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   LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 23 Sa 505/18   

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LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 23 Sa 505/18 (https://dejure.org/2018,51688)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.10.2018 - 23 Sa 505/18 (https://dejure.org/2018,51688)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. Oktober 2018 - 23 Sa 505/18 (https://dejure.org/2018,51688)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urlaubsabgeltungsanspruch vor Insolvenzeröffnung keine Masseforderung, starker vorläufiger Insolvenzverwalter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Urlaubsabgeltungsanspruch vor Insolvenzeröffnung keine Masseforderung, starker vorläufiger Insolvenzverwalter

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 21.11.2006 - 9 AZR 97/06

    Urlaub - Insolvenz - Masseunzulänglichkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 23 Sa 505/18
    Diese Einschätzung werde durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ( 9 AZR 97/06) bestätigt.

    Ein Urlaubsabgeltungsanspruch muss für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, wenn das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet wird, da der Abgeltungsanspruch gem. § 7 Abs. 4 BUrlG erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht (BAG 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - Rn. 63; 21.11.2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 12; 18.10.2011 - 9 AZR 303/10 - Rn. 32).

    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der vom Kläger herangezogenen Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 21.11.2006 ( 9 AZR 97/06), in der das Bundesarbeitsgericht hinsichtlich § 209 Abs. 2 Nr. 3 InsO Ausführungen zur Ersatzurlaubsabgeltung nach Masseunzulänglichkeitserklärung gemacht und entschieden hat, dass bei entgegengenommener Arbeitsleistung einheitlich auch die Urlaubsabgeltung eine Masseverbindlichkeit darstelle.

    Vorliegend liegt, anders als bei der Entscheidung 9 AZR 97/06, ein Fall des Entstehens des Urlaubsabgeltungsanspruchs wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vor.

  • BAG, 25.03.2003 - 9 AZR 174/02

    Urlaubsabgeltung in der Insolvenz-Einordnung als Masseverbindlichkeit

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 23 Sa 505/18
    Ein Urlaubsabgeltungsanspruch muss für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, wenn das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet wird, da der Abgeltungsanspruch gem. § 7 Abs. 4 BUrlG erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht (BAG 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - Rn. 63; 21.11.2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 12; 18.10.2011 - 9 AZR 303/10 - Rn. 32).

    Eine rechnerische Zuordnung bestimmter Urlaubstage auf Zeitpunkte vor oder nach der Eröffnung der Insolvenz verbietet sich ebenso wie eine entsprechende Aufteilung des Urlaubsabgeltungsanspruchs, der wie der Urlaubsanspruch unabhängig von der erbrachten Arbeitsleistung im Kalenderjahr gem. § 7 Abs. 4 BUrlG kraft Gesetzes mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht (vgl. BAG 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - Rn. 70; LAG Hamm 7. Oktober 2009 - 2 Sa 955/09 - Rn. 15).

  • BAG, 12.03.2009 - 2 AZR 894/07

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 23 Sa 505/18
    Der Arbeitnehmer muss auch die Kündigungserklärungsfrist des § 626 Abs. 2 BGB einhalten, da anderenfalls die außerordentliche Kündigung grundsätzlich keine Wirkung zeitigt, sondern ggf. lediglich in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden kann (BAG 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 - Rn. 14).

    Entschließt er sich, eine mit ernsthaftem Lösungswillen ausgesprochene fristlose Kündigung des Vertragspartners gegen sich gelten zu lassen, so liegt darin grundsätzlich eine schutzwerte Disposition (vgl. BAG 12. März 2009 - 2 AZR 894/07 - Rn. 19).

  • LAG Hamm, 07.10.2009 - 2 Sa 955/09

    Berichtigung des Urlaubsabgeltungsanspruch als einfache Insolvenzforderung bei

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 23 Sa 505/18
    Eine rechnerische Zuordnung bestimmter Urlaubstage auf Zeitpunkte vor oder nach der Eröffnung der Insolvenz verbietet sich ebenso wie eine entsprechende Aufteilung des Urlaubsabgeltungsanspruchs, der wie der Urlaubsanspruch unabhängig von der erbrachten Arbeitsleistung im Kalenderjahr gem. § 7 Abs. 4 BUrlG kraft Gesetzes mit Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht (vgl. BAG 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - Rn. 70; LAG Hamm 7. Oktober 2009 - 2 Sa 955/09 - Rn. 15).
  • BAG, 21.02.2013 - 6 AZR 406/11

    Sanierungstarifvertrag - Vergütung für vor Insolvenzeröffnung geleistete sog.

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 23 Sa 505/18
    Beruft sich der Arbeitnehmer dagegen auf eine vorweg zu berichtigende Masseverbindlichkeit im Sinne von § 55 InsO , ist die Klage nicht unzulässig, sondern unbegründet, wenn es sich in Wirklichkeit um eine Insolvenzforderung handelt (vgl. BAG 21.02.2013 - 6 AZR 406/11 - Rn. 17; 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 14).
  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 418/10

    Eigenkündigung des Arbeitnehmers - Anfechtung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 23 Sa 505/18
    Das Geltendmachen der Unwirksamkeit einer schriftlich erklärten fristlosen Eigenkündigung durch den Arbeitnehmer selbst ist regelmäßig treuwidrig (BAG 09. Juni 2011 - 2 AZR 418/10 - Rn. 20).
  • BAG, 18.10.2011 - 9 AZR 303/10

    Arbeitsvertragliche Regelung der Abgeltung von Urlaub

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 23 Sa 505/18
    Ein Urlaubsabgeltungsanspruch muss für die Zeit nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfüllt werden, wenn das Arbeitsverhältnis nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens beendet wird, da der Abgeltungsanspruch gem. § 7 Abs. 4 BUrlG erst mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses entsteht (BAG 25. März 2003 - 9 AZR 174/02 - Rn. 63; 21.11.2006 - 9 AZR 97/06 - Rn. 12; 18.10.2011 - 9 AZR 303/10 - Rn. 32).
  • BAG, 27.09.2007 - 6 AZR 975/06

    Abfindungszahlung in der Insolvenz

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.10.2018 - 23 Sa 505/18
    Beruft sich der Arbeitnehmer dagegen auf eine vorweg zu berichtigende Masseverbindlichkeit im Sinne von § 55 InsO , ist die Klage nicht unzulässig, sondern unbegründet, wenn es sich in Wirklichkeit um eine Insolvenzforderung handelt (vgl. BAG 21.02.2013 - 6 AZR 406/11 - Rn. 17; 27. September 2007 - 6 AZR 975/06 - Rn. 14).
  • BAG, 10.09.2020 - 6 AZR 94/19

    Insolvenzrechtliche Einordnung der Urlaubsabgeltung

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Oktober 2018 - 23 Sa 505/18 - wird zurückgewiesen, soweit sie sich gegen die Abweisung der Klage auf Zahlung von Entgelt für den Monat Oktober 2017 richtet.
  • BAG, 25.11.2021 - 6 AZR 94/19

    Urlaubsabgeltung als Masseverbindlichkeit

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 10. Oktober 2018 - 23 Sa 505/18 - im Kostenpunkt und insoweit aufgehoben, als es die Berufung des Klägers gegen die Abweisung der Klage auf Zahlung von Urlaubsabgeltung zurückgewiesen hat.
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