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   VG Frankfurt/Main, 10.12.2001 - 23 L 2237/01 (V)   

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https://dejure.org/2001,17070
VG Frankfurt/Main, 10.12.2001 - 23 L 2237/01 (V) (https://dejure.org/2001,17070)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10.12.2001 - 23 L 2237/01 (V) (https://dejure.org/2001,17070)
VG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 10. Dezember 2001 - 23 L 2237/01 (V) (https://dejure.org/2001,17070)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Dienstvereinbarung zur Gestaltung von Gesundheitsgesprächen ; Mitbestimmungsrecht bei der Führung von Dienstgesprächen; Regelung der Ordnung und des Verhaltens der Beschäftigten in der Dienststelle; Krankengespräche zur Aufklärung der möglicherweise im Dienstbetrieb ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2002, 615
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • VGH Hessen, 28.03.1990 - BPV TK 3254/89

    Zur Mitbestimmung bei Anordnungen über das Verhalten der Amtsleitung gegenüber

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.12.2001 - 23 L 2237/01
    Den vom BVerwG in seinem Beschluss 6.2.1991 (6 PB 6.90 - PersR 1991, 138, 139) im Hinblick auf den vorausgegangenen Beschluss des HessVGH (28.3.1990 - BPV TK 3254/89) gezogenen Grenzen für die mitbestimmungsmäßige Beeinflussung von Krankengesprächen tragen die im Antrag ausdrücklich enthaltenen Einschränkungen bereits Rechnung.
  • BVerwG, 06.02.1991 - 6 PB 6.90

    Mitbestimmungsrecht des Personalrats bei Regelungen zur Ordnung der Dienststelle

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.12.2001 - 23 L 2237/01
    Den vom BVerwG in seinem Beschluss 6.2.1991 (6 PB 6.90 - PersR 1991, 138, 139) im Hinblick auf den vorausgegangenen Beschluss des HessVGH (28.3.1990 - BPV TK 3254/89) gezogenen Grenzen für die mitbestimmungsmäßige Beeinflussung von Krankengesprächen tragen die im Antrag ausdrücklich enthaltenen Einschränkungen bereits Rechnung.
  • BVerwG, 09.12.1998 - 6 P 6.97

    Mitbestimmung bei Änderungskündigungen zur individualvertraglichen Vereinbarung

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.12.2001 - 23 L 2237/01
    Diese Begrenzung sei jedoch zurückhaltender Natur (Beschluss v. 9.12.1998 - 6 P 6.97 - PersR 1999, 265, 267).
  • BAG, 08.11.1994 - 1 ABR 22/94

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Führung von Krankengesprächen

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.12.2001 - 23 L 2237/01
    Dies unterfällt dem Mitbestimmungstatbestand in § 74 Abs. 1 Nr. 7 HPVG, wie das BAG zu dem insoweit vergleichbaren § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG entschieden hat (Beschluss v. 8.11.1994 - 1 ABR 22/94 - NZA 1995, 857 f.).
  • BVerwG, 04.05.1982 - 6 P 28.81

    Rechtsmittel

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.12.2001 - 23 L 2237/01
    Gegenstand eines derartigen Initiativantrages kann auch der Wunsch sein, über bestimmte Fragen das Mitbestimmungsrecht in der Form einer Dienstvereinbarung auszuüben (BVerwG, Beschluss v. 1.11.1983 - 6 P 28.81 - PersV 1985, 473 ff.).
  • OVG Niedersachsen, 16.02.2000 - 18 L 4470/97

    Zulässigkeit eines Initiativantrages eines Personalrates;

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.12.2001 - 23 L 2237/01
    Das Nds OVG hat zwar in einem ähnlich gelagerten Fall dem Personalrat die gerichtliche Feststellung eines Initiativantrags verweigert, weil er zu unbestimmt sei und keine konkrete Maßnahme zur künftigen Verwirklichung bezeichne (Beschluss v. 16.2.2000 - 18 L 4470/97 - PersV 2000, 412, 413).
  • BVerwG, 01.11.1983 - 6 P 28.82

    Gegenstand der Personalvertretung - Initiativrecht der Personalvertretung -

    Auszug aus VG Frankfurt/Main, 10.12.2001 - 23 L 2237/01
    Gegenstand eines derartigen Initiativantrages kann auch der Wunsch sein, über bestimmte Fragen das Mitbestimmungsrecht in der Form einer Dienstvereinbarung auszuüben (BVerwG, Beschluss v. 1.11.1983 - 6 P 28.81 - PersV 1985, 473 ff.).
  • BAG, 22.10.2015 - 2 AZR 582/14

    Betriebsbedingte Kündigung - Lehrkraft ohne Lehrbefähigung

    Neben die Zuständigkeiten nach den ZustAN-KM treten Entscheidungsbefugnisse bezüglich der Lage der Arbeitszeit (Aufstellung der Stundenpläne) und in anderen Bereichen (vgl. etwa BVerwG 3. Dezember 2001 - 6 P 12/00 - [Überstundenanordnung]; Hamburgisches OVG 28. Februar 2000 - 8 Bf 338/99 PVL - [Fragebogen Lehrerleistung und Lehrerverhalten]; VG Frankfurt 10. Dezember 2001 - 23 L 2237/01 (V) - [Krankengespräche]) .
  • VG Hamburg, 17.12.2021 - 25 FL 115/21

    Zur Mitbestimmungspflicht des Personalrats bei formalisierten Krankengesprächen

    Die Ein- und Durchführung von Krankengesprächen, mit denen im Dienstbetrieb liegende Ursachen für Erkrankungen von Beschäftigten aufgeklärt werden sollen, stellt eine Maßnahme im Bereich des Gesundheitsschutzes dar sowie eine Maßnahme zur Regelung der Ordnung in der Dienststelle (VG Frankfurt, Beschl. v. 10.12.2001, 23 L 2237/01 (V), juris Rn. 13; vgl. VG Potsdam, Beschl. v. 17.12.1997, 11 K 4471/96.PVL, juris Ls.).

    Ein Mitbestimmungsrecht setzt voraus, dass die Regelung der Gespräche nicht dazu bestimmt ist, die Erfüllung von Dienstaufgaben der betroffenen Beschäftigten oder ihr Arbeits-/Dienstverhalten unmittelbar zu regeln (VG Frankfurt, Beschl. v. 10.12.2001, a.a.O.).

  • LAG Hamm, 14.01.2005 - 10 TaBV 85/04

    Mitbestimmung des Betriebsrats Unterlassungsanspruch Führung von

    Zwischen den Beteiligten besteht auch kein Streit darüber, dass die Führung von Krankengesprächen in formalisierter Form grundsätzlich nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG mitbestimmungspflichtig ist, weil es dabei um das Verhalten der Arbeitnehmer in Bezug auf die betriebliche Ordnung und nicht um das Verhalten bei der Arbeitsleistung selbst geht (BAG, Beschluss vom 08.11.1994 - AP BetrVG 1972 § 87 Ordnung des Betriebes Nr. 24; LAG Hamburg, Beschluss vom 10.07.1991 - LAGE BetrVG § 87 Betriebliche Ordnung Nr. 8; LAG Hamm, Beschluss vom 03.06.1997 - 13 TaBV 51/97 - VG Frankfurt, Beschluss vom 10.12.2001 - NZA-RR 2002, 615; Fitting, a.a.O., § 87 Rdz. 71; DKK-Klebe, a.a.O., § 87 Rdz. 52; ErfK/Kania, a.a.O., § 87 Rdz. 21; andere Auffassung: LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 05.03.1991 - NZA 1992, 184; LAG Frankfurt, Beschluss vom 24.03.1992 - NZA 1993, 237; Richardi, BetrVG, 9. Aufl., § 87 Rdz. 192; Wiese, GK-BetrVG, a.a.O., § 87 Rdz. 225; Raab NZA 1993, 193; Hunold, BB 1995, 1188 m.w.N.).
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