Rechtsprechung
OLG München, 22.01.2015 - 23 U 1589/14 |
Volltextveröffentlichungen (4)
Verfahrensgang
- LG Landshut, 28.03.2014 - 1 HKO 695/13
- OLG München, 16.10.2014 - 23 U 1589/14
- OLG München, 22.01.2015 - 23 U 1589/14
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 10.12.2009 - I ZR 154/07
Darlegungslast und Beweislast der Voraussetzungen für eine unbeschränkte Haftung …
Auszug aus OLG München, 22.01.2015 - 23 U 1589/14
Damit hat die Beklagte zwar substantiiert dazu vorgetragen, welche Sorgfalt sie zur Vermeidung des eingetretenen Schadens konkret aufgewendet hat, so dass sie insoweit auch die ihr obliegende sekundäre Vortragslast (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.2009, I ZR 154/07, zitiert nach Juris, Tz. 16, Transportrecht 2010, 78) erfüllt hat. - BGH, 16.07.1998 - I ZR 44/96
Verschuldensmaßstab im Rahmen der Haftung nach CMR
Auszug aus OLG München, 22.01.2015 - 23 U 1589/14
Dass Bekleidungsstücke, vor allem Modeartikel, einen besonderen Entwendungsanreiz bieten, entspricht im Übrigen schon der allgemeinen Lebenserfahrung (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.1998, I ZR 44/96, zitiert nach Juris, Tz. 26, Transportrecht 1999, 19). - OLG Hamburg, 26.06.2014 - 6 U 172/12
Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Diebstahl von …
Auszug aus OLG München, 22.01.2015 - 23 U 1589/14
Nach einer für die EU-Kommission erstellten Studie aus dem Jahr 2007 ("Study on the feasibility of organising a network of secured parking areas for road transport operators on the Trans European Road Network") wird bereits ab einem Wert von mehr als 10 EUR/kg davon ausgegangen, dass das Gut in die gefährdetste Kategorie hinsichtlich zu befürchtender Transportdiebstähle fällt (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 26.06.2014, 6 U 172/12, Transportrecht 2014, 429, 431).
- OLG München, 28.10.2015 - 7 U 4228/14
Kein vorsatzgleiches Verschulden durch schlichten Parken au einem Autohof an …
Insbesondere nötigen die von der Berufung herangezogenen Entscheidungen des OLG München (Urteil vom 22.1.2015 - 23 U 1589/14), des OLG Celle (Urteil vom 11.12.2014 - 11 U 160/14) und des OLG Hamm (Urteil vom 30.3.1998 - 18 U 179/97) nicht zur Zulassung der Revision. - LG Nürnberg-Fürth, 25.09.2015 - 5 HKO 1279/15
Schadensberechnung nach Verkehrswert von Frachtware
b) Es spricht zwar einiges für die Einstufung der Kosmetikstifte als diebstahlgefährdete Ware, da von ihrer besonderen Marktgängigkeit und von einem im Verhältnis zum Gewicht hohen Marktwert (…OLG Hamburg TranspR 2014, 429, Thume CMR Art. 29 Rdnr. 20) auszugehen ist, wobei die Gefahrenlage zusätzlich infolge der leichten Erkennbarkeit des Inhalts der Ladung durch ... auf den Kartons (OLG München RdTW 2015, 140) erhöht wurde; dass jedoch bei der konkreten Durchführung der Beförderung im Rahmen eines Sammeltransportes nach ... eine "besondere Gefahrenlage" bestanden hätte, die das Ergreifen vertraglich nicht vereinbarter, überobligationsmäßiger Sicherungsmaßnahmen - insbesondere den Einsatz eines Kastenwagens anstatt eines Planen-Lkw ohne Alarmanlage oder den Einsatz eines zweiten Fahrers - erfordert hätte, ergibt sich hieraus noch nicht (BGH TranspR 2011, 78), vor allem auch, weil eine ausdrückliche Wertangabe auf dem CMR-Frachtbrief fehlte.Selbst wenn der Zeuge ... in der noch nicht abgekoppelten Zugmaschine geschlafen hätte, wäre der Diebstahl mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht verhindert worden; nur wenn sich ein Fahrer während seiner Ruhezeit noch nicht in der Tiefschlafphase befindet, besteht die Möglichkeit, dass er den Abladevorgang mitbekommt - es bestehen daher grundsätzliche Zweifel, ob der Aufenthalt des Fahrers in der Fahrerkabine während seiner Ruhezeit überhaupt eine taugliche Maßnahme ist, um eine Entwendung von Transportgut aus dem ungesicherten Planenauflieger zu vermeiden, weil der Fahrer während seiner Ruhezeit in der Regel nicht auf Vorgänge im hinteren Bereich des Fahrzeugs achten kann (OLG München RdTW 2015, 140, OLG Celle TranspR 2015, 159).
Rechtsprechung
OLG München, 16.10.2014 - 23 U 1589/14 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Haftung des Frachtführers wegen des Verlustes von Transportgut
- rechtsportal.de
CMR Art. 17 Abs. 1; CMR Art. 29; CMR Art. 3
Haftung des Frachtführers wegen des Verlustes von Transportgut
Kurzfassungen/Presse (3)
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Haftung des Frachtführers wegen des Verlustes von Transportgut durch leichtfertiges Verhalten
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Haftung des Frachtführers wegen des Verlustes von Transportgut durch leichtfertiges Verhalten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Haftung des Frachtführers wegen des Verlustes von Transportgut
Verfahrensgang
- LG Landshut, 28.03.2014 - 1 HKO 695/13
- OLG München, 16.10.2014 - 23 U 1589/14
- OLG München, 22.01.2015 - 23 U 1589/14
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- OLG Hamburg, 26.06.2014 - 6 U 172/12
Frachtführerhaftung im internationalen Straßengüterverkehr: Diebstahl von …
Auszug aus OLG München, 16.10.2014 - 23 U 1589/14
Nach einer für die EU-Kommission erstellten Studie aus dem Jahr 2007 ("Study on the feasibility of organising a network of secured parking areas for road transport operators on the Trans European Road Network") wird bereits ab einem Wert von mehr als 10 EUR/kg davon ausgegangen, dass das Gut in die gefährdetste Kategorie hinsichtlich zu befürchtender Transportdiebstähle fällt (vgl. Hanseatisches OLG Hamburg, Urteil vom 26.06.2014, 6 U 172/12, Transportrecht 2014, 429, 431). - BGH, 16.07.1998 - I ZR 44/96
Verschuldensmaßstab im Rahmen der Haftung nach CMR
Auszug aus OLG München, 16.10.2014 - 23 U 1589/14
Dass Bekleidungsstücke, vor allem Modeartikel, einen besonderen Entwendungsanreiz bieten, entspricht im Übrigen schon der allgemeinen Lebenserfahrung (vgl. BGH, Urteil vom 16.07.1998, I ZR 44/96, zitiert nach [...], Tz. 26, Transportrecht 1999, 19). - BGH, 10.12.2009 - I ZR 154/07
Darlegungslast und Beweislast der Voraussetzungen für eine unbeschränkte Haftung …
Auszug aus OLG München, 16.10.2014 - 23 U 1589/14
Damit hat die Beklagte zwar substantiiert dazu vorgetragen, welche Sorgfalt sie zur Vermeidung des eingetretenen Schadens konkret aufgewendet hat, so dass sie insoweit auch die ihr obliegende sekundäre Vortragslast (vgl. BGH, Urteil vom 10.12.2009, I ZR 154/07, zitiert nach [...], Tz. 16, Transportrecht 2010, 78) erfüllt hat.