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LG Bielefeld, 30.01.2015 - 23 T 851/14 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Zuschlag bei der öffentlichen Zwangsversteigerung eines Grundstücks
- ra.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Schuldner wird Zwangsräumung wohl nicht überleben: Zwangsversteigerung ist einzustellen!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unbefristeter Räumungsschutz nach Zwangsversteigerung (IVR 2016, 18)
Verfahrensgang
- AG Herford, 18.01.2013 - 7 K 84/11
- AG Herford, 07.11.2014 - 7b M 778/13
- LG Bielefeld, 30.01.2015 - 23 T 851/14
- BGH, 21.01.2016 - I ZB 12/15
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.12.2012 - V ZB 80/12
Zwangsversteigerungsverfahren: Aufhebung des Zuschlagsbeschlusses wegen …
Auszug aus LG Bielefeld, 30.01.2015 - 23 T 851/14
Für die Frage der Einstellung der Zwangsvollstreckung kommt es insbesondere auch nicht darauf an, ob der diagnostizierten Suizidgefahr ein - möglicherweise behandlungsfähiger - Krankheitswert zukommt, d. h. die Gefahr auf eine bestehende psychiatrische Erkrankung zurückzuführen ist oder aber - wie von den Sachverständigen im vorliegenden Fall angegeben - ein sogenannter "Bilanzselbstmord" zu befürchten ist (vgl. hierzu: BGH, NJW-RR 2013, 628). - BVerfG, 25.02.2014 - 2 BvR 2457/13
Aussetzung der Zwangsräumung eines Wohnhauses wegen Suizidgefahr des …
Auszug aus LG Bielefeld, 30.01.2015 - 23 T 851/14
In der Abwägung haben hiergegen die bestehenden Rechte und Interessen der Gläubigerin und Eigentümerin des Grundstückes aus Artikel 14 GG ausnahmsweise zurückzutreten (vgl. BVerfG, NJW-RR 2014, 584).
- BGH, 21.01.2016 - I ZB 12/15
Verfahren auf Vollstreckungsschutz: Anhörung einer Partei durch einen beauftragen …
Nach persönlicher Anhörung der Schuldnerin durch die Berichterstatterin der Beschwerdekammer am 13. Januar 2015 hat die Kammer die Zwangsvollstreckung aus dem Zuschlagsbeschluss des Amtsgerichts vom 18. Januar 2013 auf unbestimmte Zeit eingestellt und der Schuldnerin aufgegeben, der Gläubigerin eine monatliche Nutzungsentschädigung in Höhe von 362, 85 EUR zu zahlen (LG Bielefeld, Beschluss vom 30. Januar 2015 - 23 T 851/14, juris). - LG Verden, 22.11.2016 - 5 O 134/16 Letztlich kann dahinstehen, ob die unstreitigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Beklagten geeignet sind, einen unbefristeten Räumungsschutz wegen der Erkrankung zu gewähren (vgl. LG Bielefeld vom 30. Januar 2015, 23 T 851/14, zitiert nach Juris).