Rechtsprechung
   LG Bielefeld, 21.10.2004 - 23 T 705/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17501
LG Bielefeld, 21.10.2004 - 23 T 705/04 (https://dejure.org/2004,17501)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 21.10.2004 - 23 T 705/04 (https://dejure.org/2004,17501)
LG Bielefeld, Entscheidung vom 21. Oktober 2004 - 23 T 705/04 (https://dejure.org/2004,17501)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,17501) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 12.12.2003 - IXa ZB 207/03

    Pfändbarkeit von Sozialleistungsansprüchen nicht erwerbstätiger Schuldner

    Auszug aus LG Bielefeld, 21.10.2004 - 23 T 705/04
    Bei der Rentennachzahlung handelt es sich um eine Sozialleistung, die gemäß § 54 IV SGB I dem Arbeitseinkommen im Sinne des § 850 Abs. 2 ZPO gleichgestellt (BGH NJW-RR 2004, 1439)und nach § 850 c Abs. 1 ZPO bis auf einen Betrag von 217,-- Euro unpfändbar ist.
  • LSG Baden-Württemberg, 09.08.2007 - L 7 AS 5695/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Abgrenzung der Einkommens- von der

    Nichts anderes gilt im Forderungspfandrecht; auch hier sind die Freibeträge (§ 850c der Zivilprozessordnung ) bei einer Nachzahlung aus Arbeitseinkommen gesondert in den Zeiträumen zu berücksichtigen, für die die Nachzahlung jeweils geleistet wird (vgl. Landgericht Bielefeld, Beschluss vom 21. Oktober 2004 - 23 T 705/04 - ; Stöber, Forderungspfändung, 13. Auflage, Rdnr. 1042; Becker in Musielak, ZPO, 5. Auflage, § 850c Rdnr. 2).
  • LG Deggendorf, 14.03.2017 - 12 T 17/17

    Berechnung des Arbeitseinkommens bei Nachzahlungen einer Erwerbsminderungsrente

    Bei der Nachzahlung von laufenden Geldleistungen (wie hier der Erwerbsminderungsrente) auf ein Pfändungsschutzkonto ist demnach der Nachzahlungsbetrag für die Berechnung des pfandfreien Betrages dem Leistungszeitraum zuzurechnen, für den er gezahlt wurde (wie hier: LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 04.08.2015, Az. 19 T 3589/15, Rn. 4; LG Bielefeld, Beschluss vom 21.10.2004, Az. 23 T 705/04, Rn. 7; im Ergebnis ebenso unter Hervorstellung des existenzsichernden Charakters von Sozialleistungen: LG Frankenthal, Beschluss vom 26.11.2015, Az. 1 T 267/15; Becker in: Musielak/Voit, ZPO 13. Aufl., § 850 k Rn. 5; Riedel in: BeckOK ZPO 23. Ed. Stand 01.12.2016, § 850 k Rn. 29 b; Siefert in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, 92. EL Dezember 2016, SGB I § 54 Rn. 39; Ahrens, VuR 2014, 117, ebd.; Rein, ZVI 2016, 50, 51).
  • LSG Sachsen, 08.09.2014 - L 2 U 258/11

    Anspruch auf Zahlung einer Übergangsleistung nach Feststellung einer anerkannten

    Denn sofern eine Nachzahlung in einem Betrag erfolgt, wird daraus nicht automatisch eine einmalige Geldleistung i.S.v. § 850i ZPO, sondern es bleibt auf der Grundlage des § 3 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 BKV eine laufende Leistung, die lediglich in einem Betrag zur Auszahlung ansteht (vgl. LG Bielefeld, Beschluss vom 21.10.2004 - Az.: 23 T 705/04, Rdnr. 7).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht