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   OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 23 U 297/05   

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https://dejure.org/2007,4900
OLG Frankfurt, 28.03.2007 - 23 U 297/05 (https://dejure.org/2007,4900)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.03.2007 - 23 U 297/05 (https://dejure.org/2007,4900)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. März 2007 - 23 U 297/05 (https://dejure.org/2007,4900)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 35 InsO, § 140 Abs 1 InsO, § 140 Abs 3 KostO
    Insolvenzmasse: Nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens entstandene Zinsen eines Festgeldkontos mit monatlicher Prolongation bei Vorausverpfändung der Zinsforderungen

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Zur Zugehörigkeit vorausverpfändeter Zinsansprüche aus einem Festgeldkonto mit monatlicher Prolongation zur Insolvenzmasse

  • Judicialis

    InsO § 35; ; InsO § 140 Abs. 1; ; KostO § 140 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    InsO § 35 § 140 Abs. 1; KostO § 140 Abs. 3
    Zum relevanten Anfechtungszeitpunkt bei insolvenzrechtlicher Anfechtung vorausabgetretener künftiger Forderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung zur Zahlung von Zinsen auf Grund der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für ein Absonderungsrecht der Zinsforderungen; Umfang eines Insolvenzverfahrens

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    InsO §§ 35, 140 Abs. 1, 3
    Zur Zugehörigkeit vorausverpfändeter Zinsansprüche aus einem Festgeldkonto mit monatlicher Prolongation zur Insolvenzmasse

Besprechungen u.ä.

  • ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)

    InsO §§ 35, 140 Abs. 1, 3
    Zugehörigkeit von nach Insolvenzeröffnung entstandenen (vorausverpfändeten) Zinsansprüchen zur Insolvenzmasse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 2007, 1670
  • NZI 2007, 413
 
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Wird zitiert von ...

  • KG, 04.03.2009 - 26 U 168/08

    Insolvenzverfahren: Anspruch des Insolvenzverwalters auf verpfändete Spar- und

    Das gelte nach einer Entscheidung des OLG Frankfurt (23 U 297/05, Urteil vom 28. März 2007) namentlich für laufende Festgeldzinsen, die mit jedem Prolongationszeitraum neu entstünden.
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