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   LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 23 TaBV 1699/17   

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LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 23 TaBV 1699/17 (https://dejure.org/2018,24530)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09.05.2018 - 23 TaBV 1699/17 (https://dejure.org/2018,24530)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 09. Mai 2018 - 23 TaBV 1699/17 (https://dejure.org/2018,24530)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorsorgliche Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung; keine kollektivrechtliche Rückwirkung der Gleichstellung mit schwerbehinderten Menschen

  • rechtsportal.de

    SGB IX § 152
    Mitwirkungsrechte der Schwerbehindertenvertretung im Verfahren auf Gleichstellung eines Arbeitnehmers mit einem schwerbehinderten Menschen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Keine vorsorgliche Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • EuGH, 11.04.2013 - C-335/11

    Eine heilbare oder unheilbare Krankheit, die eine physische, geistige oder

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 23 TaBV 1699/17
    Die Bestimmungen der UN-BRK sind Bestandteil der Unionsrechtsordnung (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 ff.) und damit zugleich Bestandteil des - ggf. unionsrechtskonform auszulegenden - deutschen Rechts (BAG 4. November 2015 - 7 ABR 62/13 - Rn. 27; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 53, BAGE 147, 60 ).

    Der Umstand, dass die UN-BRK seit ihrem Inkrafttreten integrierender Bestandteil der Unionsrechtsordnung ist, führt darüber hinaus dazu, dass auch die Richtlinie 2000/78/EG ihrerseits nach Möglichkeit in Übereinstimmung mit diesem Übereinkommen auszulegen ist (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 bis 32).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinen Entscheidungen vom 4. Juli 2013 (- C-312/11 - [Kommission/Italien]) und vom 11. April 2013 (- C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"]) ausgeführt, dass unter "angemessenen Vorkehrungen" iSv. Art. 2 Unterabs. 3 und Unterabs. 4 der UN-BRK ebenso wie unter "angemessenen Vorkehrungen" iSv. Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG materielle oder organisatorische Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitsumgebung, die Arbeitsorganisation oder die Aus- und Fortbildung zu verstehen sind, die der einzelne Arbeitgeber im Rahmen der Zumutbarkeit zu ergreifen hat, um dem behinderten Arbeitnehmer ua. die Ausübung eines Berufs zu ermöglichen (vgl. EuGH 4. Juli 2013 - C-312/11 - [Kommission/Italien]; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 49, 55; BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 52, BAGE 147, 60 ).

  • BAG, 14.03.2012 - 7 ABR 67/10

    Mitbestimmung der Schwerbehindertenvertretung bei Abschluss eines

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 23 TaBV 1699/17
    Für den Schuldner muss aufgrund des Unterlassungstitels erkennbar sein, welche Handlungen oder Äußerungen er künftig zu unterlassen hat, um sich rechtmäßig verhalten zu können (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 9).

    Der beantragte Tenor ließe offen, welches rechtmäßige Verhalten dem Arbeitgeber genau abverlangt würde (vgl. zur Zulässigkeit eines Unterlassungsantrags betreffend die Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung beim Abschluss von Aufhebungsverträgen: BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 10).

    Wenn allerdings bereits das Bestehen des Beteiligungsrechts als solches streitig ist und über dessen ggf. zu beachtende Ausgestaltung noch kein Streit besteht, kann dieses zum Gegenstand eines Feststellungsantrags gemacht werden, ohne dass die Modifikationen bereits im Detail beschrieben werden müssten (vgl. BAG 14. März 2012 - 7 ABR 67/10 - Rn. 17; 8. Juni 2004 - 1 ABR 13/03 - Rn. 35).

  • ArbG Berlin, 17.10.2017 - 16 BV 16895/15

    Recht der Schwerbehindertenvertretung auf Beteiligung bei Umsetzung einer

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 23 TaBV 1699/17
    Auf die Beschwerde des Beteiligten zu 2) wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 17.10.2017 - 16 BV 16895/15 - abgeändert.

    den Beschluss des Arbeitsgerichts Berlin vom 17.10.2017 - 16 BV 16895/15 - abzuändern und die Anträge der Schwerbehindertenvertretung zurückzuweisen.

    Die Angabe eines offensichtlich unzutreffenden Aktenzeichens der erstinstanzlichen Entscheidung (16 BV 1151178/15 anstelle von 16 BV 16895/15) in den Anträgen ist dabei unschädlich, da ersichtlich das hiesige Verfahren gemeint ist.

  • BAG, 21.04.2016 - 8 AZR 402/14

    Entschädigung nach dem AGG - Präventionsverfahren

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 23 TaBV 1699/17
    Zur Frage der "angemessenen Vorkehrungen" hat das Bundesarbeitsgericht das Folgende ausgeführt (21.4. 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 20 und 22):.

    Ein bestimmtes Verfahren zur Ermittlung angemessener Vorkehrungen schreiben weder die Richtlinie noch die UN-BRK vor (vgl. zur Frage, ob die Durchführung eines Präventionsverfahrens gemäß § 167 SGB IX als angemessene Vorkehrung verpflichtend durchzuführen ist: BAG 21. April 2016 - 8 AZR 402/14 - Rn. 24-26).

  • BAG, 19.12.2013 - 6 AZR 190/12

    HIV-Infektion - Behinderung - AGG und Wartezeitkündigung

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 23 TaBV 1699/17
    Die Bestimmungen der UN-BRK sind Bestandteil der Unionsrechtsordnung (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 ff.) und damit zugleich Bestandteil des - ggf. unionsrechtskonform auszulegenden - deutschen Rechts (BAG 4. November 2015 - 7 ABR 62/13 - Rn. 27; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 53, BAGE 147, 60 ).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinen Entscheidungen vom 4. Juli 2013 (- C-312/11 - [Kommission/Italien]) und vom 11. April 2013 (- C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"]) ausgeführt, dass unter "angemessenen Vorkehrungen" iSv. Art. 2 Unterabs. 3 und Unterabs. 4 der UN-BRK ebenso wie unter "angemessenen Vorkehrungen" iSv. Art. 5 der Richtlinie 2000/78/EG materielle oder organisatorische Maßnahmen in Bezug auf die Arbeitsumgebung, die Arbeitsorganisation oder die Aus- und Fortbildung zu verstehen sind, die der einzelne Arbeitgeber im Rahmen der Zumutbarkeit zu ergreifen hat, um dem behinderten Arbeitnehmer ua. die Ausübung eines Berufs zu ermöglichen (vgl. EuGH 4. Juli 2013 - C-312/11 - [Kommission/Italien]; 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 49, 55; BAG 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 52, BAGE 147, 60 ).

  • BAG, 18.05.2017 - 2 AZR 79/16

    Kündigungsschutz nach dem EuAbgG

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 23 TaBV 1699/17
    Der Erfassung des objektiven Willens des Gesetzgebers dienen die anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung aus dem Wortlaut der Norm, der Systematik, ihrem Sinn und Zweck sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte, die einander nicht ausschließen, sondern sich gegenseitig ergänzen (BVerfG 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 ua. - Rn. 66; BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 79/16 - Rn. 15; 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 20).
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 23 TaBV 1699/17
    Der Erfassung des objektiven Willens des Gesetzgebers dienen die anerkannten Methoden der Gesetzesauslegung aus dem Wortlaut der Norm, der Systematik, ihrem Sinn und Zweck sowie aus den Gesetzesmaterialien und der Entstehungsgeschichte, die einander nicht ausschließen, sondern sich gegenseitig ergänzen (BVerfG 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 ua. - Rn. 66; BAG 18. Mai 2017 - 2 AZR 79/16 - Rn. 15; 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 20).
  • BAG, 04.11.2015 - 7 ABR 62/13

    Schwerbehindertenvertretung - Konzern

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 23 TaBV 1699/17
    Die Bestimmungen der UN-BRK sind Bestandteil der Unionsrechtsordnung (EuGH 11. April 2013 - C-335/11 ua. - [HK Danmark, auch genannt "Ring, Skouboe Werge"] Rn. 28 ff.) und damit zugleich Bestandteil des - ggf. unionsrechtskonform auszulegenden - deutschen Rechts (BAG 4. November 2015 - 7 ABR 62/13 - Rn. 27; 19. Dezember 2013 - 6 AZR 190/12 - Rn. 53, BAGE 147, 60 ).
  • BAG, 31.07.2014 - 2 AZR 434/13

    Ordentliche Kündigung - Auflösungsantrag des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 23 TaBV 1699/17
    Er begründet den Schutz für den behinderten Menschen erst durch den Verwaltungsakt im Unterschied zu den kraft Gesetzes geschützten schwerbehinderten Personen, bei denen durch die Anerkennung ein bestehender Rechtsschutz nur festgestellt wird (st. Rspr., vgl. BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn; 10. April 2014 - 2 AZR 647/13 - Rn. 39).
  • BAG, 10.04.2014 - 2 AZR 647/13

    Kündigung zum "nächstzulässigen Termin" - Sonderkündigungsschutz einem

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 09.05.2018 - 23 TaBV 1699/17
    Er begründet den Schutz für den behinderten Menschen erst durch den Verwaltungsakt im Unterschied zu den kraft Gesetzes geschützten schwerbehinderten Personen, bei denen durch die Anerkennung ein bestehender Rechtsschutz nur festgestellt wird (st. Rspr., vgl. BAG 31. Juli 2014 - 2 AZR 434/13 - Rn; 10. April 2014 - 2 AZR 647/13 - Rn. 39).
  • VGH Bayern, 01.07.1987 - 18 C 87.00852
  • BAG, 22.05.2014 - 8 AZR 662/13

    Frist des § 15 Abs. 4 AGG - Anwendbarkeit des § 167 ZPO

  • EuGH, 04.07.2013 - C-312/11

    Die Mitgliedstaaten müssen alle Arbeitgeber dazu verpflichten, praktikable und

  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

  • BVerwG, 07.04.2011 - 2 B 79.10

    Schwerbehinderung; Feststellungsverfahren nur auf Antrag; Kenntnis des

  • BAG, 27.07.2010 - 1 ABR 74/09

    Auskunftsanspruch des Betriebsrats - Bestimmtheit des Antrags

  • BAG, 12.08.2009 - 7 ABR 15/08

    Elektronisches Leserecht der Dateien und E-Mail-Korrespondenz des Betriebsrats

  • EuGH, 17.07.2008 - C-303/06

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT SCHÜTZT EINEN ARBEITNEHMER, DER WEGEN EINER BEHINDERUNG

  • BAG, 08.06.2004 - 1 ABR 13/03

    Mitbestimmung beim Gesundheitsschutz

  • BAG, 22.01.2020 - 7 ABR 18/18

    Beteiligung der Schwerbehindertenvertretung bei der Umsetzung eines Arbeitnehmers

    Die Rechtsbeschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Berlin-Brandenburg vom 9. Mai 2018 - 23 TaBV 1699/17 - wird zurückgewiesen.
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