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   OLG München, 08.10.2009 - 23 U 1818/09   

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https://dejure.org/2009,19363
OLG München, 08.10.2009 - 23 U 1818/09 (https://dejure.org/2009,19363)
OLG München, Entscheidung vom 08.10.2009 - 23 U 1818/09 (https://dejure.org/2009,19363)
OLG München, Entscheidung vom 08. Oktober 2009 - 23 U 1818/09 (https://dejure.org/2009,19363)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Vergütungsanspruch für E-Mail-Adressen: Anwendung von Kaufvertrags- oder Werkvertragsrecht; verspätetes Vorbringen

  • webshoprecht.de

    Gewährleistung des Verkäufers von E-Mail-Adressen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • adresshandel-und-recht.de

    Zum Vertragsinhalt beim gewerblichen Adresshandel

  • karstenundschubert.de PDF (Zusammenfassung und Volltext)

    E-Mail-Adressen als Vertragsgegenstand

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertrag über die Generierung von E-Mail-Adressen = Werkvertrag?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • damm-legal.de (Kurzinformation)

    §§ 346, 433, 634, 640 Abs. 2 BGB
    Gekaufte E-Mail-Adressen sind zu bezahlen, wenn Rechtswidrigkeit der Datengewinnung bekannt und kein "Double-Opt-in” vereinbart war

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Vertragsmängel beim gewerblichen Adresshandel

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 18.10.1989 - VIII ZR 325/88

    Anwendung des AbzG auf den Kauf von Software mit Teilzahlungsabrede; Wirksamkeit

    Auszug aus OLG München, 08.10.2009 - 23 U 1818/09
    Der Senat hält zwar nach erneuter Prüfung daran fest, dass Kaufvertragsrecht und § 377 HGB gelten, da es sehr wohl um die Übergabe beweglicher Sachen gegangen ist (vgl. BGH Urteil vom 18.10.1989 VIII ZR 325/88 Abschnitt II.1.a.cc; Urt. v. 14.07.1993 VIII ZR 147/92 Abschnitt II. 2. b.).
  • BGH, 14.07.1993 - VIII ZR 147/92

    Untersuchungs- und Rügepflicht bei Werklieferung von Software

    Auszug aus OLG München, 08.10.2009 - 23 U 1818/09
    Der Senat hält zwar nach erneuter Prüfung daran fest, dass Kaufvertragsrecht und § 377 HGB gelten, da es sehr wohl um die Übergabe beweglicher Sachen gegangen ist (vgl. BGH Urteil vom 18.10.1989 VIII ZR 325/88 Abschnitt II.1.a.cc; Urt. v. 14.07.1993 VIII ZR 147/92 Abschnitt II. 2. b.).
  • OLG Düsseldorf, 30.07.2004 - 23 U 186/03

    Fehlenden Datenschutzeinwilligung als Sachmangel

    Auszug aus OLG München, 08.10.2009 - 23 U 1818/09
    12 Bei diesem Befund ist es im Ergebnis ohne Bedeutung, ob auf die Rechtsbeziehungen der Parteien Werk- oder Kaufvertragsrecht anzuwenden ist, was im Übrigen auch das von der Beklagten zitierte Oberlandesgericht Düsseldorf (Urteil vom 30.07.2009 23 U 186/03 Tz. 15) offen gelassen hat.
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