Rechtsprechung
   LG Hagen, 29.11.2017 - 23 O 45/17   

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https://dejure.org/2017,53843
LG Hagen, 29.11.2017 - 23 O 45/17 (https://dejure.org/2017,53843)
LG Hagen, Entscheidung vom 29.11.2017 - 23 O 45/17 (https://dejure.org/2017,53843)
LG Hagen, Entscheidung vom 29. November 2017 - 23 O 45/17 (https://dejure.org/2017,53843)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • JurPC

    Schleichwerbung auf Instagram

  • aufrecht.de

    Unzulässige Schleichwerbung durch Influencerin bei Instagram

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verschleierung des kommerziellen Charakters eines Weblogs (Blogs)

  • Wolters Kluwer

    Verschleierung von Werbung bei dem Instagram-blog

  • online-und-recht.de

    Und wieder: Unzulässige Schleichwerbung auf Instagram

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Influencer muss kommerzielle Links kennzeichnen

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Influencer muss kommerzielle Links kennzeichnen

  • cmshs-bloggt.de (Kurzinformation)

    Kennzeichnungspflicht auf Social Media-Kanälen

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    Werbung auf Instagram muss ausreichend gekennzeichnet werden

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Schleichwerbung auf Instagram bei fehlender Kennzeichnung als Werbung - Verstoß gegen HCVO durch Begriff detox delight

  • ratgeberrecht.eu (Kurzinformation)

    Schleichwerbung durch Instagram-Posts

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unzulässige Schleichwerbung auf Instagram

  • bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Schleichwerbung auf Social-Media-Plattform Instagram

Papierfundstellen

  • MMR 2018, 420
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • OLG Düsseldorf, 15.03.2016 - 20 U 75/15

    Wettbewerbswidrigkeit der Benennung einer Kräuterteemischung mit der Bezeichnung

    Auszug aus LG Hagen, 29.11.2017 - 23 O 45/17
    Nach ihm sind die nationalen Gericht und Verwaltungsbehörden gehalten, von ihrer eigenen Urteilsfähigkeit unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union auszugehen, Erwägungsgrund 16 S. 5 und 6 HCVO (so OLG Düsseldorf, Urteil vom 15.3.2016, 20 U 75/15, zitiert nach juris Rn. 18 mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 22.12.2015 - VI ZR 79/15

    Zivilrechtsstreit: Zustellungsmangel bei Zustellung einer einfachen statt einer

    Auszug aus LG Hagen, 29.11.2017 - 23 O 45/17
    Im Übrigen wäre ein etwaiger Formmangel ebenfalls durch den unbestrittenen tatsächlichen Zugang gem. § 189 ZPO ebenfalls geheilt (BGH, NJW 2016, 1517, zit. nach juris Rn. 15).
  • LG Düsseldorf, 15.12.2016 - 14c O 73/16

    Unterlassungsanspruch des Vertriebs von Luftliegen

    Auszug aus LG Hagen, 29.11.2017 - 23 O 45/17
    Denn gibt eine Partei eine Geschäftsanschrift an, dann muss sie eine Zustellung an diesem Ort hinnehmen, d. h. sie muss sich nach Treu und Glauben so behandeln lassen, als wäre die Zustellung erfolgt (LG Düsseldorf, Urteil v. 15.12.2016, 14c O 73/16, zit. nach juris Rn. 44).
  • BGH, 23.10.2003 - I ZB 45/02

    Ordnungsgeld gegen C & A wegen Verkaufsaktion zur Euro-Einführung bestätigt

    Auszug aus LG Hagen, 29.11.2017 - 23 O 45/17
    Erforderlich ist jedoch, dass sich die Beglaubigung unzweideutig auf das gesamte Schriftstück erstreckt und dessen Blätter als Einheit derart verbunden sind, dass die körperliche Verbindung als dauernd gewollt erkennbar und nur durch Gewaltanwendung zu lösen ist (vgl. BGH, NJW 1974, 1383; BGH, NJW 2004, 506).
  • BGH, 27.05.1974 - VII ZB 5/74

    Anforderungen an die ordnungsgemäße Zustellung eines Urteils

    Auszug aus LG Hagen, 29.11.2017 - 23 O 45/17
    Erforderlich ist jedoch, dass sich die Beglaubigung unzweideutig auf das gesamte Schriftstück erstreckt und dessen Blätter als Einheit derart verbunden sind, dass die körperliche Verbindung als dauernd gewollt erkennbar und nur durch Gewaltanwendung zu lösen ist (vgl. BGH, NJW 1974, 1383; BGH, NJW 2004, 506).
  • VG Münster, 14.06.2010 - 1 L 155/10

    Zulässigkeit eines Haus-Gewinnspiels im Internet

    Auszug aus LG Hagen, 29.11.2017 - 23 O 45/17
    Bei dem Weblog der Beklagten handelt es sich um ein Telemedium i. S. d. § 1 RStV, für das die Regelungen des IV.-VI. Abschnitts des Staatsvertrags, i. E. § 58 RStV gelten (vgl. VG Münster, Urt. v. 14.6.2010, 1 L 155/10 zur Homepage eines Internetanbieters, zit. nach juris).
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