Rechtsprechung
   LG Düsseldorf, 23.08.2017 - 23 S 92/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,36205
LG Düsseldorf, 23.08.2017 - 23 S 92/16 (https://dejure.org/2017,36205)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23.08.2017 - 23 S 92/16 (https://dejure.org/2017,36205)
LG Düsseldorf, Entscheidung vom 23. August 2017 - 23 S 92/16 (https://dejure.org/2017,36205)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2017,36205) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzugs gegenüber dem alten Vermieter (IMR 2018, 53)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Dauernder Kündigungsausschluss ist immer unwirksam - auch bei Individualklausel (IMR 2018, 51)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2017, 1425
  • NZM 2017, 808
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 23.08.2016 - VIII ZR 23/16

    Wohnraummietvertrag: Wirksamkeit einer formularmäßigen

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.08.2017 - 23 S 92/16
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist ein formularmäßiger Kündigungsausschluss nach § 307 Abs. 1 S. 1 BGB unwirksam, wenn er einen Zeitraum von vier Jahren überschreitet (vgl. BGH, Beschluss v. 23.08.2016, VIII ZR 23/16, juris, Rn. 13).

    Die Sache hat weder grundsätzliche Bedeutung noch erfordern Belange der Rechtsfortbildung oder der Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs, zumal sich der Bundesgerichtshof mit den streitgegenständlich relevanten Rechtsfragen bereits ausführlich befasst hat (vgl. BGH, Beschluss v. 23.08.2016, VIII ZR 23/16, juris, Rn. 13 f.).

  • BGH, 10.07.2013 - VIII ZR 388/12

    Ergänzende Vertragsauslegung bei unwirksamer Befristung des Mietvertrages

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.08.2017 - 23 S 92/16
    Zwar kann ein Kündigungsausschluss im Wege der individualvertraglichen Vereinbarung auch für einen Zeitraum vereinbart werden, welcher über den bei einer formularmäßigen Vertragsbedingung zulässigen Zeitraum von vier Jahren hinausgeht (vgl. BGH, Urteil v. 10.07.2013, VIII ZR 388/12, juris, Rn. 17).

    So hat der Bundesgerichtshof beispielsweise einen individualvertraglichen Kündigungsausschluss von 13 Jahren als noch zulässig erachtet (vgl. BGH, Urteil v. 10.07.2013, VIII ZR 388/12, juris, Rn. 17).

  • BGH, 04.06.2014 - VIII ZR 289/13

    Zur fristlosen Kündigung des Vermieters im Anschluss an einen Streit mit dem

    Auszug aus LG Düsseldorf, 23.08.2017 - 23 S 92/16
    Versucht der Vermieter, sich eigenmächtig Zugang zur Wohnung oder einem Zimmer zu verschaffen, steht es dem Mieter insoweit frei, den Vermieter davon abzuhalten (vgl. BGH, Urteil v. 04.06.2014, VIII ZR 289/13, juris, Rn. 13, 23).
  • AG Hamburg, 16.12.2020 - 49 C 209/20

    Wirksamkeit einer Kündigung wegen nicht rechtzeitiger Mietzahlung und

    Für eine Kündigung fehlt dieser Vertragspflichtverletzung jedoch das hinreichende Gewicht (vgl. ebenso LG Düsseldorf, Urteil vom 23.08.2017 zum Aktenzeichen 23 S 92/16 bei juris, Rn. 20).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht