Rechtsprechung
   OLG Dresden, 07.03.2014 - 23 Ss 56/14 (Z)   

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https://dejure.org/2014,6182
OLG Dresden, 07.03.2014 - 23 Ss 56/14 (Z) (https://dejure.org/2014,6182)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07.03.2014 - 23 Ss 56/14 (Z) (https://dejure.org/2014,6182)
OLG Dresden, Entscheidung vom 07. März 2014 - 23 Ss 56/14 (Z) (https://dejure.org/2014,6182)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Justiz Sachsen

    Direkte Verlinkung leider nicht möglich. Bitte geben Sie das Aktenzeichen in das Suchformular auf der Folgeseite ein.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Geltendmachung einer Verfahrensrüge gegen die Verwerfung eines Einspruchs wegen Verletzung der §§ 73 Abs. 2, 74 Abs. 2 OWiG

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EMRK Art. 6 Abs. 3; OWiG § 74 Abs. 2
    Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG nicht durch Art. 6 EMRK ausgeschlossen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Betroffener erscheint nicht zur Verhandlung - Einspruchsverwerfung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Bußgeldsachen: Verteidiger anwesend, Betroffener fehlt

  • sokolowski.org (Kurzinformation)

    Bußgeldrichter muss auch bei anwesendem Verteidiger verwerfen…

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Einspruch gegen Bußgeldbescheid - Wann wird ein zulässiger Einspruch vom Amtsgericht ohne Verhandlung zur Sache verworfen?

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 09.11.2010 - 5 StR 394/10

    Keine "automatische" Entlassung konventionswidrig untergebrachter

    Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2014 - 23 Ss 56/14
    In diesen Fällen ist allein der Gesetzgeber aufgerufen, eine Verletzung der Konvention in Folge Anwendung eindeutiger gesetzlicher Regelung durch deren Abänderung zu beseitigen (so BGHSt 56, 73 ff., m.w.N.).
  • OLG Celle, 19.03.2013 - 32 Ss 29/13

    Beschränkung der Verpflichtung deutscher Gerichte zu vorrangiger

    Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2014 - 23 Ss 56/14
    Die Anwendung der vorstehenden Grundsätze auf den hier zu entscheidenden Fall hat zur Folge, dass § 74 Abs. 2 OWiG nicht entgegen seinem eindeutigen Wortlaut ausgelegt werden kann (vgl. zur Regelung des § 329 Abs. 1 StPO nur: OLG Celle, NStZ 2013, 615; OLG München, Beschluss vom 17. Januar 2013, Az.: 4 StRR (a) 18/12, zitiert nach juris).Eine Vertretung des Betroffenen durch den Verteidiger ist vielmehr nur unter den in § 73 Abs. 3 OWiG genannten Voraussetzungen zulässig, nämlich wenn das Gericht den Betroffenen zuvor von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden hat.
  • OLG München, 17.01.2013 - 4St RR (A) 18/12

    Berufung in Strafverfahren: Verwerfung der Berufung des unentschuldigt

    Auszug aus OLG Dresden, 07.03.2014 - 23 Ss 56/14
    Die Anwendung der vorstehenden Grundsätze auf den hier zu entscheidenden Fall hat zur Folge, dass § 74 Abs. 2 OWiG nicht entgegen seinem eindeutigen Wortlaut ausgelegt werden kann (vgl. zur Regelung des § 329 Abs. 1 StPO nur: OLG Celle, NStZ 2013, 615; OLG München, Beschluss vom 17. Januar 2013, Az.: 4 StRR (a) 18/12, zitiert nach juris).Eine Vertretung des Betroffenen durch den Verteidiger ist vielmehr nur unter den in § 73 Abs. 3 OWiG genannten Voraussetzungen zulässig, nämlich wenn das Gericht den Betroffenen zuvor von der Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen entbunden hat.
  • OLG Brandenburg, 26.05.2014 - 53 Ss OWi 125/14

    Gerichtliches Bußgeldverfahren: Verwerfung des Einspruchs gegen den

    Dem steht nicht entgegen, dass sich ein anderes Oberlandesgericht, nämlich das OLG Dresden, mit der identischen Rechtsfrage kürzlich befasst hat (Beschluss vom 7. März 2014, 23 Ss 56/14 Z, zitiert nach juris; vgl. Göhler, a. a. O.).
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