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   OLG Frankfurt, 06.11.2002 - 23 U 17/02   

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https://dejure.org/2002,11184
OLG Frankfurt, 06.11.2002 - 23 U 17/02 (https://dejure.org/2002,11184)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06.11.2002 - 23 U 17/02 (https://dejure.org/2002,11184)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 06. November 2002 - 23 U 17/02 (https://dejure.org/2002,11184)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 67 VVG
    Transportversicherung: Voraussetzung für eine cessio legis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Transportversicherung: Voraussetzung für eine cessio legis)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VVG § 67
    Voraussetzungen des gesetzlichen Forderungsübergangs auf den Versicherer

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.10.1963 - VI ZR 97/62
    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.2002 - 23 U 17/02
    Eine vertragliche Verpflichtung des Versicherers wird gerade nicht gefordert ( BGH NJW 1964, 101 ).

    Zwar wird nicht das Vorhandensein eines vollwirksamen Vertrages gefordert ( BGH NJW 1964, 101 ), allerdings ist stets erforderlich, dass der Versicherer vertragliche Leistungen an den Versicherungsnehmer erbringen muss, damit der Anspruchsübergang erfolgen kann ( arg. OGH VersR 1986, 200 ).

  • BGH, 23.02.1978 - VII ZR 11/76

    Geltendmachung von abgetretenen Nachbesserungs- und Gewährleistungsansprüchen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.2002 - 23 U 17/02
    Um einen Kondiktionsanspruch auszulösen müsste aber die Leistung zumindest auch für den wahren Schuldner, hier den Beklagten erfolgen (vgl. BGHZ 70, 389, 397).
  • BGH, 23.11.1988 - IVa ZR 143/87

    Rechtsnatur einer KVO -Versicherung; Ausgleich bei einer Doppelversicherung im

    Auszug aus OLG Frankfurt, 06.11.2002 - 23 U 17/02
    Hierdurch soll erreicht werden, dass im Endergebnis der allein Eintrittspflichtige, hier der Schädiger, den Schaden zu tragen hat (vgl. BGH VersR 1989, 250, 251).
  • BSG, 03.04.2014 - B 2 U 21/12 R

    Kostenerstattungsstreit zwischen einer privaten Krankenversicherung und einem

    Voraussetzung für den gesetzlichen Forderungsübergang ist ua eine Kongruenz zwischen der Leistung des Versicherers und dem Ersatzanspruch des Versicherungsnehmers (OLG Frankfurt/M vom 6.11.2002 - 23 U 17/02 - juris RdNr 2 mwN) .
  • SG Köln, 08.06.2012 - S 18 U 319/11

    Sozialrechtsweg - Erstattungsanspruch eines privaten Krankenversicherers gegen

    Der Rechtsübergang erfasst Ansprüche jeglicher Art, sofern sie nur dem Ausgleich des dem Versicherungsnehmer entstandenen Schadens dienen (OLG Frankfurt r+s 2005, 160).
  • OLG Köln, 20.01.2021 - 3 U 89/20

    Schadensersatzansprüche eines Montageversicherers aus übergegangenem Recht;

    Der Ersatzanspruch geht grundsätzlich unabhängig davon auf den Versicherer über, ob dieser zur Leistung verpflichtet ist (BGH VersR 1989, 250 (251); VersR 1963, 1192 (1193); OLG Frankfurt a.M. r+s 2005, 160 f.; OLG Hamm r+s 1998, 184; BeckOK VVG, Marlow/Spuhl, 8. Edition Stand: 01.08.2020, § 86 Rz. 52 m.w.N.).
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