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   LG Frankfurt/Main, 08.09.2016 - 23 O 561/15   

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LG Frankfurt/Main, 08.09.2016 - 23 O 561/15 (https://dejure.org/2016,68235)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08.09.2016 - 23 O 561/15 (https://dejure.org/2016,68235)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 08. September 2016 - 23 O 561/15 (https://dejure.org/2016,68235)
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 15.05.2020 - 2 U 7/19

    Keine Ansprüche des Frankfurter Renn-Klubs in Millionenhöhe

    Hinsichtlich der geltend gemachten Ansprüche aus vermeintlich entgangenen Sponsoren- und Spendengeldern stehe der Klage eine anderweitige Rechtshängigkeit bzw. zwischenzeitlich die eingetretene Rechtskraft entgegen, da der Zedent solche Ansprüche gegen die Beklagten zu 1) und 2) bereits in einem anderen Rechtsstreit gerichtlich geltend mache (Landgericht Frankfurt a.M., Az. 2-23 O 561/15, OLG Frankfurt a.M., Az. 4 U 280/16, BGH, Az. II ZR 400/17).

    Die Forderung des Zedenten gegen die Beklagten auf Zahlung von 2.880.000,- EUR als Teil des Gesamtbetrages der Zahlung der Beklagten zu 3) an den Beklagten zu 2) aus der notariellen Vereinbarung vom 5.8.2014 von 2.980.000,- EUR war nicht Teil der gegenüber den hiesigen Beklagten zu 1) und 2) geltend gemachten Klageforderung in dem Rechtsstreit vor dem Landgericht Frankfurt a.M., Az. 2-23 O 561/15, OLG Frankfurt a.M., Az. 4 U 280/16, BGH, Az. II ZR 400/17.

    Soweit die Klägerin die Klage erstinstanzlich weiterhin auf angebliche Ansprüche, insbesondere gegen den Beklagten zu 2), wegen des Vorenthaltens von Sponsoren- und Spendengeldern gestützt hat, die insgesamt bereits Gegenstand des oben genannten Rechtsstreits vor dem Landgericht Frankfurt a.M., Az. 2-23 O 561/15, OLG Frankfurt a.M., Az. 4 U 280/16, BGH, Az. II ZR 400/17, waren, hat sie dies jedenfalls in der Berufungsinstanz nicht mehr weiterverfolgt.

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