Jarass in Jarass/Pieroth, Grundgesetz, 7. Auflage 2004, Art. 3 Rz. 44 ff. m.w.N.
  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

  • OVG Sachsen, 19.12.2006 - 5 BS 242/06

    Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen einen

  • VGH Baden-Württemberg, 23.02.2011 - 2 S 196/10

    Vergnügungsteuer für Bordellbetrieb nach dem Flächenmaßstab

    Sexuelle Vergnügungen wie etwa der Besuch von Stripteaseveranstaltungen oder Peepshows bzw. die Wahrnehmung sexueller Dienstleistungen sind davon nicht ausgenommen (vgl. Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, Stand September 2009, § 9 Rdnr. 5.2.1; Birk aaO, § 3 Rdnr. 192; VG Köln, Urteil vom 11.07.2007 - 23 K 4180/04 - NWVBl. 2007, 491).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 2 S 3/14

    Tantra-Massagen als steuerpflichtige sexuelle Vergnügungen

    Sexuelle Vergnügungen wie etwa der Besuch von Stripteaseveranstaltungen oder Peepshows bzw. die Wahrnehmung sexueller Dienstleistungen sind davon nicht ausgenommen (vgl. Gössl/Reif, Kommunalabgabengesetz für Baden-Württemberg, Stand September 2009, § 9 Rdnr. 5.2.1; Birk aaO, § 3 Rdnr. 192; VG Köln, Urteil vom 11.07.2007 - 23 K 4180/04 - NWVBl. 2007, 491).
  • VG Köln, 11.07.2007 - 23 K 274/05

    Verfassungsmäßige Beschränkungen des kommunalen Satzungsgebers im Hinblick auf

    Zur Begründung wiederholt er im wesentlichen seine Ausführungen im Widerspruchsverfahren und bezieht sich weiterhin auf seine Ausführungen in den verschiedenen Parallelverfahren (u. a. 23 K 4180/04).

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf den Inhalt der Gerichtsakte dieses Verfahrens und der Verfahren 23 K 4180/04, 20 L 57/05, 20 L 58/05 sowie auf den Inhalt der beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten Bezug genommen.

  • VG Düsseldorf, 10.10.2011 - 25 K 6960/10

    Städte dürfen Sexsteuer erheben

    Die Erfassung des individuellen Aufwands des einzelnen Freiers ist in der Praxis bei realistischer Betrachtung kaum möglich, vgl. VG L, Urteil vom 11. Juli 2007 - 23 K 4180/04 .
  • VG Düsseldorf, 10.10.2011 - 25 K 8111/10

    Städte dürfen Sexsteuer erheben

    Die Erfassung des individuellen Aufwands des einzelnen Freiers ist in der Praxis bei realistischer Betrachtung kaum möglich, vgl. VG Köln, Urteil vom 11. Juli 2007 - 23 K 4180/04 .
  • VG Köln, 27.06.2008 - 23 L 818/08

    Rechtmäßigkeit der Steuerforderung nach der Satzung über die Erhebung von

    Es handelt sich im Sinne von Art. 105 Abs. 2 a Satz 1 GG um eine örtliche Aufwandsteuer, die bundesgesetzlich geregelten Steuern nicht gleichartig ist, mit der Folge, dass dem Land Nordrhein-Westfalen insoweit die Befugnis zur Gesetzgebung zusteht, die das Land nach § 3 KAG NRW auf die Kommunen übertragen hat, vgl. nur OVG NRW, Urteil vom 6. März 2007 - 14 A 608/05 -, ZKF 2007, 114 unter Hinweis auf die ständige Rechtsprechung des BVerfG, etwa dessen Beschluss vom 3. Mai 2001 - 1 BvR 624/00 -, NVwZ 2001, 1264 und Urteil vom 20. April 2004 - 1 BvR 1748/99 u.a. -, DVBl. 2004, 705, 708.; ausführlich dazu auch das Urteil der Kammer vom 11. Juli 2007 - 23 K 4180/04 -, NWVBl. 2007, 491 ff.
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