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   LG Berlin, 02.12.2009 - 23 O 68/09   

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LG Berlin, 02.12.2009 - 23 O 68/09 (https://dejure.org/2009,26700)
LG Berlin, Entscheidung vom 02.12.2009 - 23 O 68/09 (https://dejure.org/2009,26700)
LG Berlin, Entscheidung vom 02. Dezember 2009 - 23 O 68/09 (https://dejure.org/2009,26700)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Journalisten auf Ersatz von immateriellen Schäden aufgrund der Überwachung durch einen Nachrichtendienst zwecks Aufklärung der Informationsquellen des Journalisten; Berücksichtigung der Art der Informationsgewinnung über eine Person bei der Beurteilung der ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch eines Journalisten auf Ersatz von immateriellen Schäden aufgrund der Überwachung durch einen Nachrichtendienst zwecks Aufklärung der Informationsquellen des Journalisten; Berücksichtigung der Art der Informationsgewinnung über eine Person bei der Beurteilung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • spiegel.de (Pressemeldung, 14.12.2009)

    BND soll Entschädigung zahlen

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 851
  • DVBl 2010, 329
  • afp 2010, 284
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62

    Spiegel-Affäre ("Bedingt abwehrbereit")

    Auszug aus LG Berlin, 02.12.2009 - 23 O 68/09
    Der Kläger genießt als Journalist nach Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG den Schutz der Presse- oder Medienfreiheit, die als subjektives Grundrecht gewährleistet ist (so BVerfGE 20, 162 ff., Rn. 38, zitiert nach [...] - Spiegelurteil).

    Berührt ist namentlich der durch die Pressefreiheit gewährleistete Informantenschutz, der wesentliche Bedeutung für den freien Informationsfluss und die Arbeit freier Medien hat (vgl. schon BVerfGE 20, 162 ff., Rn. 39).

    Durchsuchungen und Beschlagnahmen in einem Ermittlungsverfahren gegen Presseangehörige sind im Hinblick auf den durch die Pressefreiheit gewährleisteten Informantenschutz "verfassungsrechtlich unzulässig, wenn sie ausschließlich oder vorwiegend dem Zweck dienen, die Person des Informanten zu ermitteln" (BVerfG, a.a.O., Rn. 60 m. V. a. BVerfGE 20, 162 ff.).

  • BVerfG, 27.02.2007 - 1 BvR 538/06

    Informantenschutz

    Auszug aus LG Berlin, 02.12.2009 - 23 O 68/09
    Im Rahmen einer internen Prüfung sei die Beklagte vor diesem Hintergrund zu dem Schluss gelangt, dass die verantwortlichen Mitarbeitern jedenfalls nicht nachweisbar schuldhaft gehandelt hätten, zumal das CICERO-Urteil des BVerfG (BVerfGE 117, 244 ff.) erst nach dem streitgegenständlichen Geschehen im Jahre 2007 ergangen sei.

    Für die strafprozessualen Vorschriften der §§ 102, 94 StPO über die Beschlagnahme und Durchsuchung hat das BVerfG im Cicero-Fall (BVerfGE 117, 244 ff., zitiert nach [...]) vor diesem Hintergrund entschieden, dass gegen Mitarbeiter von Presse und Rundfunk ein qualifizierter Tatverdacht vorliegen muss, um den durch §§ 97 Abs. 5 Satz 1, 53 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 StPO einfachgesetzlich konkretisierten Informantenschutz entfallen zu lassen.

  • BGH, 23.10.2003 - III ZR 9/03

    Zu Ansprüchen wegen amtspflichtwidriger Maßnahmen von Staatsanwaltschaft und

    Auszug aus LG Berlin, 02.12.2009 - 23 O 68/09
    Der BGH hat im Falle einer amtspflichtwidrig veranlassten Abhöraktion, in deren Rahmen der dortige Kläger über einen Zeitraum von 20 Monaten in seiner Wohnung belauscht worden war, eine Geldentschädigung für erforderlich gehalten (vgl. BGH NJW 2003, 3693 ff.).
  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus LG Berlin, 02.12.2009 - 23 O 68/09
    Hinsichtlich des Umfangs ihrer Rechtsfolge "offene" Normen müssen, wenn sie als allgemeine Gesetze im Einzelfall Art. 5 Abs. 1 GG beschränken sollen, mit Hilfe geeigneter Grundsätze für ihre Anwendung konkretisiert werden (vgl. BVerfGE 66, 116 ff., Rn. 56 f., zitiert nach [...] - "Wallraff").
  • BVerfG, 22.06.1960 - 2 BvR 125/60

    Jugendgefährdende Schriften I

    Auszug aus LG Berlin, 02.12.2009 - 23 O 68/09
    Eine Verletzung der Rechte des Klägers aus Art. 2 Abs. 1 GG kommt nicht in Betracht, da Art. 5 GG in Bezug auf seine Sozialsphäre das speziellere Grundrecht verbürgt, hinter welches das allgemeine Persönlichkeitsrecht inhaltlich zurücktritt (vgl. hierzu BVerfGE 11, 234 ff., Rn. 13, zitiert nach [...]).
  • BGH, 04.11.2004 - III ZR 361/03

    Zu Entschädigungsansprüchen eines Strafgefangenen wegen menschenunwürdiger

    Auszug aus LG Berlin, 02.12.2009 - 23 O 68/09
    Anders als beim Schmerzensgeldanspruch steht bei dem Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers im Vordergrund (BGHZ 128, 1, 15 m.w.N.; BVerfG NJW 2000, 2187 f) " (BGHZ 161, 33 ff., Rn. 10, zitiert nach [...]).
  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus LG Berlin, 02.12.2009 - 23 O 68/09
    Liegt objektiv eine Amtspflichtverletzung vor, so muss der in Anspruch Genommene sein mangelndes Verschulden darlegen (vgl. BGH VersR 2002, 622 ).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Berlin, 02.12.2009 - 23 O 68/09
    Anders als beim Schmerzensgeldanspruch steht bei dem Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers im Vordergrund (BGHZ 128, 1, 15 m.w.N.; BVerfG NJW 2000, 2187 f) " (BGHZ 161, 33 ff., Rn. 10, zitiert nach [...]).
  • BVerfG, 08.03.2000 - 1 BvR 1127/96

    Schmerzensgeld bei psychischen Gesundheitsschäden, hier: Nichtannahme einer

    Auszug aus LG Berlin, 02.12.2009 - 23 O 68/09
    Anders als beim Schmerzensgeldanspruch steht bei dem Anspruch auf eine Geldentschädigung wegen einer Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts der Gesichtspunkt der Genugtuung des Opfers im Vordergrund (BGHZ 128, 1, 15 m.w.N.; BVerfG NJW 2000, 2187 f) " (BGHZ 161, 33 ff., Rn. 10, zitiert nach [...]).
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Rechtsprechung
   LG Heilbronn, 10.11.2009 - 23 O 68/09 KfH   

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https://dejure.org/2009,24732
LG Heilbronn, 10.11.2009 - 23 O 68/09 KfH (https://dejure.org/2009,24732)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 10.11.2009 - 23 O 68/09 KfH (https://dejure.org/2009,24732)
LG Heilbronn, Entscheidung vom 10. November 2009 - 23 O 68/09 KfH (https://dejure.org/2009,24732)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 3; 5 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3; 8 UWG
    Ein Bus macht noch keinen Fuhrpark - Irreführende Werbung

  • online-und-recht.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit "Fuhrpark" bei nur einem einzigen Bus

  • omnibusrevue.de (Kurzinformation)

    Irreführende Werbung mit neuen Bussen

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Unternehmen darf mit nur einem einzigen Bus nicht mit "Fuhrpark" werben

  • busradar.de (Kurzinformation)

    Aufgepasst! Werbung mit dem Omnibusfuhrpark

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.10.2006 - I ZR 33/04

    Regenwaldprojekt I

    Auszug aus LG Heilbronn, 10.11.2009 - 23 O 68/09
    Nach der Lebenserfahrung liegt es nahe, dass die Fehlvorstellung über Größe, Bedeutung und Marktstellung des Unternehmens des Beklagten für die Entscheidung über die Inanspruchnahme seiner Dienste zumindest für einen nicht unbeachtlichen Teil des Verkehrs von Bedeutung ist (vergl. hierzu BGH GRUR 07, 247).
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Rechtsprechung
   LG Frankfurt/Main, 12.05.2011 - 23 O 68/09   

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https://dejure.org/2011,85775
LG Frankfurt/Main, 12.05.2011 - 23 O 68/09 (https://dejure.org/2011,85775)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12.05.2011 - 23 O 68/09 (https://dejure.org/2011,85775)
LG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 12. Mai 2011 - 23 O 68/09 (https://dejure.org/2011,85775)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 09.10.2013 - 7 U 120/11

    Zur Berufsunfähigkeit durch Zwangsstörungen

    die Berufung des Klägers zurückzuweisen und auf ihre Berufung das Urteil des Landgerichts Frankfurt a. M. vom 12.5.2011, 2-23 O 68/09, abzuändern und die Klage vollumfänglich abzuweisen.

    die Berufung der Beklagten zurückzuweisen und auf seine Berufung das am 12. Mai 2011 verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main, Az. 2-23 O 68/09 abzuändern und die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger weitere 2.475,80 EUR an vorgerichtlichen Rechtsanwaltskosten zu erstatten.

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