Rechtsprechung
LG Köln, 13.10.2010 - 23 O 256/10 |
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Volltextveröffentlichung
Wird zitiert von ...
- LG Köln, 06.07.2011 - 23 O 295/10
Kosten der Versorgung mit häuslicher Intensivkrankenpflege im Umfang von 24 …
Im vorangegangenen einstweiligen Verfügungsverfahren (Az. 23 O 256/10) schlossen die Parteien vor dem OLG Köln einen Prozessvergleich, infolgedessen die Beklagte vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache die Kosten für die Behandlungspflege aus der Krankheitskostenversicherung für 21 Stunden täglich bei einem Stundensatz von 38, 00 EUR erstattet.Die Akten zu dem Az. 23 O 256/10 waren beigezogen und Gegenstand der mündlichen Verhandlung.