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   LG Münster, 20.11.2015 - 023 O 55/15   

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https://dejure.org/2015,50967
LG Münster, 20.11.2015 - 023 O 55/15 (https://dejure.org/2015,50967)
LG Münster, Entscheidung vom 20.11.2015 - 023 O 55/15 (https://dejure.org/2015,50967)
LG Münster, Entscheidung vom 20. November 2015 - 023 O 55/15 (https://dejure.org/2015,50967)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • aufrecht.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch einer als wettbewerbswidrig beanstandeten Werbung von Angaben an der Außenfassade des Praxisgebäudes (hier: Augenabteilung); Beeinträchtigung von Patienten als Verbraucher

  • kanzlei.biz

    "Augenabteilung am St. G" - Irreführende Werbung einer Augenarztpraxis

  • online-und-recht.de

    Irreführende Werbung eines Augenarztes durch Aussage "Augenabteilung am St. G"

  • ra.de
  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abteilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Augenärztliche Gemeinschaftspraxis im Krankenhausanbau darf nicht mit "AUGENABTEILUNG AM ST. G" auf der Fassade werben

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung eines Augenarztes durch Werbeaussage "Augenabteilung am St. G"

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 87 (Kurzinformation)

    Ärztliches Berufsrecht | Wettbewerbsrecht/Heilmittelwerberecht | Keine Bezeichnung einer Praxis mit Belegbetten als "Augenabteilung am St. F.-Hospital"

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 20.06.2013 - I ZR 201/11

    Markenheftchen II

    Auszug aus LG Münster, 20.11.2015 - 23 O 55/15
    Der Beklagte meint, als Mitglied der Gemeinschaftspraxis und damit als GbR-Gesellschafter hafte er nach der Rechtsprechung des BGH (Urt. v. 20.06.2013, I ZR 201/11) nicht persönlich für Unterlassungspflichten der GbR, da die Unterlassung durch einen Gesellschafter zwangsläufig einen anderen Inhalt habe als diejenige der Gesellschaft.

    Die vom Beklagten zitierte Entscheidung des BGH (BGH, Urt. v. 20.06.2013, I ZR 201/11) greift hier nicht.

    Eine mit der Gesellschaft deckungsgleiche Verpflichtung als Gesellschafter könne bei Unterlassungspflichten jedoch nicht bestehen, so dass der Gesellschafter persönlich daher grundsätzlich nicht unmittelbar für eine strafbewehrte Verpflichtung der Gesellschaft in Anspruch genommen werden könne, die darauf gerichtet sei, eine Handlung zu unterlassen (vgl. BGH, Urt. v. 20.06.2013, I ZR 201/11, zitiert nach Juris, RN 11).

  • BGH, 18.06.2014 - I ZR 242/12

    Keine automatische persönliche Haftung des GmbH-Geschäftsführers -

    Auszug aus LG Münster, 20.11.2015 - 23 O 55/15
    Bei einer GmbH haftet der Geschäftsführer für unlautere Wettbewerbshandlungen der von ihm vertretenen GmbH nur, wenn er daran entweder durch positives Tun beteiligt war oder wenn er die Wettbewerbsverstöße aufgrund einer nach allgemeinen Grundsätzen des Deliktrechts begründeten Garantenstellung hätte verhindern müssen (vgl. BGH, Urt. v. 18.06.2014, I ZR 242/12, zitiert nach Juris RN 17).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2005 - 6t A 53/03

    Berufsrecht - Welche Werbung ist in Zeitungsartikeln und Anzeigen erlaubt?

    Auszug aus LG Münster, 20.11.2015 - 23 O 55/15
    Die Verwendung des Begriffs "Abteilung" im Zusammenhang mit einer ärztlichen Tätigkeitsangabe suggeriert beim unbefangenen Adressaten eine organisatorische Einbindung in eine Krankenhausstruktur (vgl. OVG NRW, Urt. v. 22.06.2005, 6t A 53/03.T, zitiert nach Juris, RN 46).
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