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   OLG München, 29.03.2018 - 23 U 3839/17   

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https://dejure.org/2018,8807
OLG München, 29.03.2018 - 23 U 3839/17 (https://dejure.org/2018,8807)
OLG München, Entscheidung vom 29.03.2018 - 23 U 3839/17 (https://dejure.org/2018,8807)
OLG München, Entscheidung vom 29. März 2018 - 23 U 3839/17 (https://dejure.org/2018,8807)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    HGB § 407 Abs. 1, § 425 Abs. 1; BGB § 278, § 280 Abs. 1 S. 1, § 535 Abs. 1, § 631 Abs. 1, § 633 Abs. 1
    Keine Schadensersatzhaftung wegen Schlechterfüllung eines Dienstverschaffungsvertrages bei Autokrangestellung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abgrenzung von Werkvertrag und Miet- und Dienstverschaffungsvertrag

  • rabüro.de

    Zur Frage der Schadensersatzhaftung bei Gestellung eines Krans mit Bedienpersonal

  • rewis.io

    Keine Schadensersatzhaftung wegen Schlechterfüllung eines Dienstverschaffungsvertrages bei Autokrangestellung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 631 ; HGB § 425 Abs. 1 ; BGB § 280 Abs. 1
    Abgrenzung von Werkvertrag und Miet- und Dienstverschaffungsvertrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bedienfehler des Kranführers: Auftragnehmer haftet nicht!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • koelner-hug.de (Kurzinformation/Leitsatz)

    Keine Schadensersatzhaftung wegen Schlechterfüllung eines Dienstverschaffungsvertrages bei Autokrangestellung

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anforderungen an einen Schadensersatzanspruch aufgrund der Gestellung eines Krans mit Bedienpersonal

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Überlassung eines Autokrans: Wer haftet für Bedienungsfehler des Kranführers? (IBR 2018, 391)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 20.03.1974 - VIII ZR 234/72

    Zu den Voraussetzungen eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens und zur

    Auszug aus OLG München, 29.03.2018 - 23 U 3839/17
    Eine Auftragsbestätigung teilt nicht das Ergebnis vorhergegangener Vertragsverhandlungen mit, sondern ist eine in Form einer Bestätigung gekleidete Annahmeerklärung oder gar nur eine Offerte (BGH, Urteil vom 20.03.1974, VIII ZR 234/72, juris Tz. 19; Ellenberger in Palandt, BGB, 77. Aufl., § 147 Rdnr. 12).

    Die Bezeichnung des Schreibens als Auftragsbestätigung steht der Annahme eines kaufmännischen Bestätigungsschreibens nicht entgegen (BGH, Urteil vom 20.03.1974, VIII ZR 234/72, juris Tz. 17).

    Unschädlich ist, dass in dem Schreiben die telefonischen Verhandlungen nicht ausdrücklich erwähnt werden (BGH, Urteil vom 20.03.1974, VIII ZR 234/72, juris Tz. 17; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 37. Aufl., § 346 Rdnr. 21).

  • BGH, 09.03.1971 - VI ZR 138/69

    Echtes Leiharbeitsverhältnis - Unternehmerhaftung - Eignung derArbeiter -

    Auszug aus OLG München, 29.03.2018 - 23 U 3839/17
    Da es der Beklagten nicht im Rahmen eines Werk- oder Frachtvertrages oblag, die Maschine auf den Lastwagen zu heben (s.1.), war der Zeuge K., soweit er diese Arbeiten ausführte, nicht ihr Erfüllungsgehilfe; die Beklagte hatte im Rahmen des Dienstverschaffungsvertrages der J. Maschinentransporte GmbH nicht dafür einzustehen, dass ihre Arbeitskräfte mangel- und beanstandungsfrei arbeiten (BGH, Urteil vom 09.03.1971, VI ZR 138/69, juris Tz. 11; OLG Koblenz, Urteil vom 15.05.1998, 2 U 631/96, TranspR 1998, 424, 426).

    Die Beklagte haftet zwar dafür, dass sie einen Kranführer stellt, der für den mit dem Vertrag verfolgten Zweck tauglich und geeignet ist (BGH, Urteil vom 09.03.1971, VI ZR 138/69, juris Tz. 12; OLG Koblenz, a.a.O.).

  • BGH, 26.03.1996 - X ZR 100/94

    Kran zum Anheben einer Yacht und Bergung als Mangelfolgeschäden

    Auszug aus OLG München, 29.03.2018 - 23 U 3839/17
    Aufgrund der ausdrücklichen Regelung in den AGB der Beklagten steht somit fest, dass die Durchführung der Arbeiten ausschließlich bei der J. Maschinentransporte GmbH lag und das von der Beklagten gestellte Bedienungspersonal den Weisungen der J. Maschinentransporte GmbH unterworfen war; es liegt daher ein mit einem Mietvertrag verbundener Dienstverschaffungsvertrag vor (BGH, Urteil vom 26.03.1996, X ZR 100/94, juris Tz. 18).
  • BGH, 08.02.2001 - III ZR 268/00

    Schweigen auf ein kaufmännisches Bestätigungsschreiben

    Auszug aus OLG München, 29.03.2018 - 23 U 3839/17
    Beruft sich der Empfänger des Schreibens darauf, eine Bindungswirkung sei nicht eingetreten, weil das Schreiben vom Inhalt der Vorverhandlungen erheblich abweiche oder gar bewusst etwas unrichtiges bestätigt worden sei, so muss er die Voraussetzungen dieser rechtshindernden Norm dartun (BGH, a.a.O., juris Tz. 25; BGH, Versäumnisurteil vom 08.02.2001, III ZR 268/00, juris Tz. 14; Ellenberger, a.a.O., Rdnr. 20).
  • BGH, 15.11.2006 - XII ZR 120/04

    Anwendung des Mietrechts auf Application Service Providing

    Auszug aus OLG München, 29.03.2018 - 23 U 3839/17
    Nach Überlassung der Mietsache obliegt dem Mieter die Beweislast dafür, dass die Mietsache zum Zeitpunkt der Übergabe mangelhaft war, wenn er die ihm überlassene Sache als Erfüllung angenommen hat (BGH, Urteil vom 15.11.2006, XII ZR 120/04, juris Tz. 24).
  • OLG Koblenz, 15.05.1998 - 2 U 631/96
    Auszug aus OLG München, 29.03.2018 - 23 U 3839/17
    Da es der Beklagten nicht im Rahmen eines Werk- oder Frachtvertrages oblag, die Maschine auf den Lastwagen zu heben (s.1.), war der Zeuge K., soweit er diese Arbeiten ausführte, nicht ihr Erfüllungsgehilfe; die Beklagte hatte im Rahmen des Dienstverschaffungsvertrages der J. Maschinentransporte GmbH nicht dafür einzustehen, dass ihre Arbeitskräfte mangel- und beanstandungsfrei arbeiten (BGH, Urteil vom 09.03.1971, VI ZR 138/69, juris Tz. 11; OLG Koblenz, Urteil vom 15.05.1998, 2 U 631/96, TranspR 1998, 424, 426).
  • OLG München, 12.01.2012 - 14 U 489/10

    Mieterhaftung beim Krangestellungsvertrag mit Überlassung von Bedienungspersonal:

    Auszug aus OLG München, 29.03.2018 - 23 U 3839/17
    Soweit die Klägerin sich auf das Urteil des OLG München vom 12.01.2012 (14 U 489/10) beruft, verkennt sie, dass auch das OLG München in der genannten Entscheidung davon ausgeht, dass der Unternehmer im Rahmen eines Dienstverschaffungsvertrages die Überlassung eines im allgemeinen und im besonderen geeigneten Hebewerkzeugs schuldet, er für das überlassene Personal nur im Rahmen der geltenden Grundsätze zum Auswahlverschulden haftet und die Verantwortung für eine Schlechtleistung des Kranführers grundsätzlich beim Mieter liegt (OLG München, Urteil vom 12.01.2012, 14 U 489/10, juris Tz. 55, 73).
  • LG Landshut, 18.10.2017 - 1 HKO 1155/17

    Haftung für Bedienfehler bei Autokrangestellung mit Personalüberlassung

    Auszug aus OLG München, 29.03.2018 - 23 U 3839/17
    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Landgerichts Landshut vom 18.10.2017, Az. 1 HK O 1155/17 aufgehoben.
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