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   LG Düsseldorf, 18.06.2014 - 23 S 208/13   

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https://dejure.org/2014,31928
LG Düsseldorf, 18.06.2014 - 23 S 208/13 (https://dejure.org/2014,31928)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.06.2014 - 23 S 208/13 (https://dejure.org/2014,31928)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - 23 S 208/13 (https://dejure.org/2014,31928)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsgrundsätze der Schadensbemessung bei der Reparatur eines Kfz aus einem Verkehrsunfall

  • ra.de
  • captain-huk.de (Kurzinformation und Volltext)

    Entscheidung gegen die Argumentation des Haftpflichtversicherers in einem 130-Prozent-Fall

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    130%-Grenze mit Gebrauchtteilen einhalten?

  • vogel.de (Kurzinformation)

    Zeitwertgerechte Reparatur ausreichend - 130-Prozent-Rechtsprechung wird nicht "ausgehöhlt"

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 14.12.2010 - VI ZR 231/09

    Schadensersatz bei Kfz-Unfall: Kosten einer entgegen der Einschätzung des

    Auszug aus LG Düsseldorf, 18.06.2014 - 23 S 208/13
    Auch dürfen wesentliche, die Entscheidung bedingende Tatsachen nicht außer Acht bleiben (vgl. BGH, Urteil vom 14.12.2010, Az. VI ZR 231/09, Rz. 10 zitiert nach juris).

    Der BGH hat bereits mit Urteil vom 14.12.2010 (a.a.O. Rz. 13) festgestellt, dass "dem Geschädigten jedenfalls unter solchen Umständen, bei denen zwar die vom Sachverständigen geschätzten Reparaturkosten über der 130%-Grenze liegen, es dem Geschädigten aber - auch unter Verwendung von Gebrauchtteilen - gelungen ist, eine nach Auffassung des sachverständig beratenen Berufungsgerichts fachgerechte und den Vorgaben des Gutachtens entsprechende Reparatur durchzuführen, deren Kosten den Wiederbeschaffungswert nicht übersteigen, aus dem Gesichtspunkt des Wirtschaftlichkeitsgebots eine Abrechnung der konkret angefallenen Reparaturkosten nicht verwehrt werden kann." Genau so liegt auch der Fall hier.

    Eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs liegt bereits vor (Urteil vom 14.12.2010, Az. VI ZR 231/09).

  • LG Bochum, 13.01.2015 - 9 S 162/14

    Reparaturen über 130 % des Wiederbeschaffungswertes nach Verkehrsunfall

    (BGH, Urteil vom 14.12.2010, Az. VI ZR 231/09; Urteil vom 8.2.2011, Az. VI ZR 79/10; Urteil vom 15.11.2011, Az. VI ZR 30/11 - so auch jüngst die von Klägerseite vorgelegte Entscheidung des LG Düsseldorf vom 18.6.2014, Az. 23 S 208/13).
  • AG Mönchengladbach-Rheydt, 18.11.2022 - 20 C 232/20
    Geringfügige optische Qualitätsmangel einer tatsächlich ausgeführten Reparatur, hier Lunker und Schleifspuren und eine als nicht fachgerecht anzusehende Lackschichtdichte, führen nicht dazu, dass die Reparatur insgesamt als unvollständig oder nicht fachgerecht anzusehen ist (vgl. LG Düsseldorf, Urteil vom 18.Juni 2014 - 23 S 208/13).
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