Rechtsprechung
OLG München, 21.01.2010 - 23 U 4124/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Handelsvertretervertrag: Nachweis eines konkludenten Vertragsschlusses und Auslegung einer "Kundenschutzvereinbarung"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des Handelsvertreters i.S. von § 84 HGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- busekist.de , S. 14 (Entscheidungsbesprechung)
Zustandekommen eines Handelsvertretervertrages durch schlüssiges Verhalten (RA Dr. Bastian Krahm)
Verfahrensgang
- LG München II, 08.07.2009 - 1 HKO 2571/07
- OLG München, 21.01.2010 - 23 U 4124/09
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.11.1986 - I ZR 107/84
Zustnadekommen eines Handelsvertretervertrages durch schlüssiges Verhalten
Auszug aus OLG München, 21.01.2010 - 23 U 4124/09
Nach der Rechtsprechung des BGH muss zwar die Verpflichtung des Handelsvertreters, sich ständig um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften für den Unternehmer zu bemühen, nicht förmlich und nicht ausdrücklich niedergelegt sein, sie kann sich auch aus einer tatsächlichen Handhabung zu einer Rechtspflicht entwickeln (BGH, Urteil vom 01.04.1992, Az. IV ZR 154/91, Tz. 12; Urteil vom 12.11.1996, Az. I ZR 107/84, Tz. 12). - BGH, 01.04.1992 - IV ZR 154/91
Bestimmung der Maklertätigkeit oder Tätigkeit als Handelsvertreter bei einer …
Auszug aus OLG München, 21.01.2010 - 23 U 4124/09
Nach der Rechtsprechung des BGH muss zwar die Verpflichtung des Handelsvertreters, sich ständig um die Vermittlung oder den Abschluss von Geschäften für den Unternehmer zu bemühen, nicht förmlich und nicht ausdrücklich niedergelegt sein, sie kann sich auch aus einer tatsächlichen Handhabung zu einer Rechtspflicht entwickeln (BGH, Urteil vom 01.04.1992, Az. IV ZR 154/91, Tz. 12; Urteil vom 12.11.1996, Az. I ZR 107/84, Tz. 12).
- OLG Frankfurt, 29.09.2015 - 5 U 43/15
Klage eines Besucherrings auf Ausgleichszahlungen wegen Kartenvermittlungen für …
Dagegen ist der Vermittler ohne Tätigkeitspflicht nicht Handelsvertreter; auch die bloße Berechtigung zum Tätigwerden genügt nicht (OLG München, Urteil vom 21.01.2010 - 23 U 4124/09 -, zitiert nach Juris Tz. 13).