Rechtsprechung
OLG München, 09.06.2016 - 23 U 1201/14 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- autokaufrecht.info
Arglistiges Verschweigen des Mangels eines Abschleppfahrzeugs
- openjur.de
- verkehrslexikon.de
Rücktritt vom Kaufvertrag über ein gebrauchtes Abschleppfahrzeug wegen eines zu steilen Auffahrwinkels
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rücktritt vom Kaufvertrag über einen gebrauchten Abschleppwagen wegen zu steilen Auffahrwinkels
- autokaufrecht-frankfurt.de
Steiler Auffahrwinkel bei Abschleppfahrzeug ist Sachmangel
- rewis.io
Arglistiges Verschweigen des Mangels eines Abschleppfahrzeugs (hier: zu steiler Auffahrwinkel)
- ra.de
- kanzleibeier.eu
Zum arglistigen Verschweigen eines Mangels beim Fahrzeugkauf
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Rücktritt vom Kaufvertrag über einen gebrauchten Abschleppwagen wegen zu steilen Auffahrwinkels
- rechtsportal.de
Rücktritt vom Kaufvertrag über einen gebrauchten Abschleppwagen wegen zu steilen Auffahrwinkels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Auszüge)
Autokauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels
- beck-blog (Kurzinformation)
Abschleppwagen
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Mangel eines gebrauchten Abschleppwagens bei einem zu steilen Auffahrwinkel
Verfahrensgang
- LG München II, 30.01.2014 - 4 HKO 3749/13
- OLG München, 09.06.2016 - 23 U 1201/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 12.04.2013 - V ZR 266/11
Gewährleistung beim Wohnungskauf: Fehlende Baugenehmigung als Sachmangel; Prüfung …
Auszug aus OLG München, 09.06.2016 - 23 U 1201/14
Arglistiges Verschweigen setzt voraus, dass der Verkäufer den Fehler kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH, Urteil vom 07.03.2003, V ZR 437/01, juris Tz. 12; BGH, Urteil vom 12.04.2013, V ZR 266/11, juris Tz. 12).Leichtfertige oder grob fahrlässige Unkenntnis genügt nicht, ebenso wenig wenn sich dem Verkäufer das Vorliegen von Tatsachen hätte aufdrängen müssen, die einen Mangel begründen (BGH, Urteil vom 12.04.2013, V ZR 266/11, juris Tz. 13).
- BGH, 07.03.2003 - V ZR 437/01
Begriff der Arglist
Auszug aus OLG München, 09.06.2016 - 23 U 1201/14
Arglistiges Verschweigen setzt voraus, dass der Verkäufer den Fehler kennt oder ihn zumindest für möglich hält und zugleich weiß oder doch damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer den Fehler nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH, Urteil vom 07.03.2003, V ZR 437/01, juris Tz. 12; BGH, Urteil vom 12.04.2013, V ZR 266/11, juris Tz. 12).Entscheidend ist allein, ob der Verkäufer die den Fehler begründenden Umstände kannte; ob er sie zutreffend als Fehler im Sinne des Gesetzes einordnete, ist ohne Belang (BGH, Urteil vom 07.03.2003, V ZR 437/01, juris Tz. 16).
- BGH, 15.06.2012 - V ZR 198/11
Mängelhaftung des Grundstücksverkäufers: Anspruchsausschließende Käuferkenntnis …
Auszug aus OLG München, 09.06.2016 - 23 U 1201/14
Dies gilt jedoch nicht für Mängel, die einer Besichtigung zugänglich und damit erkennbar sind, da der Käufer solche Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH, Urteil vom 02.02.1996, V ZR 239/94, juris Tz. 17; BGH, Urteil vom 05.06.2012, V ZR 198/11, juris Tz. 17 ).
- BGH, 02.02.1996 - V ZR 239/94
Wissenszurechnung bei arbeitsteiliger Organisationsform
Auszug aus OLG München, 09.06.2016 - 23 U 1201/14
Dies gilt jedoch nicht für Mängel, die einer Besichtigung zugänglich und damit erkennbar sind, da der Käufer solche Mängel bei der im eigenen Interesse gebotenen Sorgfalt selbst wahrnehmen kann (BGH, Urteil vom 02.02.1996, V ZR 239/94, juris Tz. 17; BGH, Urteil vom 05.06.2012, V ZR 198/11, juris Tz. 17 ). - BGH, 12.03.2008 - VIII ZR 253/05
Bedeutung der Angabe "Unfallschäden lt. Vorbesitzer: Nein" beim Kauf eines …
Auszug aus OLG München, 09.06.2016 - 23 U 1201/14
Die Annahme der Vereinbarung einer Beschaffenheit, für deren Fehler der Verkäufer nach Maßgabe des § 437 BGB haftet, kommt nicht mehr "im Zweifel", sondern nur noch in einem eindeutigen Fall in Betracht (BGH, Urteil vom 12.03.2008, VIII ZR 253/05, juris Tz. 13). - BGH, 11.08.2010 - XII ZR 192/08
Arglistanfechtung des Gewerberaummietvertrages: Pflicht des Mieters zur …
Auszug aus OLG München, 09.06.2016 - 23 U 1201/14
Bei Vertragsverhandlungen besteht eine Rechtspflicht zur Aufklärung auch ohne Nachfrage dann, wenn der andere Teil nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Verkehrsanschauung redlicherweise die Mitteilung von Tatsachen erwarten durfte, die für die Willensbildung des anderen Teils offensichtlich von ausschlaggebender Bedeutung sind (BGH, Urteil vom 11.08.2010, XII ZR 192/08, juris Tz. 22). - BGH, 22.12.1999 - VIII ZR 299/98
Zur Frage, wann bei einem Kaufvertrag über Standardsoftware der Kaufgegenstand im …
Auszug aus OLG München, 09.06.2016 - 23 U 1201/14
Dahingestellt bleiben kann, ob die Klägerin nach der von der Beklagten durchgeführten Nachbesserung - der Versetzung des Hubzylinders - unverzüglich erneut das Abschleppfahrzeug untersucht und den verbliebenen Mangel wiederum unverzüglich gegenüber der Beklagten gerügt hat (vgl. BGH, Urteil vom 22.12.1999, VIII ZR 299/98, juris Tz 20). - BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05
Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort …
Auszug aus OLG München, 09.06.2016 - 23 U 1201/14
Dies ist u. a. der Fall, wenn der Verkäufer dem Käufer einen ihm bekannten Mangel bei Abschluss des Kaufvertrages verschwiegen hat, da dann davon auszugehen ist, dass die für eine Nacherfüllung erforderliche Vertrauensgrundlage beschädigt ist (BGH, Urteil vom 08.12.2006, V ZR 249/05, juris Tz. 12, 13). - BGH, 10.03.2010 - VIII ZR 182/08
Rücktritt vom Kaufvertrag bei Täuschung des Mietverkäufers über eine in …
Auszug aus OLG München, 09.06.2016 - 23 U 1201/14
Dies ist vorliegend der Fall, da die Klägerin in dem Schreiben die Anfechtung des Kaufvertrages erklärt hat und damit für die Beklagte unmissverständlich ist, dass die Klägerin den Kaufvertrag rückabgewickelt wissen will (vgl. BGH, Urteil vom 10.03.2010, VIII ZR 182/08, juris Tz. 16).
- LG Frankfurt/Main, 20.10.2016 - 23 O 149/16
Rücktritt vom Kaufvertrag wegen "Schummelsoftware" - VW-Abgasskandal
Leistungsort beim Rücktritt ist derjenige Ort, an dem sich die Sache vertragsgemäß befindet ( OLG München, Urt . v. 09.06.2016 - 23 U 1201/14, juris Rn . 54; OLG Düsseldorf, Urt . v. 18.08.2016 - 3 U 20/15, juris Rn .