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   OLG Frankfurt, 20.10.2014 - 23 U 270/13   

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OLG Frankfurt, 20.10.2014 - 23 U 270/13 (https://dejure.org/2014,36710)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20.10.2014 - 23 U 270/13 (https://dejure.org/2014,36710)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 20. Oktober 2014 - 23 U 270/13 (https://dejure.org/2014,36710)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 280 BGB
    Anlageberatung: Verjährung von Ansprüchen wegen Verschweigens von Rückvergütungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen unterbliebener Aufklärung über Rückvergütungen im Rahmen einer Anlageberatung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anlageberatung - Verjährung von Ansprüchen wegen Verschweigens von Rückvergütungen

  • rechtsportal.de

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen unterbliebener Aufklärung über Rückvergütungen im Rahmen einer Anlageberatung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)

    1. Zur ordnungsgemäßen Aufklärung eines Anlegers ist auch die Mitteilung erforderlich, in welcher Höhe Rückvergütungen fließen, da auch die Höhe der
    Anlageberatung, Aufklärungspflicht, Aufklärungspflichtverletzung, Beweiswürdigung, Darlegungs- und Beweislast, Haftung, Rückvergütung, Schadenersatzanspruch, Verjährung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anlageberatung und die Verjährung von Ansprüchen wegen Verschweigens von Rückvergütungen

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anlageberatung und die Verjährung von Ansprüchen wegen Verschweigens von Rückvergütungen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2014, 2369
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (20)

  • BGH, 26.02.2013 - XI ZR 498/11

    Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Verjährungsfristbeginn für

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2014 - 23 U 270/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Anleger, der aufgrund einer Verletzung der Aufklärungspflicht oder einer fehlerhaften Beratung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, bei der gebotenen wertenden Betrachtung bereits durch den Erwerb der Kapitalanlage geschädigt, weil der ohne die erforderliche Aufklärung gefasste Anlageentschluss von den Mängeln der fehlerhaften Aufklärung beeinflusst ist (BGH NJW 2013, 1801; NJW 2010, 3292).

    Vielmehr genügt aus Gründen der Rechtssicherheit und Billigkeit im Grundsatz die Kenntnis der den Ersatzanspruch begründenden tatsächlichen Umstände (st.Rspr.; BGH NJW 2013, 1801 m. w. N.).

    Auch insoweit genügt vielmehr die Kenntnis derjenigen tatsächlichen Umstände, aus denen sich die Aufklärungspflicht ergibt (BGH NJW 2013, 1801; NJW-RR 2011, 842; BKR 2010, 118; NJW 2008, 506).

    Von diesem Umstand hat ein Anleger aber denknotwendig bereits dann positive Kenntnis, wenn er weiß, dass die ihn beratende Bank Provisionen für das von ihm getätigte Anlagegeschäft erhält, deren Höhe ihm die Bank nicht mitteilt (BGH NJW 2013, 1801).

    Weiß der Anleger um die Rückvergütungen und fehlt ihm nur die Kenntnis von der Höhe der Rückvergütung, steht dies dem Verjährungsbeginn nur entgegen, wenn die beratende Bank konkrete, jedoch fehlerhafte Angaben zur Höhe der Rückvergütung gemacht hat (BGH NJW 2013, 1801; BKR 2014, 200).

    Da der Kläger mithin dem Grunde nach darüber aufgeklärt worden ist, dass die Beklagte Provisionen für das von ihm getätigte Anlagegeschäft erhielt, hatte er denknotwendig auch positive Kenntnis davon, dass die Beklagte ihm die Höhe der Provision nicht mitteilt (vgl. BGH NJW 2013, 1801).

  • BGH, 24.03.2011 - III ZR 81/10

    Kapitalanlageberatung: Verjährung von Schadensersatzansprüchen des Anlegers bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2014 - 23 U 270/13
    Die kenntnisabhängige Verjährung im Sinne von §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist für jeden Beratungsfehler gesondert zu beurteilen (BGH NJW-RR 2011, 842; BKR 2010, 118; NJW 2008, 506).

    Auch insoweit genügt vielmehr die Kenntnis derjenigen tatsächlichen Umstände, aus denen sich die Aufklärungspflicht ergibt (BGH NJW 2013, 1801; NJW-RR 2011, 842; BKR 2010, 118; NJW 2008, 506).

  • BGH, 19.11.2009 - III ZR 169/08

    Verjährung einer Schadensersatzforderung aus einem Anlagevermittlungsvertrag oder

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2014 - 23 U 270/13
    Die kenntnisabhängige Verjährung im Sinne von §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist für jeden Beratungsfehler gesondert zu beurteilen (BGH NJW-RR 2011, 842; BKR 2010, 118; NJW 2008, 506).

    Auch insoweit genügt vielmehr die Kenntnis derjenigen tatsächlichen Umstände, aus denen sich die Aufklärungspflicht ergibt (BGH NJW 2013, 1801; NJW-RR 2011, 842; BKR 2010, 118; NJW 2008, 506).

  • BGH, 09.11.2007 - V ZR 25/07

    Beginn der Verjährung von Schadensersatzansprüchen wegen Beratungsfehlern;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2014 - 23 U 270/13
    Die kenntnisabhängige Verjährung im Sinne von §§ 195, 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB ist für jeden Beratungsfehler gesondert zu beurteilen (BGH NJW-RR 2011, 842; BKR 2010, 118; NJW 2008, 506).

    Auch insoweit genügt vielmehr die Kenntnis derjenigen tatsächlichen Umstände, aus denen sich die Aufklärungspflicht ergibt (BGH NJW 2013, 1801; NJW-RR 2011, 842; BKR 2010, 118; NJW 2008, 506).

  • LG Frankfurt/Main, 08.11.2013 - 21 O 105/13
    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2014 - 23 U 270/13
    Die Berufung des Klägers gegen das am 08.11.2013 verkündete Urteil der 21. Zivilkammer des Landgerichts Frankfurt am Main - Az.: 2-21 O 105/13 - wird zurückgewiesen.

    unter Aufhebung des Endurteils des Landgerichts Frankfurts vom 08.11.2013 - 2-21 O 105/13 - wie folgt zu erkennen:.

  • BGH, 04.02.2014 - XI ZR 398/12

    Haftung bei Kapitalanlageberatung: Nachweis der fehlenden Kausalität der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2014 - 23 U 270/13
    Weiß der Anleger um die Rückvergütungen und fehlt ihm nur die Kenntnis von der Höhe der Rückvergütung, steht dies dem Verjährungsbeginn nur entgegen, wenn die beratende Bank konkrete, jedoch fehlerhafte Angaben zur Höhe der Rückvergütung gemacht hat (BGH NJW 2013, 1801; BKR 2014, 200).
  • BGH, 17.09.2013 - XI ZR 332/12

    Bankenhaftung aus Anlageberatung: Aufklärungspflicht über eigene Gewinnspanne bei

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2014 - 23 U 270/13
    Denn beim Aktiengeschäft - Näheres zum Aktienerwerb des Klägers aus 2003 wird nicht mitgeteilt - dürfte eine gänzlich andere rechtliche und tatsächliche Situation vorgelegen haben; hier fließen regelmäßig schon gar keine aufklärungspflichtigen verdeckten Rückvergütungen (vgl. BGH MDR 2013, 1294; NJW-RR 2013, 244; NJW 2012, 2873; m. w. N.).
  • BGH, 10.10.2013 - VII ZR 269/12

    Begriff der Bezugsfertigkeit bei gegenseitiger Bauverpflichtung; Rüge der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2014 - 23 U 270/13
    Die erneute Vernehmung eines bereits in erster Instanz gehörten Zeugen, die grundsätzlich gemäß § 398 Abs. 1 ZPO im Ermessen des Berufungsgerichts steht, muss zwar erfolgen, wenn das erstinstanzliche Gericht die Aussage nur zum Teil oder gar nicht gewürdigt hat, diese aber nach ihrem protokollierten Inhalt mehrdeutig ist (BGH BauR 2014, 141 m. w. N.).
  • BGH, 20.11.2012 - XI ZR 441/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör wegen unterlassener

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2014 - 23 U 270/13
    Zum einen ist ohnehin davon auszugehen, dass sich eine Partei - hier die Beklagte - die bei einer Beweisaufnahme zu Tage tretenden, ihr günstigen Umstände regelmäßig zumindest hilfsweise zu eigen macht (BGH, Beschl. v. 20.11.2012 - XI ZR 441/11; NJW-RR 2010, 495; NJW 1991, 1541).
  • BGH, 08.07.2010 - III ZR 249/09

    Verjährungsbeginn für Schadenersatzansprüche gegen den Kapitalanlageberater bzw.

    Auszug aus OLG Frankfurt, 20.10.2014 - 23 U 270/13
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist der Anleger, der aufgrund einer Verletzung der Aufklärungspflicht oder einer fehlerhaften Beratung eine für ihn nachteilige Kapitalanlage erworben hat, bei der gebotenen wertenden Betrachtung bereits durch den Erwerb der Kapitalanlage geschädigt, weil der ohne die erforderliche Aufklärung gefasste Anlageentschluss von den Mängeln der fehlerhaften Aufklärung beeinflusst ist (BGH NJW 2013, 1801; NJW 2010, 3292).
  • BGH, 14.10.2003 - VI ZR 425/02

    Anforderungen an die Ausschöpfung des Sachverhalts und die Würdigung der Beweise

  • BGH, 10.11.2009 - VI ZR 325/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei Nichtberücksichtigung eines

  • BGH, 08.01.1991 - VI ZR 102/90

    Haftung des Krankenhausträgers bei Krankenhausinfektion

  • BGH, 02.04.1992 - I ZR 217/90

    Bauausschreibungen - Anschwärzung

  • BGH, 19.01.1990 - V ZR 241/88

    Zivilprozeßrecht: Entscheidungsgrundlage bei nicht mitgetragenem Beweisergebnis

  • BGH, 09.03.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Aufklärungspflichtige Rückvergütungen in Abgrenzung zu

  • BGH, 24.08.2011 - XI ZR 191/10

    Kapitalanlageberatung: Erfolglose Gehörsrüge gegen

  • BGH, 26.06.2012 - XI ZR 316/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

  • BGH, 16.10.2012 - XI ZR 367/11

    Bankenhaftung bei Anlageberatung: Aufklärungspflichten bei dem Verkauf von

  • OLG Frankfurt, 08.07.2013 - 23 U 246/12

    Zur Verjährung von Auskunfts- und Herausgabeansprüchen bei Kick-back Provisionen

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