Weitere Entscheidung unten: LG Köln, 18.03.2009

Rechtsprechung
   LG Berlin, 28.02.2008 - 23 O 384/07   

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https://dejure.org/2008,38783
LG Berlin, 28.02.2008 - 23 O 384/07 (https://dejure.org/2008,38783)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.02.2008 - 23 O 384/07 (https://dejure.org/2008,38783)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - 23 O 384/07 (https://dejure.org/2008,38783)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zahlung aus Bürgschaftsvertrag i.V.m einem Leasingvertrag aufgrund einer Kündigung des Leasingsvertrags wegen Zahlungsverzugs; Zumutbarkeit eines Vorgehens primär gegen den Händler durch den Leasingnehmer aufgrund der Wahl des Leasingnehmers bzgl. des Leasingguts und des ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.10.1991 - III ZR 141/90

    Wirksamkeit einer formularmäßig vereinbarten Schiedsklausel

    Auszug aus LG Berlin, 28.02.2008 - 23 O 384/07
    Im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern kann § 320 BGB grundsätzlich formularmäßig eingeschränkt bzw. abbedungen werden, soweit die Gegenforderungen nicht rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind (vgl. Grüneberg in Palandt, BGB, 67. Aufl., § 309 Rn. 16; BGH NJW 1992, 575, 577).
  • KG, 13.11.2009 - 14 U 88/08

    Kfz-Leasing: Inhaltskontrolle für AGB-Klauseln über die Pflicht zur Weiterzahlung

    Die Berufung des Beklagten gegen das am 28. Februar 2008 verkündete Urteil des Landgerichts Berlin - 23 O 384/07 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

    unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Berlin vom 28. Februar 2008 (Az. 23 O 384/07) die Klage abzuweisen,.

    das Urteil des Landgerichts Berlin vom 28. Februar 2008 (Az. 23 O 384/07) aufzuheben und den Rechtsstreit an das Landgericht Berlin zurückzuverweisen.

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Rechtsprechung
   LG Köln, 18.03.2009 - 23 O 384/07   

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https://dejure.org/2009,29894
LG Köln, 18.03.2009 - 23 O 384/07 (https://dejure.org/2009,29894)
LG Köln, Entscheidung vom 18.03.2009 - 23 O 384/07 (https://dejure.org/2009,29894)
LG Köln, Entscheidung vom 18. März 2009 - 23 O 384/07 (https://dejure.org/2009,29894)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • medizinrecht-aktuell.de (Kurzinformation)

    Kostenerstattung durch private Krankenversicherung für die Befruchtung von mehr als sechs Eizellen pro Versuch bei IVF-Behandlungen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.09.2005 - IV ZR 113/04

    Zur Erstattungsfähigkeit der Kosten einer auf die Geburt eines zweiten Kindes

    Auszug aus LG Köln, 18.03.2009 - 23 O 384/07
    (vgl. hierzu im einzelnen BGH VersR 2005, 1673).

    Dies gilt besonders deshalb, weil nach der Rechtsprechung des BGH, der die Kammer sich angeschlossen hat, eine Beschränkung der Maßnahmen zur künstlichen Befruchtung auf eine bestimmte Anzahl von Versuchen von der Krankenversicherung nicht geltend gemacht werden kann, sondern die Kosten aller Versuche zu erstatten sind, so lange noch die erforderliche Erfolgsaussicht der Behandlung besteht (BGH VersR 2005, 1673).

    Die vorprozessual vorgenommene Beschränkung auf lediglich vier Versuche unabhängig von einer weiter bestehenden Erfolgsaussicht steht im Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH (VersR 2005, 1673), so dass der Feststellungsantrag bis zur nach Rechtshängigkeit erweiterten Leistungszusage zulässig und begründet war.

  • LG Köln, 18.03.2009 - 23 O 51/08

    Anspruch eines zeugungsunfähigen Versicherten gegen den privaten

    Auszug aus LG Köln, 18.03.2009 - 23 O 384/07
    Das Gericht hat Beweis erhoben durch Verwertung eines in dem Rechtsstreit 23 O 51/08 LG Köln mündlich erstatteten Gutachtens des Sachverständigen Prof. Dr. O.

    vom 8.10.2008 in dem Rechtsstreit 23 O 51/08 LG Köln verwiesen.

  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 133/95

    Der BGH zur medizinisch notwendigen Heilbehandlung von AIDS

    Auszug aus LG Köln, 18.03.2009 - 23 O 384/07
    Eine Behandlungsmaßnahme ist medizinisch notwendig, wenn es nach den objektiven medizinischen Befunden und wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Zeitpunkt der Behandlung vertretbar war, sie als medizinisch notwendig anzusehen (BGH VersR 1996, 1224).
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