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   OLG München, 08.02.2018 - 23 U 1932/17   

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OLG München, 08.02.2018 - 23 U 1932/17 (https://dejure.org/2018,3017)
OLG München, Entscheidung vom 08.02.2018 - 23 U 1932/17 (https://dejure.org/2018,3017)
OLG München, Entscheidung vom 08. Februar 2018 - 23 U 1932/17 (https://dejure.org/2018,3017)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    HGB § 89a Abs. 1, § 89b; ZPO § 301, § 538 Abs. 2 S. 1 Nr. 7; BGB § 278, § 314 Abs. 2 S. 2, § 323 Abs. 2 Nr. 3
    Außerordentliche Kündigung des Handelsvertretervertrags wegen unbefugtem Speichern von Daten und Betriebsgeheimnissen

  • IWW

    § 89a Abs. 1 HGB; § 89b HGB; § 301 ZPO
    HGB, ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Außerordentliche Kündigung des Handelsvertretervertrages; Anforderungen an die Begründung der Kündigung; Zulässigkeit eines Teilurteils

  • rewis.io

    Außerordentliche Kündigung des Handelsvertretervertrags wegen unbefugtem Speichern von Daten und Betriebsgeheimnissen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89a Abs. 1 ; HGB § 89b ; ZPO § 301
    Außerordentliche Kündigung des Handelsvertretervertrages

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Wichtiger Grund, Kündigung des HVV, unbefugter Speicherung von Daten und Betriebsgeheimnissen des U durch den HV

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Außerordentliche Kündigung des Handelsvertretervertrags wegen unbefugtem Speichern von Daten und Betriebsgeheimnissen

  • hoffmann-christlein.de (Kurzinformation)

    Vertriebsrecht: Unbefugtes Speichern von Daten und Betriebsgeheimnissen als wichtiger Grund gem. § 89a Abs. 1 HGB

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kündigung des Handelsvertreters wegen unbefugter Datenspeicherung

Besprechungen u.ä.

  • taylorwessing.com (Entscheidungsbesprechung)

    Die außerordentliche fristlose Kündigung von Vertriebsverträgen

Sonstiges

  • anwalt.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    Die außerordentliche Kündigung von Vertriebsverträgen (Handelsvertretervertrag)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 29.03.2011 - VI ZR 117/10

    Gefährdungshaftung nach dem Arzneimittelgesetz: Zulässigkeit eines Teilurteils

    Auszug aus OLG München, 08.02.2018 - 23 U 1932/17
    Der Erlass eines Teilurteils ist nach § 301 ZPO grundsätzlich schon dann unzulässig, wenn eine materiell-rechtliche Verzahnung verschiedener selbständiger prozessualer Ansprüche besteht und es daher zu widersprüchlichen Entscheidungen kommen könnte (BGH, NJW 2011, S. 1815, 1817).

    Die Gefahr widersprechender Entscheidungen besteht daher auch bei Stufenklagen in den verschiedenen Stufen, wird aber vom Gesetz in diesem Falle hingenommen (BGH, Urteil vom 29.03.2011, VI ZR 117/10, juris Tz. 16).

  • BGH, 12.04.2016 - XI ZR 305/14

    Gefahr einander widersprechender Entscheidungen bei Zurückverweisung der Sache im

    Auszug aus OLG München, 08.02.2018 - 23 U 1932/17
    Entgegen der Auffassung der Beklagten (Bl. 327 d. A.) liegt bei einer Stufenklage keine Bindung gemäß § 318 ZPO vor (BGH, Urteil vom 12.04.2016, XI ZR 305/14, juris Tz. 32; Greger in Zöller, ZPO, 32. Aufl., § 254 Rdnr. 10; Vollkommer in Zöller, a.a.O., § 318 Rdnr. 11).
  • BGH, 21.08.2014 - VII ZR 24/12

    Gewährleistungsklage wegen Baumängeln an einem neu errichteten Mehrfamilienhaus:

    Auszug aus OLG München, 08.02.2018 - 23 U 1932/17
    Diese Gefahr besteht immer dann, wenn der durch Teilurteil beschiedene Anspruch und der noch rechtshängige Anspruch von gemeinsamen Vorfragen abhängen (BGH NJW-RR 2014, S. 1298 Tz. 9; BGH NJW-RR 2012, S. 849, 850 Tz. 11, je m. w. N Reichold in Thomas / Putzo, ZPO, 38. Aufl, § 301 Rz. 3).
  • BGH, 26.04.2012 - VII ZR 25/11

    Widerklage: Voraussetzungen für den Erlass eines Teilurteils

    Auszug aus OLG München, 08.02.2018 - 23 U 1932/17
    Diese Gefahr besteht immer dann, wenn der durch Teilurteil beschiedene Anspruch und der noch rechtshängige Anspruch von gemeinsamen Vorfragen abhängen (BGH NJW-RR 2014, S. 1298 Tz. 9; BGH NJW-RR 2012, S. 849, 850 Tz. 11, je m. w. N Reichold in Thomas / Putzo, ZPO, 38. Aufl, § 301 Rz. 3).
  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 62/09

    Provisionsrückzahlungsanspruch des Geschäftsherrn und Auskunftsanspruch des

    Auszug aus OLG München, 08.02.2018 - 23 U 1932/17
    Nach dem Urteil des BGH vom 16.06.2010 (VIII ZR 62/09, juris Tz. 27) handelt es sich beim Auskunftsanspruch nur um ein Hilfsmittel, um den Leistungsantrag zu beziffern.
  • BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 123/98

    Rechtzeitigkeit einer außerordentlichen Kündigung des

    Auszug aus OLG München, 08.02.2018 - 23 U 1932/17
    Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn das Fehlverhalten des Vertragspartners die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert hat, dass diese auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (BGH NJW-RR 2001, S. 677, 679; BGH, Urteil vom 26.05.1999, VIII ZR 123/98, juris Tz. 28).
  • BGH, 17.01.2001 - VIII ZR 186/99

    Kündigung des Handelsvertreterverhältnisses aus wichtigem Grund wegen

    Auszug aus OLG München, 08.02.2018 - 23 U 1932/17
    Eine Abmahnung ist entbehrlich, wenn das Fehlverhalten des Vertragspartners die Vertrauensgrundlage in so schwerwiegender Weise erschüttert hat, dass diese auch durch eine erfolgreiche Abmahnung nicht wiederhergestellt werden könnte (BGH NJW-RR 2001, S. 677, 679; BGH, Urteil vom 26.05.1999, VIII ZR 123/98, juris Tz. 28).
  • BGH, 04.10.2000 - VIII ZR 109/99

    Zulässigkeit eines Teilurteils und eines Zwischenurteils

    Auszug aus OLG München, 08.02.2018 - 23 U 1932/17
    Ein Verstoß gegen § 301 ZPO ist als wesentlicher Verfahrensmangel von Amts wegen zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 04.10.2000, VIII ZR 109/99, juris Tz. 14).
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