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   OLG München, 18.10.2012 - 23 U 2553/12   

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https://dejure.org/2012,43363
OLG München, 18.10.2012 - 23 U 2553/12 (https://dejure.org/2012,43363)
OLG München, Entscheidung vom 18.10.2012 - 23 U 2553/12 (https://dejure.org/2012,43363)
OLG München, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - 23 U 2553/12 (https://dejure.org/2012,43363)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Frachtführerhaftung: Bereitstellung der Sendung an einem öffentlich zugänglichen Ladeplatz in Abwesenheit des Frachtführers

  • tis-gdv.de

    Übernahme, Aushändigung, Besitzerlangung

  • rabüro.de

    Zu den Voraussetzungen der Übernahme des Transportguts durch den Frachtführer

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    HGB § 425
    Anforderungen an den Nachweis der Übernahme des Transportguts durch den Frachtführer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2013, 922
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.2012 - I ZR 214/10

    Frachtführerhaftung: Beginn des Haftungszeitraums bei Vorlagerung des

    Auszug aus OLG München, 18.10.2012 - 23 U 2553/12
    In subjektiver Hinsicht muss die Übernahme des Besitzes vom Willen des Frachtführers oder des von ihm beauftragten Gehilfen getragen sein (BGH NJW-RR 2012, S. 364, 365; Koller, Transportrecht, 7. Auflage 2010, § 425 Rz. 17, 18; Herber in: Münchener Kommentar zum HGB, 2. Auflage 2009, § 425 Rz. 35).

    Haben die Vertragsparteien abweichend von § 412 HGB vereinbart, dass der Frachtführer das Gut auch zu verladen hat, so beginnt der nach § 425 Abs. 1 HGB maßgebliche Haftungszeitraum nicht erst mit der Beendigung des Ladevorgangs, sondern bereits zu dem Zeitpunkt, in dem der Frachtführer das Gut zum Zwecke der Verladung in seine Obhut nimmt (BGH NJW-RR 2012, S. 364, 365; BGH NJW-RR 1990, S. 1314, 1315; Koller, a.a.O., § 425 Rz. 20; Herber in: Münchener Kommentar zum HGB, a.a.O., § 425 Rz. 38).

  • BGH, 23.05.1990 - I ZR 295/88

    Wirksamkeit einer Verladevereinbarung; Beginn des Haftungszeitraums

    Auszug aus OLG München, 18.10.2012 - 23 U 2553/12
    Haben die Vertragsparteien abweichend von § 412 HGB vereinbart, dass der Frachtführer das Gut auch zu verladen hat, so beginnt der nach § 425 Abs. 1 HGB maßgebliche Haftungszeitraum nicht erst mit der Beendigung des Ladevorgangs, sondern bereits zu dem Zeitpunkt, in dem der Frachtführer das Gut zum Zwecke der Verladung in seine Obhut nimmt (BGH NJW-RR 2012, S. 364, 365; BGH NJW-RR 1990, S. 1314, 1315; Koller, a.a.O., § 425 Rz. 20; Herber in: Münchener Kommentar zum HGB, a.a.O., § 425 Rz. 38).
  • OLG Frankfurt, 11.05.2012 - 5 U 123/11

    Schadenersatz für Verlust von Paketsendung

    Auszug aus OLG München, 18.10.2012 - 23 U 2553/12
    Dadurch unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt von den Fällen, in denen ein Frachtführer trotz Kontrollmöglichkeit "blind" den Empfang bestätigt hat (eine derartige Fallkonstellation lag dem von der Klägerin vorgelegten Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 11.5.2012, 5 U 123/11, zugrunde) und in denen es dem Frachtführer deshalb verwehrt sein kann, sich auf die Unrichtigkeit der Quittung zu berufen (vgl. Koller, a.a.O., § 408 Rz. 27; Herber in Münchener Kommentar, a.a.O., § 425 Rz. 48).
  • LG Bonn, 09.01.2014 - 14 O 175/12

    Vergütungsbegehren für Frachtleistungen auf der Grundlage eines

    Etwas Anderes folgt auch nicht aus der Unterschrift des Fahrers C: Mangels Überblicks - er konnte nicht erkennen, ob auf der Ladebrücke an einer nicht einsehbaren Stelle ein Stellplatz frei war - konnte er, der Fahrer, keine Erklärung über die Vollständigkeit der Ladeliste abgeben (vgl. OLG Frankfurt TransportR 2013, 341, 344; OLG München VersR 2013, 922, 923).
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