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   VG Düsseldorf, 17.01.2011 - 23 K 7945/08   

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VG Düsseldorf, 17.01.2011 - 23 K 7945/08 (https://dejure.org/2011,4903)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 17.01.2011 - 23 K 7945/08 (https://dejure.org/2011,4903)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 17. Januar 2011 - 23 K 7945/08 (https://dejure.org/2011,4903)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Dienstunfall Berufskrankheit Schädigung der Leibesfrucht Verpflichtungsklage Entbehrlichkeit des Vorverfahrens Klagefrist Meldefrist Auftreten der Krankheit Geltendmachen der Krankheit bei der Behörde räumliche Bedingungen des Dienstes Bauschadstoffe Kfz-Abgase aus ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VwGO § 42 Abs 1, 2. Alt.; VwGO § 68; VwGO § 74; BeamtVG § 30 Abs 1 S 3; BeamtVG § 30 Abs 2 S 2; BeamtVG § 31 Abs 3 S 1; BeamtVG § 45 Abs 2; BeamtVG § 45 Abs 4 S 2; SGB 7 § 9 Abs 2; BKVO Anlage Nr 1303
    Dienstunfall Berufskrankheit Schädigung der Leibesfrucht Verpflichtungsklage Entbehrlichkeit des Vorverfahrens Klagefrist Meldefrist Auftreten der Krankheit Geltendmachen der Krankheit bei der Behörde räumliche Bedingungen des Dienstes Bauschadstoffe Kfz-Abgase aus ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verpflichtungsklage des Kindes eines Beamten auf Anerkennung einer Schädigung durch schädliche Einwirkungen auf seine Mutter während der Schwangerschaft; Einräumung subjektiver Rechte hinsichtlich des Kindes eines Beamten; Beginn der Antragsfrist für Ansprüche eines ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Brustkrebs einer Berufsschullehrerin - keine Anerkennung als Berufskrankheit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Brustkrebs von Berufsschullehrerinnen nicht als Berufserkrankung anerkannt

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Brustkrebs als Berufserkrankung

  • lto.de (Kurzinformation)

    Brustkrebs von Lehrerin keine Berufskrankheit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Brustkrebs von Berufsschullehrerinnen nicht als Berufserkrankung anerkannt - Bauschadstoffe nicht ursächlich für Anerkennung einer Berufskrankheit im Sinne von § 31 Abs. 3 Beamtenversorgungsgesetz

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (23)

  • VG Kassel, 12.10.2005 - 1 E 3503/96
    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.01.2011 - 23 K 7945/08
    Zudem berief sie sich auf die vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof (HessVGH) bestätigte Entscheidung des VG Kassel vom 12. Oktober 2005 - 1 E 3503/96 -und reichte Informationen über einen am 4. September 2007 in der ZDF-Sendung Frontal21 gesendeten Beitrag "Gift im Klassenzimmer - Schulen machen krank" ein.

    Die vereinzelten abweichenden Auffassungen anderer Gerichte, vgl. VG Aachen, Urteil vom 3. April 2008 - 1 K 521/07 - VG Kassel, Urteil vom 12. Oktober 2005 - 1 E 3503/96 -, bestätigt durch HessVGH, Beschluss vom 8. Dezember 2006 - 1 UZ 231/06 - (alle soweit ersichtlich nicht veröffentlicht), auf die sich die Klägerin teilweise beruft, geben keinen Anlass, von dieser Rechtsprechung abzuweichen.

  • VGH Bayern, 17.05.1995 - 3 B 94.3181
    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.01.2011 - 23 K 7945/08
    Es gibt zudem keinen hergebrachten Grundsatz des Berufsbeamtentums, dass die Beamten dienstunfallrechtlich in jeder Beziehung den Arbeitnehmern im allgemeinen Wirtschaftsleben gleichgestellt sein müssen, vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof (BayVGH), Urteil vom 17. Mai 1995 - 3 B 94.3181 -, BayVBl. 1995, 727 f.; VG Lüneburg, Urteil vom 15. März 2006 - 1 A 32/05 -, Juris Rn. 18.

    vgl. BayVGH, Urteil vom 17. Mai 1995, a. a. O.; OVG NRW, Beschlüsse vom 16. Dezember 2008 und vom 24. Februar 2009, a. a. O., jeweils m. w. N. aus der insofern einhelligen Kommentierung zu § 31 Abs. 3 BeamtVG; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Februar 1996 - 2 A 11573/95 -, NVwZ-RR 1997, 45 f.; ständige Rechtsprechung der Kammer.

  • VG Düsseldorf, 17.01.2011 - 23 K 2989/09
    Auszug aus VG Düsseldorf, 17.01.2011 - 23 K 7945/08
    Schon bald nach ihrer Erkrankung stellte die Klägerin, bei der wegen der Krebserkrankung ein Grad der Behinderung (GdB) von 60 mit Schwerbehindertenausweis festgestellt ist, einen möglichen Zusammenhang mit Schadstoffbelastungen im BBZ H her, insbesondere als im Oktober 2005 ihre Kollegin L - die verstorbene Lehrerin, deren Witwer Kläger in der ebenfalls heute verhandelten und entschiedenen Sache 23 K 2989/09 ist - ebenfalls an Brustkrebs erkrankte.

    Die Situation spitzte sich insofern zu, als bei der im Oktober 2005 ebenfalls an Brustkrebs erkrankten Kollegin der Klägerin - der verstorbenen Ehefrau des Klägers in der auch heute verhandelten und entschiedenen Sache 23 K 2989/09 -, die ebenfalls langjährig in Raum 1.m unterrichtet hatte und mit den Lebensmittelmodellen umgegangen war, im Frühsommer 2008 Metastasen festgestellt worden waren.

  • VG Düsseldorf, 17.01.2011 - 23 K 2989/09

    Brustkrebs von Berufsschullehrerinnen nicht als Berufserkrankung anerkannt

    - Untersuchung der Schulen des Kreis O, darunter auch des BBZ H, auf Formaldehyd, durchgeführt vom Hygiene-Institut des Ruhrgebiets (HYI) in H1 (vgl. Bericht des HYI vom 14. Oktober 1989, Tgb.-Nr. L 35/89, Beiakte 8 zu 23 K 7945/08): Messungen am 14. August 1989, Auftraggeber Kreis O - Hochbauamt (Amt 65) - Ergebnis: Grenzwertüberschreitungen in Bezug auf Formaldehyd im BBZ H im Schulbucharchiv und dem Computerraum; wegen der Einzelheiten wird auf Beiakte 8 zu 23 K 7945/08 verwiesen.

    - Prüfberichte des Universitätsklinikums M, Institut für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene, vom 3. April 2003 (Protokoll-Nr. 00000000/0000000 und Nr. 00000000/0000000), Räume in Gebäude 3 (Raum 3.a und 3.b), Probenahme am 3. März 2003, Auftraggeber Kreis O - Gesundheitsamt (Amt 53) - Untersuchung der Luft auf flüchtige organische Verbindungen (volatile organic compounds - VOC); wegen der Einzelheiten wird auf Beiakte 5 zu 23 K 7945/08 verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten dieses Berichts wird auf Beiakte 5 und Beiakte 1, Bl. 529 - 543, jeweils zu 23 K 7945/08, verwiesen.

    Nur kurze Zeit davor war im August 2005 bei einer Kollegin der Ehefrau des Klägers, der Oberstudienrätin (OStR'in) I - Klägerin der auch am heutigen Tage verhandelten und entschiedenen Sache 23 K 7945/08, ebenfalls ein invasives Mammakarzinom festgestellt worden.

    - Prüfbericht des HYI vom 22. Dezember 2005 (Zeichen A-000000-00-Se), Probenahme am 17. November 2005, Auftraggeber Kreis O - Hochbauamt -, Messungen in Gebäuden 1 und 7 (Aula, Schulbüro, Räume 1.g, 1.h, 1.i, Kfz-Halle, 1.j, 7.k): Untersuchung von Feststoffproben auf PCP, PCB, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), VOC und Asbest; Untersuchung von Raumluftproben auf PCB, PCP, PAK, Asbest, VOC, Dieselmotoremissionen (DME) sowie Formaldehyd (Beiakte 2 zu 23 K 7945/08, Bl. 53 - 88).

    - Prüfbericht des HYI vom 25. August 2006 (Zeichen A-000000-00-Me), Probenahme am 17. Juli 2006, Auftraggeber Kreis O - Hochbauamt - Gebäude 7 und 1: Räume 7.k, 7.l, 7.m, 1.i, 1.n, Büro Schulverwaltung (Gebäude 1, 1. OG); Raumluftuntersuchung (RLU) zur Bestimmung von Formaldehyd, VOC und Phthalaten (Beiakte 2 zu 23 K 7945/08, Bl. 93 - 119).

    - Prüfbericht Nr. A 000 0000P der C GmbH vom 10. November 2006: Prüfung einer Materialprobe der Lebensmittelmodelle auf VOC, insbesondere Weichmacher, im Feststoff (Beiakte 2 zu 23 K 7945/08, Bl. 120 ff.);.

    - Prüfbericht Nr. A 000 0000I der C GmbH vom 28. November 2006, Prüfung vom 22. - 24. November 2006: Luftprobe der Ausgasungen der Lebensmittelattrappen bei 60°C, Untersuchung auf VOC (Beiakte 2 zu 23 K 7945/08, Bl. 123 ff.).

    - Prüfbericht des HYI vom 14. Dezember 2006 (Zeichen A-000000-00-Me), Probenahme am 6./7. November 2006, Auftraggeber Kreis O - Hochbauamt - Raumluftproben auf Phthalate in den Räumen 1.n, 7.l, 7.m, Feststoffproben auf Phthalate und Flammschutzmittel (Untersuchung des PVC-Bodens und des Hausstaubs, in Raum 1.n zusätzlich auch der Lebensmittelattrappen); Untersuchung der Lebensmittelattrappen auf VOC-Emissionen in Prüfkammer durch Gaschromatographie/ Massenspektrometrie (Beiakte 2 zu 23 K 7945/08, Bl. 343 - 366).

    Wegen der Einzelheiten der Unfallmeldung der OStR'in I und der Bescheinigung der Ehefrau des Klägers wird auf Beiakte 2 zu 23 K 7945/08, Bl. 1 - 251, insbesondere Bl. 45, Bezug genommen.

    Nach Ablehnung dieses Antrags durch die Bezirksregierung Düsseldorf im Januar 2007 erhob die OStR'in I Widerspruch (Beiakte 2 zu 23 K 7945/08, Bl. 275 - 366).

    Wegen der Einzelheiten wird auf Beiakte 1 zu 23 K 7945/08, Bl. 367 - 371, verwiesen.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverständigengutachtens wird auf Beiakte 1 zu 23 K 7945/08, Bl. 505 - 514 verwiesen.

    Frau I erhob hiergegen im November 2008 die Klage 23 K 7945/08, mit der sie weiter die Anerkennung der Brustkrebserkrankung als Berufskrankheit verfolgte.

    Im Hinblick auf das Klageverfahren ihrer Kollegin I (23 K 7945/08), in dem es um dieselben Schadstoffe, dieselben Räume und dieselbe Krankheit gehe, sei sie mit einem Ruhen des Verfahrens einverstanden.

    - Gutachten H 0000 BB vom 18. August 2009, Beprobung am 5. August 2009: Messung auf PCB in Bezug auf Räume in Gebäude 3, teils Feststoffprobe Fugendichtmasse, ansonsten RLU (Beiakte 5 zu 23 K 7945/08).

    - Beiakte 1: Unfallakte der Ehefrau des Klägers, - Beiakten 2 und 3: Personalakten Bezirksregierung Düsseldorf - Unterordner A und C, - Beiakte 4: beim BBZ H über die Ehefrau des Klägers geführte Personal-Nebenakte, - Beiakte 5: Kopien aus der Versorgungsakte des LBV in Bezug auf das Witwergeld des Klägers (Personalnummer R 0000000000), - aus dem Verfahren 23 K 7945/08 Beiakten 5 und 8: Akten des Gesundheitsamts H (Kreis O) über Schadstoffbelastungen am BBZ H.

    Die Befassung des Sachverständigen I1 im Verfahren der Kollegin der Ehefrau des Klägers (Klägerin im Verfahren 23 K 7945/08) mit der Frage der Verursachung von Brustkrebs durch Benzol und der besonderen Gefährdung von Berufsschullehrerinnen war keine Untersuchung der Erkrankung der Ehefrau des Klägers, weil sich dies allein auf den Fall der OStR'in I bezog.

  • VG Ansbach, 31.05.2011 - AN 1 K 11.00685

    Für eine Erkrankung, die später als 10 Jahre nach dem behaupteten Unfallereignis

    Dies ist verfassungsrechtlich und zugleich im Hinblick auf europarechtliche Regelungen unbedenklich (vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 17.1.2011 - 23 K 7945/08; BVerwG, Beschluss vom 12.9.1995 - 2 B 61/95, Buchholz 239.1 § 31 BeamtVG Nr. 10; die hiergegen gerichtete Verfassungsbeschwerde hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 18.3.1998 - 2 BvR 2459/95 nicht zur Entscheidung angenommen; BVerwG, Beschluss vom 13.1.1978 - VI B 57.77, ZBR 1978, 202 ff.; OVG NRW, Urteil vom 24.5.2002 - 1 A 6168/96, Juris Rn. 65 ff.; BayVGH, Urteil vom 9.10.2008 - 3 B 05.1370, Juris Rn. 23; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, a.a.O., § 31 Erl.
  • VG Wiesbaden, 31.03.2011 - 1 K 156/10

    Erkrankung aufgrund PCB-belasteten Dienstraums ist kein Dienstunfall

    VG Arnsberg, aaO, juris, Rn. 23; VG Potsdam, aaO, juris, Rn. 29; VG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2011 - 23 K 7945/08 -, juris, Rn. 146; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.12.2008 - 21 A 2244/07 - juris, Rn. 7; Plog/Wiedow, aaO, Rn. 187; Schnellenbach, aaO, Rn. 638a; jeweils mit weiteren Nachweisen.
  • VG Gelsenkirchen, 20.09.2011 - 12 K 375/09

    Feuerwehr; Strahlenschutzbeauftragter; Leukämie; Dienstunfall; Berufskrankheit;

    vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 17. Januar 2011 - 23 K 7945/08 -, juris; Stegmüller/Schmalhofer/Bauer, Beamtenversorgungsrecht des Bundes und der Länder, Erl.
  • VG Bremen, 07.12.2012 - 2 K 847/11

    Anerkennung Dienstunfall - Berufskrankheit; Bronchialkarzinom;

    Nicht ausreichend zur Erfüllung des Tatbestands der Dienstunfallfiktion ist es daher, wenn die erhöhte Krankheitsgefahr nicht von der Art der Tätigkeit, sondern von den räumlichen Verhältnissen, in denen sie ausgeübt wurde, ausgeht (einhellige verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung auch der Obergerichte: siehe OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 16.02.1996 - 2 A 11573/95 - a.a.O.; Bayr VGH, Urt. v. 17.05.1995 - 3 B 94.3181 - juris zur Kontamination von Amtsräumen des Beamten mit Quecksilber; VG Wiesbaden, Urt. v. 31.03.2011 - 1 K 156/10.WI - juris: Lehrer, der in schadstoffbelasteteten Räumen unterrichtete; VG Düsseldorf, Urt. v. 17.01.2011 - 23 K 7945/08 - juris: Brustkrebserkrankung einer Berufsschullehrerin, die sich in den Unterrichtsräumen Schadstoffen sowie Kfz-Abgasen aus der Kfz-Werkstatt der Berufsschule ausgesetzt sah; VG Gelsenkirchen, Urt. v. 28.11.2006 - 12 K 4670/03 - zur Atemwegserkrankung, die auf einen Befall des Dienstzimmers mit Schimmelpilzen zurückgeführt wurde (in der Datenbank der Justiz NRW im Internet).
  • VG Braunschweig, 23.08.2012 - 7 A 126/12

    Ausschlussfrist; Sachschadensersatz; Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand

    Auch gegen sie ist eine Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nicht möglich (vgl. Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 04.12.2009 - 3 ZB 09.657 -, juris; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 07.03.1995 - 1 UE 1098/92 - juris; VG Düsseldorf, Urteil vom 17.01.2011 - 23 K 7945/08 -, juris; Wilhelm in Fürst, Beamtenrecht des Bundes und der Länder, § 45 BeamtVG, Rn. 7).
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