Rechtsprechung
   LG Aschaffenburg, 24.02.2011 - 23 S 129/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,40868
LG Aschaffenburg, 24.02.2011 - 23 S 129/10 (https://dejure.org/2011,40868)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 24.02.2011 - 23 S 129/10 (https://dejure.org/2011,40868)
LG Aschaffenburg, Entscheidung vom 24. Februar 2011 - 23 S 129/10 (https://dejure.org/2011,40868)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,40868) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Erstattung der Umsatzsteuer bei Erwerb eines Ersatzfahrzeugs trotz zumutbarer Reparatur des beschädigten Fahrzeugs

  • IWW
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Zum Anspruch auf Mehrwertsteuer bei Reparaturschaden - Steuer tatsächlich angefallen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 22.09.2009 - VI ZR 312/08

    Anspruch eines Geschädigten auf Ersatz der i.R.d. von ihm gewählten Weges der

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 24.02.2011 - 23 S 129/10
    Zur Begründung verweist der Kläger auf die Entscheidung des BGH vom 22.09.2009 (Az: VI ZR 312/08), aus der im Umkehrschluss zu folgern sei, dass ein Geschädigter, der sich trotz klaren Reparaturschadens für eine Ersatzbeschaffung entscheide und dabei nachweislich Umsatzsteuer zu zahlen habe, dann auch die auf die Reparaturkosten entfallende Umsatzsteuer erstattet bekommen müsse.

    a) Der BGH (BGH NJW 2009, 3713 f.) war mit einem Fall befasst, in dem es zwar ebenfalls um einen Geschädigten ging, an dessen Fahrzeug ein eindeutiger Reparaturschaden weit entfernt vom Totalschaden entstanden war und der das Fahrzeug unrepariert veräußert und ein nicht gleichwertiges Ersatzfahrzeug erworben hat.

    a) Der BGH hat in seinem Urteil vom 22.09.2009 (NJW 2009, 3713 f.) die hier zu beurteilende Fallkonstellation nicht entschieden.

  • AG Münster, 16.10.2006 - 6 C 3692/06

    Berücksichtigung der Mehrwertsteuer bei der Berechnung von Kraftfahrzeugschäden

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 24.02.2011 - 23 S 129/10
    20 b) Für den hier zu entscheidenden Fall der Anschaffung einer nicht gleichwertigen Ersatzsache, bei der Umsatzsteuer angefallen ist, wird in der Rechtsprechung der Amts- (etwa AG Münster, Urteil vom 16.10.2006, Az: 6 C 3692/06) und Landgerichte (etwa LG Paderborn Schaden-Praxis 2008, 442 f.) verschiedentlich die Auffassung vertreten, dass bei einer fiktiven Schadensberechnung auf Gutachtensbasis gemäß § 249 Abs. 2 Satz 2 BGB die Erstattung der Umsatzsteuer generell nicht in Betracht komme.
  • LG Arnsberg, 30.03.2010 - 5 S 114/09

    Zum Anspruch auf Erstattung der Umsatzsteuer für die Anschaffung eines

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 24.02.2011 - 23 S 129/10
    c) Nach anderer Ansicht (LG Arnsberg NJW 2011, 158; LG Kassel, Urteil vom 26.02.2009, Az: 1 S 344/08; LG Saarbrücken, Urteil vom 21.05.2010, Az: 13 S 5/10) kann der Geschädigte, der sich, wie hier, ein mehrwertsteuerpflichtiges Ersatzfahrzeug anschafft, ohne dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, vom Schädiger die Erstattung von Mehrwertsteuer bis zu der Höhe verlangen, in der diese im Falle der Reparatur des Fahrzeuges angefallen wäre.
  • LG Kassel, 26.02.2009 - 1 S 344/08

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Ersatz der Mehrwertsteuer aus der

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 24.02.2011 - 23 S 129/10
    c) Nach anderer Ansicht (LG Arnsberg NJW 2011, 158; LG Kassel, Urteil vom 26.02.2009, Az: 1 S 344/08; LG Saarbrücken, Urteil vom 21.05.2010, Az: 13 S 5/10) kann der Geschädigte, der sich, wie hier, ein mehrwertsteuerpflichtiges Ersatzfahrzeug anschafft, ohne dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, vom Schädiger die Erstattung von Mehrwertsteuer bis zu der Höhe verlangen, in der diese im Falle der Reparatur des Fahrzeuges angefallen wäre.
  • LG Saarbrücken, 21.05.2010 - 13 S 5/10

    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Ersatz angefallener Umsatzsteuer bei einer

    Auszug aus LG Aschaffenburg, 24.02.2011 - 23 S 129/10
    c) Nach anderer Ansicht (LG Arnsberg NJW 2011, 158; LG Kassel, Urteil vom 26.02.2009, Az: 1 S 344/08; LG Saarbrücken, Urteil vom 21.05.2010, Az: 13 S 5/10) kann der Geschädigte, der sich, wie hier, ein mehrwertsteuerpflichtiges Ersatzfahrzeug anschafft, ohne dass ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt, vom Schädiger die Erstattung von Mehrwertsteuer bis zu der Höhe verlangen, in der diese im Falle der Reparatur des Fahrzeuges angefallen wäre.
  • LG Siegen, 27.11.2012 - 1 S 97/10

    Fiktive Schadensabrechnung

    Die Kammer schließt sich damit nunmehr der Rechtsprechung der anderen Berufungszivilkammer des Landgerichts Siegen an, die in diesem Sinne entschieden hat (Urteil, das auf die mündliche Verhandlung vom 12. April 2010 ergangen ist - 3 S 107/09, Seiten 5 - 8); sie steht insoweit in Übereinstimmung mit der - soweit ersichtlich - seit dem Jahr 2009 völlig einheitlichen Linie in der veröffentlichten Rechtsprechung der Berufungsgerichte und in der Literatur (vgl. OLG Dresden, Urteil vom 20.8.2010 - 7 U 682/10 [zitiert nach BeckRS 2011, 14147]; LG Bonn, Urteil vom 5.6.2012 - 8 S 84/12; LG Bremen, Urteil vom 24.5.2012 - 7 S 277/11 [zitiert nach juris]; LG Koblenz, Urteil vom 25.4.2012 - 12 S 4/12, DAR 2012, 464 [zitiert nach juris]; LG Aschaffenburg, Urteil vom 24.2.2011 - 23 S 129/10 mit zustimmender Anmerkung von Diehl, ZfS 2011, 563 - 565 [Kopie Bl. 139/140 d.A.]; LG Saarbrücken, Urteil vom 21.5.2010 - 13 S 5/10 [zitiert nach juris]; LG Arnsberg, Urteil vom 30.3.2010 - 5 S 114/09 (NJW 2011, 158]; LG Kassel, Urteil vom 26.2.2009 - 1 S 344/08 [zitiert nach juris]; Grüneberg in Palandt, BGB, 71. Aufl. 2012, § 249 Randnr. 27; Oetker in Münchener Kommentar zum BGB, 6. Aufl. 2012, § 249 Rn. 468; Jahnke in Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 22. Aufl. 2012, § 249 Rn. 267; Freymann in Geigel, Der Haftpflichtprozess, 26. Aufl. 2011, Kap. 5 Rn. 13; Schubert in Beck"scher Online-Kommentar BGB, Stand 1.3.2011, § 249 Rn. 243; anders LG Paderborn, Urteil vom 3.7.2008 (5 S 14/08, zitiert nach BeckRS 2009, 23024).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht