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   VG Köln, 26.03.2014 - 23 K 5553/13   

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VG Köln, 26.03.2014 - 23 K 5553/13 (https://dejure.org/2014,69978)
VG Köln, Entscheidung vom 26.03.2014 - 23 K 5553/13 (https://dejure.org/2014,69978)
VG Köln, Entscheidung vom 26. März 2014 - 23 K 5553/13 (https://dejure.org/2014,69978)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • VG Köln, 31.03.2014 - 23 K 3842/13

    Baugenehmigung für Wohnbauvorhaben auf dem Gelände des ehemaligen Klosters in

    Auszug aus VG Köln, 26.03.2014 - 23 K 5553/13
    Alle vorstehend genannten sowie eine Vielzahl weiterer Flurstücke - u.a. auch die im Alleineigentum des Klägers stehenden Flurstücke 000 und 000, vgl. das Klageverfahren 23 K 3842/13 - befinden sich innerhalb des durch eine sog. Immunitätsmauer umgrenzten ehemaligen "L. L1.

    Der Kläger hat im Verfahren 23 K 3842/13 am 28.6.2013 Klage erheben und mit anwaltlichem Schriftsatz vom 27.8.2013 diese u.a. dahin erweitern lassen, er mache Rechte aus seiner Mitgliedschaft in der Wohnungseigentümergemeinschaft und aus dem Sondereigentum an der Wohnung im Erdgeschoss geltend.

    Wegen des Vortrags des Klägers wird auf die "nochmals eingereichte" Klageschrift vom 26.6.2013 im Verfahren 23 K 3842/13, auf den vom Kläger in Bezug genommenen Vortrag in den Eilrechtsschutzverfahren 23 L 927/13 und 23 L 1362/13 sowie die weiteren eingereichten Schriftsätze nebst Anlagen insbesondere vom 13.3.2014 im Verfahren23 K 3842/13 verwiesen.

  • BVerwG, 21.04.2009 - 4 C 3.08

    Klagebefugnis; Denkmalschutz; denkmalrechtliche Genehmigung; Anspruch auf

    Auszug aus VG Köln, 26.03.2014 - 23 K 5553/13
    Der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seinem Urteil vom 21.4.2009 - 4 C 3.08 - dargelegte Schutz eines Eigentümers eines Kulturdenkmals gegenüber Vorhaben in seiner Umgebung kann in Nordrhein-Westfalen nur aus § 9 Abs. 1 lit. b DSchG NRW abgeleitet werden, vgl. VG Aachen, Urteil vom 28.5.2013 - 3 K 271/11 - OVG NRW, Urteil vom 8.3.2012 - 10 A 2037/11 - wohl auch OVG NRW, Urteil vom 20.11.2013 - 7 A 2341/11 -.

    " nicht als Denkmalbereich nach § 5 DSchG NRW unter Schutz gestellt, so dass auch kein "Umgebungsschutz" innerhalb einer "Denkmalzone" zu erwägen wäre, vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 21.4.2009 - 4 C 3.08 - SächsOVG, Beschluss vom 20.9.2011 - 1 B 157/11 -.

  • VG Köln, 31.03.2014 - 23 K 5360/13

    Rechtmäßigkeit einer Nachtragsbaugenehmigung für ein innerhalb einer

    Auszug aus VG Köln, 26.03.2014 - 23 K 5553/13
    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird ergänzend Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakten im vorliegenden, in den Klageverfahren23 K 3842/13 und 23 K 5360/13, in den Eilrechtsschutzverfahren 23 L 927/13,23 L 1300/13, 23 L 1362/13 und 23 L 222/14 sowie der in allen genannten Verfahren vorgelegten Verwaltungsvorgänge, soweit sie als Beiakten zu den Gerichtsakten genommen wurden.

    Ähnlich wie bei Wohnungseigentümergemeinschaften (wie sie im östlichen Teil des sog. I1. vorliegt, vgl. auch das Verfahren 23 K 5360/13) steht einem "Miteigentümer" grundsätzlich kein öffentlich-rechtliches Abwehrrecht gegen Maßnahmen eines anderen "Miteigentümers" zu.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2012 - 2 B 1095/12

    Aufzehrung des Gebots der Rücksichtnahme und der Anforderungen des § 51 Abs. 7 S.

    Auszug aus VG Köln, 26.03.2014 - 23 K 5553/13
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 16.11.2012 - 2 B 1095/12 - mit weiteren Nachweisen.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.06.2011 - 7 A 1494/09

    Erteilung der Baugenehmigungen zur Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit drei

    Auszug aus VG Köln, 26.03.2014 - 23 K 5553/13
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 09.02.2009 - 10 B 1713/08 - und Urteil vom 09.06.2011 - 7 A 1494/09 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.03.2012 - 10 A 2037/11

    Erteilung einer Baugenehmigung unter Missachtung der Belange des Denkmalschutzes

    Auszug aus VG Köln, 26.03.2014 - 23 K 5553/13
    Der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seinem Urteil vom 21.4.2009 - 4 C 3.08 - dargelegte Schutz eines Eigentümers eines Kulturdenkmals gegenüber Vorhaben in seiner Umgebung kann in Nordrhein-Westfalen nur aus § 9 Abs. 1 lit. b DSchG NRW abgeleitet werden, vgl. VG Aachen, Urteil vom 28.5.2013 - 3 K 271/11 - OVG NRW, Urteil vom 8.3.2012 - 10 A 2037/11 - wohl auch OVG NRW, Urteil vom 20.11.2013 - 7 A 2341/11 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2013 - 10 A 2269/10

    Erteilung einer Baugenehmigung für die "Nutzungsänderung der Mehrzweckhalle in

    Auszug aus VG Köln, 26.03.2014 - 23 K 5553/13
    durch Auslegung - entnommen werden können, wobei die mit Zugehörigkeitsvermerk versehenen Bauvorlagen bei der Ermittlung des objektiven Erklärungsinhalts der Baugenehmigung herangezogen werden müssen, vgl. OVG NRW, Urteil vom 25.01.2013 - 10 A 2269/10 -, mit weiteren Nachweisen.
  • VG Aachen, 28.05.2013 - 3 K 271/11

    Erteilung eines Bauvorbescheids zur Errichtung einer landwirtschaftlichen Halle

    Auszug aus VG Köln, 26.03.2014 - 23 K 5553/13
    Der vom Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in seinem Urteil vom 21.4.2009 - 4 C 3.08 - dargelegte Schutz eines Eigentümers eines Kulturdenkmals gegenüber Vorhaben in seiner Umgebung kann in Nordrhein-Westfalen nur aus § 9 Abs. 1 lit. b DSchG NRW abgeleitet werden, vgl. VG Aachen, Urteil vom 28.5.2013 - 3 K 271/11 - OVG NRW, Urteil vom 8.3.2012 - 10 A 2037/11 - wohl auch OVG NRW, Urteil vom 20.11.2013 - 7 A 2341/11 -.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - 7 B 1155/13

    Voraussetzungen für die Geltendmachung einer Verletzung von Eigentümerrechten

    Auszug aus VG Köln, 26.03.2014 - 23 K 5553/13
    Soweit das OVG NRW in seinem Beschluss vom 17.12.2013 - 7 B 1155/13 -, mit dem es den Kammerbeschluss vom 11.9.2013 - 23 L 927/13 - geändert hat, die Ansicht vertreten hat, es spreche Einiges dafür, dass sich der Kläger (als Alleineigentümer der Parzellen 000 und 000) auf eine Verletzung von Eigentümerrechten unter dem Aspekt des denkmalrechtlichen Umgebungsschutzes berufen könne und es an einer angemessenen Berücksichtigung der Belange des Denkmalschutzes im Sinne von § 9 Abs. 3 Satz 1 DSchG NRW fehle, wobei eine abschließende Überprüfung insoweit - ebenso wie mit Blick auf eine etwaige Verwirkung eines Abwehrrechts - dem Hauptsacheverfahren vorbehalten sei, steht nunmehr nach Durchführung eines Ortstermins und der mündlichen Verhandlung auch im hiesigen Hauptsacheverfahren fest, dass sich der Kläger auf den denkmalrechtlichen Umgebungsschutz nicht mit Erfolg berufen kann.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2009 - 10 B 1713/08

    Einhaltung der Abstandflächen und Rücksichtnahmegebot

    Auszug aus VG Köln, 26.03.2014 - 23 K 5553/13
    vgl. OVG NRW, Beschluss vom 09.02.2009 - 10 B 1713/08 - und Urteil vom 09.06.2011 - 7 A 1494/09 -.
  • OVG Sachsen, 20.09.2011 - 1 B 157/11

    Gebietsbewahrungsanspruch, Denkmalschutz, drittschützende Wirkung

  • BVerwG, 11.01.1999 - 4 B 128.98

    Rücksichtnahmegebot; unbeplanter Innenbereich; Einfügen; Nachbarklage;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 20.11.2013 - 7 A 2341/11

    Wirksamkeit einer Baugenehmigung bei Verkürzung der Abstandsflächen durch

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.04.2011 - 7 B 1263/10

    Behördenprinzip des § 5 Abs. 2 AG VwGO NRW ist mit Außerkrafttreten dieses

  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

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